Marktgemeinde


Eine Marktgemeinde oder ein Markt ist ein Ort mit Marktrecht; in Bayern, Österreich und Südtirol ist es eine kommunalrechtliche Bezeichnung für eine Gemeinde mit einem entweder historischen oder formell verliehenen Marktrecht. Die Führung des Wortes „Markt“ im Gemeindenamen, zum Beispiel Markt Allhau oder Markt Schwaben, ist nicht erforderlich, wird aber vereinzelt praktiziert. In anderen Fällen sind die Bezeichnung Markt und der ursprüngliche Ortsname fest zusammengewachsen, wie beispielsweise Marktbergel.




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Bayern


  • 2 Hessen


  • 3 Österreich


  • 4 Bannmarkt


  • 5 Siehe auch


  • 6 Einzelnachweise


  • 7 Weblinks




Bayern |


Vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert hinein wurde Orten das Marktrecht verliehen, die städtisch geprägt, aber nicht so groß waren. Ein weiterer Unterschied zu den damaligen Städten war, dass sie nicht mit einer Stadtmauer, sondern nur mit einem Wall mit einem Palisadenzaun darauf umgeben waren. Jedoch hatten sie wie die Städte Torbauten. Im heutigen Freistaat Bayern kann das Bayerische Innenministerium nach Artikel 3 der Gemeindeordnung eine Gemeinde zum „Markt“ erheben. Die Bezeichnung Markt ist eine Besonderheit des bayerischen Kommunalrechts, die es in anderen deutschen Bundesländern nicht gibt. Sie hat nichts mehr mit dem Recht zu tun, regelmäßig Märkte abhalten zu können, vielmehr bescheinigt sie dem Ort eine gewisse Bedeutung für die umliegenden Gemeinden, etwa durch zentrale Lage, Größe oder Sitz von überörtlichen Einrichtungen. Damit ist ein Markt eine Zwischenstufe zwischen Gemeinde und Stadt.


In Bayern gibt es 386 Märkte (Stand: 31. März 2009). Jüngster Markt in Bayern ist Ruhstorf an der Rott, das diese Bezeichnung am 29. November 2008 erhielt. Bevölkerungsreichste Gemeinde mit Marktrecht, die nicht zu einer Stadt erhoben worden ist, ist Garmisch-Partenkirchen mit etwa 26.000 Einwohnern.


Ähnlich wie Landeshauptstadt oder Universitätsstadt ist „Markt“ nicht Bestandteil des Ortsnamens. Ausnahmen sind Markt Berolzheim (WUG), Markt Bibart (NEA), Markt Einersheim (KT), Markt Erlbach (NEA), Markt Indersdorf (DAH), Markt Nordheim (NEA), Markt Rettenbach (MN), Markt Schwaben (EBE), Markt Taschendorf (NEA) und Markt Wald (MN). Gemeinden verlieren auch ihr Recht, die Bezeichnung Markt zu führen, wenn sie zur Stadt erhoben werden (z. B. Erhebung des Marktes Stadtbergen zur Stadt am 12. Mai 2007) oder weil die Gemeinde aufgelöst und in einen anderen Ort eingemeindet wurde (z. B. geschehen mit Stopfenheim und Oberföhring). Wenn die Bezeichnung Markt ein fester Bestandteil des Ortsnamens geworden ist, kann dieser aber so bestehen bleiben, wie bei der Stadt Marktoberdorf, deren ursprünglicher Ortsname Oberdorf war.




Hessen |


Marktgemeinden gibt es in den Landkreisen Fulda (Burghaun und Eiterfeld) und Hersfeld-Rotenburg (Niederaula, Haunetal und Philippsthal (Werra)).



Österreich |


In Österreich ist die Bezeichnung „Markt“ oder „Marktgemeinde“ seit der Gemeindereform von 1849 ohne rechtliche Bedeutung. Die Abhaltung von Märkten innerhalb einer Gemeinde ist an eigene, vom formalen Marktrecht unabhängige Bedingungen gebunden. Zur Marktgemeinde erhoben werden – abgesehen von einem vorhandenen Marktrecht von alters her – etwa „Gemeinden, denen besondere Bedeutung zufolge ihrer geografischen Lage und ihres wirtschaftlichen Gepräges zukommt“.[1] Auch heute noch streben zahlreiche Gemeinden die Verleihung des Titels an, hauptsächlich zu repräsentativen Zwecken. Über die Verleihung entscheidet die jeweilige Landesregierung aufgrund der entsprechenden Gemeindeordnung des Landes.[2] Neben normalen Gemeinden (auch Landgemeinden genannt) und Marktgemeinden existieren noch Stadtgemeinden und Städte mit eigenem Statut. Normalerweise hat eine Marktgemeinde nur einen Marktort, ihren Hauptort. Naarn im Machlande in Oberösterreich hat aber zwei, Naarn (der Gemeindehauptort) und Au an der Donau.


Marktgemeindelisten nach Bundesland:
  • Burgenland

  • Kärnten

  • Niederösterreich

  • Oberösterreich

  • Salzburg

  • Steiermark

  • Tirol

  • Vorarlberg


Bannmarkt |


Der Bannmarkt war in (Alt-)Bayern (und Österreich), ein Markt, welchem die peinliche Gerichtsbarkeit verliehen war (die Bannstadt, eine solche Stadt).[3]


Zur damaligen Definition siehe auch diese Quelle[4]


Der Name stammt vom mittelalterlichen Wortstamm pon-, pa(e)n-, poen-, vgl. „ein panmarkt, da man das lantgericht besizt mit unterschaid um erb und eigen, halsgericht, das ander zu richten hat der probst dem muͤß der lantrichter den stab ubergeben an der schran“ (.mw-parser-output .Personfont-variant:small-caps15. Jh., Geiselhering/Rockinger [5])


Bannmärkte waren in Bayern u. a.:



  • Amberg[6]


  • Bogen[7]


  • Dachau[8]


  • Eschlkam[9]


  • Hofkirchen?[10]


  • Kötzing[11]


  • Pfarrkirchen[12]


  • Regen[13]


  • Reichertshofen[14]


  • Tölz[15]


  • Viechtach[16]

Österreich

  • Altheim (Oberösterreich)[17]


  • Hainfeld (Niederösterreich)[18]


  • Mödling (Niederösterreich)[19]


  • Wels (Oberösterreich)[20]


  • Zell am See (Salzburg)[21]


Siehe auch |


  • Liste der Marktgemeinden im Sudetenland

  • Liste der Gemeinden mit Marktrecht in Südtirol

  • Flecken (Ort)


Einzelnachweise |



  1. § 3 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967


  2. Eintrag im Österreich-Lexikon von aeiou


  3. Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart der Universität Trier, abgerufen am 23. August 2016.


  4. Nachrichten vom Zustande der Gegenden und Stadt Juvavia vor, während …. Band 1, S. 451 f. (books.google.at).


  5. Bannmarkt. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 1, Heft 8 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1962, OCLC 934824402, Sp. 1218 (adw.uni-heidelberg.de – Erstausgabe: 1931 oder 1932). 


  6. Geschichte Ambergs, abgerufen am 23. August 2016


  7. RegioWiki für Niederbayern & Altötting, abgerufen am 23. August 2016


  8. Statistische Aufschlüsse über das Herzogthum Baiern: aus ächten Quellen …. S. 129 (books.google.at).


  9. Bayerische Staatsbibliothek München: Neue Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften. Enthält: die geographische Einleitung- und Beschreibungen der übrigen schwäbischen Kreislande, des baierischen Kreises, einiger Ganerbschaftlicher Oerter und der sämtlichen freien Reichsstädte. Teil 2 der Geographischen Schriften, dritte und lezte Abtheilung. Joh. Georg Friedr. Jakobi, Weissenburg im Nordgau 1785, OCLC 631129035.


  10. Bayerische Staatsbibliothek München: Neue Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften. Enthält: die geographische Einleitung- und Beschreibungen der übrigen schwäbischen Kreislande, des baierischen Kreises, einiger Ganerbschaftlicher Oerter und der sämtlichen freien Reichsstädte. Teil 2 der Geographischen Schriften, dritte und lezte Abtheilung. Joh. Georg Friedr. Jakobi, Weissenburg im Nordgau 1785, OCLC 631129035.


  11. Bayerische Staatsbibliothek München: Neue Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften. Enthält: die geographische Einleitung- und Beschreibungen der übrigen schwäbischen Kreislande, des baierischen Kreises, einiger Ganerbschaftlicher Oerter und der sämtlichen freien Reichsstädte. Teil 2 der Geographischen Schriften, dritte und lezte Abtheilung. Joh. Georg Friedr. Jakobi, Weissenburg im Nordgau 1785, OCLC 631129035.


  12. Bayerische Staatsbibliothek München: Neue Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften. Enthält: die geographische Einleitung- und Beschreibungen der übrigen schwäbischen Kreislande, des baierischen Kreises, einiger Ganerbschaftlicher Oerter und der sämtlichen freien Reichsstädte. Teil 2 der Geographischen Schriften, dritte und lezte Abtheilung. Joh. Georg Friedr. Jakobi, Weissenburg im Nordgau 1785, OCLC 631129035.


  13. Bayerische Staatsbibliothek München: Neue Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften. Enthält: die geographische Einleitung- und Beschreibungen der übrigen schwäbischen Kreislande, des baierischen Kreises, einiger Ganerbschaftlicher Oerter und der sämtlichen freien Reichsstädte. Teil 2 der Geographischen Schriften, dritte und lezte Abtheilung. Joh. Georg Friedr. Jakobi, Weissenburg im Nordgau 1785, OCLC 631129035.


  14. Rede auf die hohe Geburt zwener durchlauchtigster Prinzen aus dem …. (books.google.at, Coverseite).


  15. Geschichte – Finanzamt Wolfratshausen – Außenstelle Bad Tölz auf finanzamt.bayern.de, abgerufen am 23. August 2016.


  16. Bayerische Staatsbibliothek München: Neue Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften. Enthält: die geographische Einleitung- und Beschreibungen der übrigen schwäbischen Kreislande, des baierischen Kreises, einiger Ganerbschaftlicher Oerter und der sämtlichen freien Reichsstädte. Teil 2 der Geographischen Schriften, dritte und lezte Abtheilung. Joh. Georg Friedr. Jakobi, Weissenburg im Nordgau 1785, OCLC 631129035.


  17. Der lange Weg zur Stadterhebung, auf meinbezirk.at am 30. April 2013, abgerufen am 23. August 2016


  18. Karl Jägersberger (Hrsg.): Werden und Wachsen der Stadt Hainfeld. St. Pölten 2004 (tintenblau.at, abgerufen am 23. August 2016).


  19. Geschichte bis 1800, abgerufen am 23. August 2016.


  20. Neue historische Abhandlungen der Baierischen Akademie der …. Band 1, S. 26 (books.google.at).


  21. Zell am See auf Salzburgwiki, abgerufen am 23. August 2016.


Weblinks |



 Wiktionary: Marktgemeinde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • Statistik Austria: Gemeindeänderungen ab 1945, Vereinigungen, Teilungen, Namens- u. Statusänderungen (pdf, 1,67 MB)
    • Auflösungen bzw. Vereinigungen von Gemeinden ab 1945 (Geändert am 20. Mai 2015.)
    • Aufhebung von Gemeindezusammenlegungen (Geändert am 7. Jänner 2013.)
    • Änderungen bzw. Festlegungen von Gemeindenamen ab 1945 (Geändert am 7. Jänner 2016.)
    • Verleihung der Bezeichnung "STADTGEMEINDE" ab 1945 (Geändert am 21. November 2012.)
    Verleihung der Bezeichnung "MARKTGEMEINDE" ab 1945 (Geändert am 30. September 2015.)







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