Archivar






Archivar bei der Arbeit


Der Archivar übernimmt, bewertet, erschließt und sichert Schriftgut, welches von öffentlichen und privaten Verwaltungen sowie von Privatpersonen zur langfristigen Aufbewahrung abgegeben wird.
Der Archivar trägt damit wesentlich dazu bei, dass wichtige Informationen und Nachweise für Bürger, Institutionen und Forscher dauerhaft gewahrt werden und zugänglich sind.


Ein Archivar kann darüber hinaus Kurator von privaten Nachlässen sowie von aufzubewahrendem Sammlungsgut sein.




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Aufgaben des Archivars


  • 2 Gesetzliche Regelungen in Deutschland


  • 3 Benutzung


  • 4 Berufsanforderungen und Ausbildung

    • 4.1 Tarif



  • 5 Siehe auch


  • 6 Literatur


  • 7 Weblinks


  • 8 Einzelnachweise




Aufgaben des Archivars |


Vor der Übernahme des Archivgutes berät er die ablieferungspflichtigen Behörden, Dienststellen, aber auch Firmen und private Abgeber (Registraturbildner) bei der Schriftgutverwaltung. Er bewertet das archivreife Schriftgut nach archivwissenschaftlichen Kriterien (Feststellung der Archivwürdigkeit). Mit der Übernahme des archivwürdigen Schriftguts wird aus dem Registraturgut Archivgut – damit geht auch eine Änderung des Rechtsbereichs einher.
Nach der Übernahme des archivwürdigen Schriftgutes sowie anderer aufzubewahrender Dokumente (u. a. Pläne, Fotoaufnahmen, Filme) findet eine inhaltliche Erschließung des Archivgutes statt (u. a. Titelbildung, Enthält-Vermerke, Zustand).
Die Verzeichnung der relevanten Inhalte der Unterlagen erfolgt heute überwiegend mit spezifischen EDV-Programmen.
Mit der Erschließung entstehen Findhilfsmittel (Findbücher, umfangreiche Datenbanken), die eine gezielte Recherche nach bestimmten Informationen und Themen vereinfachen.


Kernaufgaben eines Archivs sind demnach:


  1. Übernahme archivreifen Schriftgutes (auch digitale Überlieferungen)

  2. Bewertung

  3. Erschließung der Informationen (Einordnung und Verzeichnung der Metadaten zum archivierenden Objekt)

  4. Beratung und Recherche

  5. Bewahrung (v. a. konservatorische Maßnahmen)

  6. Bereitstellung der Informationen für die Nutzung und Auswertung (z. B. für Nachweisführungen, Rechtewahrung und Öffentlichkeitsarbeit)

Archive werden zukünftig vermehrt elektronisches Schriftgut (E-Akten) sowie digital vorliegende Informationen übernehmen.
Die Archivare beschäftigen sich daher verstärkt mit elektronischen Dokumentenmanagementsystemen sowie den komplexen Themenstellungen der Übernahme und langfristigen authentischen Erhaltung elektronisch gespeicherter Daten und Informationen.


Die Erstellung von Webseiten und die öffentliche Darstellung der Archive im Internet (Mitarbeit in Archivportalen und sozialen Netzwerken) sind von wachsender Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Nutzerfreundlichkeit.
Viele Archivare haben neben den Bewertungs- und Erschließungsarbeiten die Aufgabe, sich durch eigene Beiträge sowie der Unterstützung von Ausstellungsprojekten an der Erforschung und Vermittlung der jeweiligen Sprengelgeschichte (Zuständigkeitsbereich) zu beteiligen oder geschichtliche Themenstellungen anzuregen.


Der Vorsitzende des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare, (VdA), Michael Diefenbacher, beschrieb anlässlich des 5. Tags der Archive, 2010, für den Kölner Stadtanzeiger in einem Interview zum Einsturz „des bedeutendsten kommunalen Archiv des Landes“ die Aufgaben eines Archivs wie folgt. Wollen die Archive eigentlich soviel wie möglich bewahren? Nein. Aufgabe der Archive ist es, zu bewerten und auszusondern. Unsere Hauptaufgabe ist das Wegwerfen. Was übrig bleibt, wird übernommen.[1]



Gesetzliche Regelungen in Deutschland |


Für das staatliche Archivgut haben der Bund (für das Archivgut des Bundes) und alle Bundesländer in Deutschland spezielle Archivgesetze erlassen. Diese sind Rechts- und Handlungsgrundlage für die jeweiligen Archivverwaltungen.
Kommunale Archive haben eine Archivsatzung. In den Archivgesetzen sind die Aufgaben des Archivs definiert.
Zudem gibt es Regelungen zur Zugänglichmachung von Archivgut (Schutzfristen).
Ein Archivar ist fachlich versiert bei der Anwendung des Datenschutzrechtes und der Persönlichkeitsrechte sowie die Anwendung und Durchsetzung des Kulturgutschutzgesetzes. Spezialkenntnisse im Umgang und der Anwendung des Urheberrechtes sind wichtige Bestandteile im Bereich der Auswertung und der Öffentlichkeitsarbeit.
Vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sind vor allem in Tätigkeitsfeldern der staatlichen und kommunalen Archive unerlässlich.


Glaubensgemeinschaften regeln ihr Archivwesen eigenverantwortlich.
Ein Beispiel hier für ist das Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union.



Benutzung |


Die Benutzung des Archivguts kommunaler und staatlicher Archive steht grundsätzlich jedem offen. Allerdings sehen die Archivgesetze der Länder und des Bundes bestimmte Benutzungsbeschränkungen (v. a. Schutzfristen, während derer das Archivgut in der Regel nicht eingesehen werden darf) vor.
Private Archivträger können besondere Bestimmungen für die Benutzung des Archivgutes erlassen.
Die Benutzung des Archivgutes erfolgt im Regelfall auf schriftlichen Antrag.
Die Sichtung des Archivgutes erfolgt üblicherweise vor Ort.



Berufsanforderungen und Ausbildung |


Die Archivare der staatlichen Archive müssen eine archivfachliche Ausbildung (Bachelor) absolviert haben.


Neben der gehobenen archivfachlichen Ausbildung kann der Abschluss des wissenschaftlichen Archivars im höheren Dienst in einem Aufbaustudiengang per Fernstudium erworben werden. Bisher einzig mögliche Voraussetzung für diesen Ausbildungsweg ist ein bereits erfolgreich abgeschlossenes Studium (z. B. Master) in einem angrenzenden Studienfach und in der Regel die Promotion.


Die durch die KMK in einem Positionspapier[2] geforderte Durchlässigkeit zu einem höheren Abschluss nach einer Fachhochschulausbildung/Bachelorabschluss (im Archivwesen) ist somit bisher nicht gegeben.
Dadurch schränken sich Karriere- oder weitere Entwicklungsmöglichkeiten für Archivare (Bachelor) ein[3].


Ausbildungsstätten in Deutschland sind die Archivschule Marburg, die Fachhochschule Potsdam und die Bayerische Archivschule München.
Der Umfang der angebotenen Studienplätze sowie der Studienangebote bleibt seit Jahren hinter dem steigenden Bedarf an entsprechend ausgebildeten Spezialkräften in der heutigen Informationsgesellschaft zurück.


Der Erwerb eines aufbauenden nicht konsekutiven bzw. weiterbildenden Masterabschlusses für Archivare des gehobenen Dienstes ist im Bereich Europäische Geschichte im Rahmen eines Direkt- oder Fernstudiums an der Fernuniversität Hagen seit 2017/18 möglich. An der FH Potsdam kann bisher nur im Direktstudium ein angrenzendes Masterstudium Informationswissenschaften angeschlossen werden, welches modulhaft Kenntnisse in der digitalen Archivierung sowie des Records-Managements vermittelt.
Kostenpflichtige Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an der FH Potsdam, der Archivschule Marburg, der FU Berlin (Zertifikatskurs) und ab 2019 an der Humboldt-Universität Berlin.


In den Freistaaten Bayern und Sachsen besteht neben der Fachhochschulausbildung eine einschlägige Ausbildung für den mittleren Dienst (Archivassistent, FaMI-Archiv).


Als Voraussetzung für die Ausbildung im gehobenen Archivdienst gelten:
Abitur; gute Allgemein- und Geschichtskenntnisse, komplexes Denkvermögen, Sprachkenntnisse (Englisch, Grundkenntnisse in Latein, Französisch oder auch Russisch), sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik, Interesse am Aufbau und der Arbeit mit umfangreichen und komplexen Datenbanken sowie Internetanwendungen, exakte Arbeitsweise, kommunikative Fähigkeiten und Überzeugungskraft.



Tarif |


Trotz wesentlich gestiegener und komplexerer Anforderungen sowie umfassender und fundamentaler Veränderungen im Tätigkeitsprofil des Archivars, bewegen sich die Gehaltseinstufungen für Archivare vor allem im öffentlichen Bereich häufig am untersten Niveau möglicher Tarifeinstufungen (siehe v. a.:TVL, Entgeltordnung, Teil 2)[4].



Siehe auch |



  • Dokumentar, Archivwesen

  • Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare

  • Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e. V.

  • Archivrat

  • Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent


Literatur |


  • Sabine Brenner-Wilczek, Gertrude Cepl-Kaufmann, Max Plassmann: Einführung in die moderne Archivarbeit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2006. ISBN 3-534-18190-5

  • Julia Brüdegam: Auswahlverfahren im Staatsarchiv Hamburg. In: Archivar, Jg. 61, 2008, Heft 1, S. 45–47. ISSN 0003-9500

  • Norbert Reimann (Hrsg.): Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv. 3. überarbeitete Auflage, Ardey-Verlag, Münster 2014, ISBN 978-3-87023-366-2


Weblinks |



 Wiktionary: Archivar – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  • Verband deutscher Archivarinnen und Archivare

  • Blog des VdA

  • Empfehlungen zur tariflichen Einstufung archivarischer Fachaufgaben

  • Sammlung der Archivgesetze (Archivschule Marburg)

  • Berufsbild und Anforderungen (Archivschule Marburg)

  • International Standard Archival Description (General)

  • Archivgeschichte - Ausbildungsrichtungen im Archivwesen der DDR

  • Informationswissenschaften

  • Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze

  • Archivportal-D


Einzelnachweise |



  1. KStA vom 6./7. März 2010, S. 35


  2. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/2008-10-22-Qualifizierungsinitiative.pdf


  3. https://archivamt.hypotheses.org/6807


  4. http://www.vda.lvsachsen.archiv.net/workshops/die-kommunale-entgeltordnung-und-ihre-bedeutung-fuer-archivarinnen-und-archivare-chancen-und-risiken.html








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