Elektromagnetische Umweltverträglichkeit


Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (auch Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt, EMVU) bezeichnet die Verträglichkeit der Immissionen elektromagnetischer Felder (EMF) auf die Umwelt, insbesondere den Menschen und legt Grenzwerte zur Gewährleistung der Sicherheit und Verhinderung möglicher gesundheitlicher Schäden fest.


Der in diesem Bereich genutzte umgangssprachliche Begriff Elektrosmog ist ein Ausdruck für die Gesamtheit an elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, von denen angenommen wird, dass sie unerwünschte biologische Wirkungen haben könnten.[1]




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Abgrenzung


  • 2 Ursachen


  • 3 Wirkungen

    • 3.1 Thermische Wirkung


    • 3.2 Nichtthermische Wirkungen


    • 3.3 Umstrittene Wirkungen



  • 4 Rechtliche Grundlagen


  • 5 Grenzwerte

    • 5.1 Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen


    • 5.2 Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen

      • 5.2.1 Grenzwerte für Mittelfrequenzanlagen



    • 5.3 Herkunft der Grenzwerte


    • 5.4 Schweizer Grenzwerte


    • 5.5 Weitere Grenzwertempfehlungen



  • 6 Siehe auch


  • 7 Literatur


  • 8 Weblinks


  • 9 Einzelnachweise




Abgrenzung |


Elektromagnetische Wellen haben Einfluss auch auf technische Geräte. Die EMVU ist nicht mit der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) zu verwechseln, welche ein zentrales Thema in der Elektrotechnik ist. Dort werden die Wechselwirkungen zwischen Geräten behandelt.



Ursachen |


Elektrische und magnetische Felder entstehen aufgrund einer Potentialdifferenz (elektrische Spannung und magnetische Spannung) oder einer Ladungsdifferenz (elektrische Ladung) zwischen zwei Orten. Man unterscheidet


  • elektrische Felder (elektrisches Wechselfeld und elektrostatisches Feld).

  • magnetische Felder (magnetisches Wechselfeld und magnetisches Gleichfeld) und

  • elektromagnetische Felder bzw. Elektromagnetische Wellen

Elektrische Felder werden durch Potentialdifferenzen in Luft verursacht und treten beispielsweise unter Oberleitungen elektrischen Bahnen oder unter Hochspannungsleitungen auf.


Magnetische Gleich- und Wechselfelder werden durch Stromfluss in elektrischen Leitern verursacht (Elektrodynamik), die umso stärker sind, je weiter Leiter und Rückleiter voneinander entfernt sind und je höher die Ströme sind. Ein typisches Beispiel sind Ströme im Oberleitungsdraht und Rückströme in den Gleisen elektrischer Bahnen, wobei die Magnetfeldstärke bei Bahnen umso höher ist, je mehr Fahrzeuge im Streckenabschnitt fahren oder beschleunigen (höhere Stromaufnahme) und Strom verbrauchen[2] Auch Hochspannungs-Freileitungen, die zwangsläufig weit voneinander entfernte Leiterseile haben, verursachen in ihrer Nähe elektrische und magnetische Felder.


In der Industrie treten wesentlich höhere magnetische Wechselfelder zum Beispiel bei der Induktiven Erwärmung, dem Widerstandsschweißen, dem Lichtbogenschweißen oder der Magnetumformung auf. Sehr hohe magnetische Gleichfelder herrschen in und um Kernspintomografen.


Installations- und Erdkabel erzeugen hingegen nur geringe elektrische und magnetische Felder.


Elektromagnetische Wellen im Freiraum entstehen beabsichtigt insbesondere durch Sendeanlagen. Dazu gehören unter anderem Rundfunksender, Radaranlagen, Mobilfunk, WLAN, Bluetooth und schnurlose Telefone, Babyphone, Near Field Communication.


Unbeabsichtigte Freisetzungen elektromagnetischer Wellen entstehen beispielsweise durch die Leckstrahlung von Mikrowellenherden, bei elektrischen Schaltvorgängen im Stromnetz oder durch Störemissionen elektronischer Geräte.


Elektrotechnische Anlagen und Geräte sowie deren Zuleitungen verursachen in der näheren Umgebung elektrische, magnetische oder hochfrequente elektromagnetische Felder, z. B. Stromrichter[3], Transformatoren, Elektromotoren, Generatoren.
Viele Haushaltgeräte erzeugen besonders magnetische Wechselfelder: Heizkissen, Aquariumpumpen, Radiowecker, Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstofflampen, elektrische Fußbodenheizungen [3], beheizbare Wasserbetten, Küchenelektrogeräte, Bügelmaschinen, Nähmaschinen, Kochplatten, Induktionsherde und viele andere mehr.[4]


Auch Ausgleichsströme auf Datenkabeln, Schutzleitern und Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Heizungsrohren können magnetische Felder erzeugen[3]



Wirkungen |


Ausgehend von der Definition der elektrischen Feldstärke (sie beschreibt die Fähigkeit des elektrischen Feldes, Kraft auf Ladungen auszuüben) werden überall, wo ein elektrisches Feld nachweisbar ist, Kräfte auf Ladungen ausgeübt. Wesentlich dabei ist, ob es auch zu Wirkungen auf lebendes Gewebe kommt.


Elektromagnetische Felder werden seit dem Jahr 1764[5] in der Medizin verwendet, hauptsächlich zur Erwärmung und Durchblutungssteigerung, damit verbunden zur Verbesserung der Wund- und Knochenheilung,[6] aber auch mittlerweile als Skalpellersatz in der HF-Chirurgie zur Durchtrennung von Gewebe oder bei der Verödung von Arrhythmiezentren im Herzen (Hochfrequenzablation). Intensiv erforscht und in der Medizin therapeutisch genutzt ist vor allem die im Folgenden erläuterte thermische Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Wechselfelder.


Niederfrequente elektrische Felder dringen kaum in einen leitfähigen Körper ein, sondern enden zufolge der Influenz an dessen Oberfläche, beispielsweise auch an der Oberfläche des menschlichen Körpers, von Pflanzen oder Gebäuden. Feldstärken ab etwa 1 kV/m können von empfindlichen Menschen als harmloses Kribbeln oder Vibrieren der Haare wahrgenommen werden, im Körper bleibt die Feldstärke dabei jedoch weit unterhalb der Schwelle von 2 V/m, ab der Gesundheitsschäden auftreten können[7] Niederfrequente Magnetische Felder durchdringen hingegen Gebäude und auch den Körper. Hochfrequente elektrische Felder erzeugen einen Verschiebungsstrom, der in den Körper eindringt und vorwiegend in den oberen Hautschichten als Leitungsstrom über die Blutgefäße und Blutbahnen fließt.[3]



Thermische Wirkung |


Der Wärmeeintrag der elektromagnetischen Welle in Gewebe erfolgt durch dielektrische Erwärmung und Wirbelströme und führt zu einer Dämpfung. Es kommt zu einer Eiweißzersetzung, wenn die Temperatur einen Grenzwert von etwa 40 °C überschreitet. Manche Zelltypen und Gewebe sind stärker empfindlich gegenüber Temperaturänderungen.[8] Gewebe mit starker Zellteilung wie Knochenmark, Darmepithel und embryonales Gewebe enthalten hochsensible Zelltypen, Muskulatur und Nervengewebe sind vergleichsweise resistenter.


Elektromagnetische Wellen mit Wellenlängen über etwa 0,5 µm übertragen zu wenig Energie, um chemisch stabile Molekülbindungen aufzubrechen, können jedoch Wasserstoffbrückenbindungen in Wasser und in Biomolekülen stören und dadurch die Denaturierung und Inaktivierung von Biomolekülen auslösen. Ebenso können über Polarisationseffekte die Ladungen vorhandener Radikale (Moleküle mit reaktionsfreudigen Elektronen) umgeordnet werden, wodurch sich neue Reaktionsprodukte ergeben können.[9]


Der Wärmeeintrag in biologisches Gewebe hängt von zahlreichen Faktoren ab:


  • Leistungsflussdichte der elektromagnetischen Wellen am Ort der exponierten Person, beeinflusst durch
    • Leistung und Richtcharakteristik der Strahlungsquelle

    • Absorption, Reflexion, Beugung und Streuung der Strahlen zwischen Strahlungsquelle und Strahlungsempfänger

    • Abstand

    • Einwirkdauer



  • Im Körper[10] von
    • Resonanzfrequenzen der Moleküle (Schwingungsanregung von Molekülen mit Dipolmomenten, Anregung zur Rotation)

    • Körperabmessungen im Bezug zu den Wellenlängen in Verbindung mit der Ausrichtung des Körpers im Feld

    • elektrische Leitfähigkeit der Gewebe

    • Wassergehalt der Gewebe

    • auftretende Absorptionsspitzen durch im Körper stattfindende Reflexion, Beugung oder Streuun

    • Empfindlichkeit des Gewebes, Wärmeabführung(Wärmeleitfähigkeit, Konvektion, Blutstrom), Wärmekapazität [11]


Anlagen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, sind abgeschirmt (etwa Mikrowellenherde) oder vor Zutritt geschützt (Sendeanlagen).


Bemerkenswert ist der Frey-Effekt, ein Phänomen, das in der Nähe von Impulsradar-Anlagen auftritt: Dabei nimmt eine Person, welche sich in unmittelbarer Nähe zur Antenne im Sendestrahl befindet, scheinbare Klicklaute wahr, die den Radarpulsen entsprechen.[12] Der Frey-Effekt gilt als ein wissenschaftlich allgemein anerkanntes Phänomen, ausgelöst in der Hörschnecke im Innenohr, ohne pathologische Bedeutung.[13][14]



Nichtthermische Wirkungen |





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Dabei muss man unterscheiden zwischen athermischen Wirkungen, die bei größeren Strahlungsintensitäten auftreten, obwohl eine relevante Erwärmung durch Kühlung verhindert wurde, und nichtthermischen Wirkungen, die bei geringen Strahlungsstärken auftreten, die an sich keine relevanten Temperaturerhöhungen verursachen.[15] Nichtthermische Wirkungen treten nicht im gesamten Hochfrequenzbereich auf, sondern nur bei spezifischen Resonanzfrequenzen, Strahlenstärken und zeitlichem Verlauf der Strahlung.[16]


In Hochfrequenzfeldern werden aufgrund von Kernspinresonanz eine Vielzahl von Atomkernen und -bindungen angeregt (siehe dazu Kernspinresonanzspektroskopie und Kernspinresonanztomografie), die bei der Resonanzfrequenz aufgenommene Energie wird aber nicht in Wärmeenergie umgewandelt, sondern in Form von elektromagnetischer Energie wieder abgestrahlt.[17]


Laut einem Bericht im Auftrag des Schweizer Bundesamts für Umwelt besteht „ausreichende Evidenz“ für einen nicht-thermischen Effekt der Hochfrequenzstrahlung für Auswirkungen auf die menschlichen Hirnströme.[18] Im Jahr 2018 wurden die Ergebnisse einer langjährigen US-amerikanischen Behördenstudie veröffentlicht, wonach im Tierversuch die bei 2G- und 3G-Mobiltelefonen übliche Hochfrequenzstrahlung Tumore auslösen kann.[19]



Umstrittene Wirkungen |





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In einer Studie aus dem Jahr 2009 wurde bei der Auswertung von Satellitenfotos festgestellt, dass Rinder, Hirsche und Rehe bevorzugt in Nord-Süd-Richtung grasen, ihre Ausrichtung aber durch Hochspannungsleitungen verändert wird. Laut den Autoren beeinflussen die elektromagnetischen Felder von Hochspannungsleitungen den „inneren Kompass“ dieser Tiere.[20][21] Eine 2011 veröffentlichte Arbeit mit größerer Datenbasis konnte hingegen keine Abhängigkeit der Ausrichtung der Tiere vom Erdmagnetfeld feststellen. Dementsprechend halten die Autoren es für unsinnig, von einer Störung des Magnetsinns von Rindern auszugehen, und deuten die Ergebnisse der vorgehenden Arbeit als Fehler in der Datenauswertung.[22] Inwieweit derartige elektromagnetische Felder das Verhalten von Tieren, die über einen Magnetsinn verfügen (Zugvögeln, Bienen und Brieftauben), beeinflusst, wurde noch nicht untersucht. Die Orientierung von Lebewesen in einem Magnetfeld wurde ebenso bei Bakterien, Grünalgen[23] und Pflanzen[24] nachgewiesen, siehe dazu Magnetotaxis.



Rechtliche Grundlagen |


Seit der Verabschiedung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 unterliegt dieses Fachgebiet in Deutschland einer gesetzlichen Regelung. Die Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte ist vom Anlagenbetreiber bei der Umweltbehörde vor Inbetriebnahme nachzuweisen.


Auf europäischer Ebene gibt es die Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) (1999 / 519 /EG). Darin werden im Teil A die einschlägigen physikalischen Größen im Zusammenhang mit der EMF-Exposition definiert. In Teil B der Empfehlung werden die Unterscheidungen der folgend verwendeten Basisgrenzwerte und Bezugswerte erläutert. Der Anhang stellt die empfohlenen Basisgrenzwerte und Bezugswerte dar.


Die Richtlinie 2013/35/EU über den Schutz vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder regelt den Schutz von Arbeitnehmern durch elektromagnetische Felder. Diese Richtline wurde umgesetzt durch die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV).



Grenzwerte |




Warnsymbol vor nichtionisierender Strahlung


In Deutschland soll der Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung durch frequenzabhängige Grenzwerte mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt werden. Diese Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen. Für mobile Geräte gilt das FTEG i. V. m. mit der harmonisierten Norm DIN EN 50360 und dem Anhang II der Ratsempfehlung 1999/519/EG. Für EM-Felder am Arbeitsplatz gibt es zusätzlich die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV B11. All diese Normen beruhen auf Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP),[25] eines die Weltgesundheitsorganisation beratenden Sachverständigengremiums.


Die Verordnung über elektromagnetische Felder erfasst zwei Frequenzbereiche:



  1. Hochfrequenz: ortsfeste Sendefunkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 W EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) oder mehr, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 10 MHz bis 300 GHz erzeugen,


  2. Niederfrequenz: ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität:
    a) Freileitungen und Erdkabel mit einer Netzfrequenz von 50 Hz und einer Spannung von 1 kV oder mehr,

    b) Bahnstromfern- und Bahnstromoberleitungen einschließlich der Umspann- und Schaltanlagen mit einer Frequenz von 16,7 Hz oder 50 Hz,

    c) Elektroumspannanlagen einschließlich der Schaltfelder mit einer Frequenz von 50 Hz und einer Oberspannung von 1 kV oder mehr.


In der 26. BImSchV sind damit für den Niederfrequenzbereich nur für zwei technische genutzte Frequenzen (50-Hz-Energienetz und Bahnstromversorgung) Grenzwerte angegeben. Diese gelten für alle Bereiche, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten.


Für andere Frequenzen im Frequenzbereich bis 300 GHz hat die ICNIRP Empfehlungen herausgegeben (ICNIRP guidelines 1998), die für den allgemein öffentlichen Bereich in die EU-Richtlinie 1999/519/EG und für den Bereich von Arbeitsplätzen in die EU-Richtlinie 2004/40/EG übernommen wurden.[26] Für den privaten Bereich gelten damit keine Grenzwerte. Für den Geltungsbereich der EU-Vorordnung gelten bis 100 kHz lediglich Grenzwerte für Wärmewirkungen nach dem Ohmschen Gesetz. Erst ab 100 kHz sind SAR-Werte festgelegt.



Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen |




Grenzwerte E- und H-Feld nach 26. BImSchV




Grenzwerte E- und H-Feld bis 300 GHz, ICNIRP (1998)[27]


Die Verordnung über elektromagnetische Felder gibt folgende Grenzwerte an:


Effektivwert der Feldstärke, quadratisch gemittelt über Sechs-Minuten-Intervalle (Frequenz f in MHz einsetzen)














Frequenz (f)
in Megahertz (MHz)
elektrische Feldstärke
in Volt pro Meter (V/m)
magnetische Feldstärke
in Ampere pro Meter (A/m)
10–400
27,5
0,073
400–2.000

1,375fdisplaystyle 1,375sqrt f1,375sqrt f

0,0037fdisplaystyle 0,0037sqrt f0,0037sqrt f
2.000–300.000
61
0,16

Repräsentative Werte von Quellen hochfrequenter Strahlung werden vom Bundesamt für Strahlenschutz wie folgt angegeben:











QuelleElektrische Feldstärke
in Volt pro Meter (V/m)
Elektrische Feldstärke
in Volt pro Meter (V/m)
Rundfunksender Mittelwelle
1,4 MHz, 1,8 MW Leistung
450 V/m
im Abstand von 50 m
90 V/m
im Abstand von 300 m
Rundfunksender Kurzwelle
6–10 MHz, 750 kW Leistung
121,5 V/m
im Abstand von 50 m
27,5 V/m
im Abstand von 220 m


Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen |


Effektivwerte der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte nach der Verordnung über elektromagnetische Felder:











Frequenz (f)
in Hertz (Hz)
elektrische Feldstärke
in Kilovolt pro Meter (kV/m)
magnetische Flussdichte
in Mikrotesla (µT)
50-Hz-Felder
5
200
16,7-Hz-Felder
5
300

Repräsentative Werte magnetischer Flussdichten von Haushaltsgeräten werden vom Bundesamt für Strahlenschutz wie folgt angegeben:


Die Werte gelten für einen Messabstand von 30 Zentimetern.



































GerätFlussdichte
Mikrotesla (µT)
GerätFlussdichte
Mikrotesla (µT)
Haarföhn0,01–7Waschmaschine0,15–
Rasierapparat0,08–9Bügeleisen0,12–0,3
Bohrmaschine2–3,5Geschirrspüler0,6–3
Staubsauger2–20Kühlschrank0,01–0,25
Leuchtstofflampe0,5–2Computer< 0,01
Mikrowellengerät4–8Fernsehgerät0,04–2
Radio (tragbar)1Küchenherd0,15–0,5


Grenzwerte für Mittelfrequenzanlagen |


Bisher wird der Frequenzbereich zwischen 50 Hz und 10 MHz nicht von der aktuellen 26. BImSchV oder einer gültigen Europäischen Regelung erfasst. Niederfrequente und mittelfrequente elektromagnetische Felder oberhalb von 50 Hz sind allgegenwärtig (Atmosphärische Störungen).


Die Empfehlung der ICNIRP gilt für alle technisch nutzbaren Frequenzen. Die 26. BImSchV in der aktuellen Fassung von 1996 nennt den Bereich zwischen der Netzfrequenz von 50 Hz und der Untergrenze für Hochfrequenz bei 10 MHz nicht. Für den unteren Frequenzbereich unter 10 MHz sind die technischen Regeln der elektromagnetischen Verträglichkeit einzuhalten.



Herkunft der Grenzwerte |


Bevor Grenzwerte definiert und in Verordnungen erlassen werden, gibt es Empfehlungen, beispielsweise von der ICNIRP.[28] Die aktuelle Empfehlung der ICNIRP gilt für elektromagnetische Felder von 0 Hz bis 300 GHz.[27]


In der Empfehlung wird generell auf das ohmsche Gesetz in vektorieller Form verwiesen, das die Umsetzung elektromagnetischer Felder in Gewebe an deren skalarer Leitfähigkeit orientiert. Die technischen Grenzwerte für Feldstärken sind daher rechnerisch von Basisgrenzwerten abgeleitet. Diese Basisgrenzwerte beziehen sich auf die Erregung von elektrischen Strömen im Körper (Beeinflussung der Nerventätigkeit) und auf die maximal zulässige Erwärmung einzelner Körperregionen. Die Erregung elektrischer Ströme im Körper, ein nichtthermischer Effekt, tritt bei Frequenzen von 0 Hz bis 10 MHz auf. Bei höheren Frequenzen ist der menschliche Körper durch den hohen Wassergehalt ein schlechter Leiter. Die Wärmewirkung ist bedeutsam bei Frequenzen oberhalb von 100 kHz. Dissoziative (trennende) Strahlung, die Gewebe durch Zersetzung der Strukturen und Zerlegung von Molekülen unmittelbar zerstört, wird bei höheren Frequenzen wirksam.


Während Ströme und Temperaturerhöhung im lebenden Körper nicht direkt messbar sind, handelt es sich bei den abgeleiteten Grenzwerten um direkt messbare Feldgrößen. Bei Einhaltung der abgeleiteten Grenzwerte ist sichergestellt, dass auch die Basisgrenzwerte eingehalten werden. Abhängig von der Frequenz führt ein äußeres Feld einer bestimmten Stärke zu unterschiedlich starken Effekten im Körper. Deshalb sind auch die abgeleiteten Grenzwerte frequenzabhängig. Beispielsweise muss die Feldstärke von Mobilfunk-Sendeanlagen der Frequenz 935 MHz unter 42,0 V/m (bzw. 0,11 A/m oder 4,76 W/m²) bleiben. Für einen UKW-Rundfunksender (zwischen 87,5 Hz und 108 MHz) gilt ein Grenzwert von 28 V/m.


Zur Abschätzung der nötigen Sicherheitsabstände in der Nähe von Sendeanlagen und zur Einhaltung der zulässigen Grenzwerte gibt es Empfehlungen, beispielsweise von der Federal Communications Commission (FCC).[29] Zusätzlich existieren für praktische Abschätzung Berechnungsprogramme, welche unter anderem von Funkamateuren verwendet werden.[30]


Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird von den zuständigen Behörden, in Deutschland von den Immissionsschutzbehörden der Länder und von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, überwacht. Die Einhaltung der technischen Grenzwerte muss durch die Hersteller und Betreiber der technischen Einrichtungen eigenverantwortlich sichergestellt werden. Für alle technischen Geräte, auch für Haushaltsgeräte wie z. B. Mikrowellenöfen und Mobiltelefone gelten dazu in Produktnormen festgelegte Grenzwerte bezüglich der abgestrahlten Feldstärken oder Leistungsdichten.



Schweizer Grenzwerte |


In der Schweiz existiert seit 2000 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)[31], welche die Immissionen begrenzt. Demnach gelten überall wo sich Menschen aufhalten können, die von der ICNIRP empfohlenen Immissionsgrenzwerte. Für Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN), wie zum Beispiel Schlaf-, Wohn-, Schul-, und Krankenzimmer, haben die Schweizer zusätzlich Anlagegrenzwerte festgelegt. Sie betragen, vereinfacht gesagt, 10 % der elektrische oder magnetische Feldkomponente bei Funkanwendungen, bzw. 1 % der Immissionsgrenzwerte für Magnetfelder bei Bahnanlagen und Hochspannungs-Übertragungsleitungen und beziehen sich auf die Immission an einem OMEN, die von derselben Anlage ausgehen. Als Anlage gelten alle Sendeantennen die in einem engen räumlichen Zusammenhang stehen. Die Immissonsgenzwerte dürfen in der Summe, in die alle Emittenten miteinzubezieht (alle Frequenzen und alle Anlagen), nicht überschritten werden. Somit ist die oft gehörte Behauptung von zehnmal strengeren Schweizer Grenzwerte falsch, denn Anlage- und Immissionsgrenzwerte können bezogen auf den Personenschutz nicht verglichen werden.



Weitere Grenzwertempfehlungen |


Es gibt eine Reihe Empfehlungen für Grenzwerte, die sich nicht ausschließlich an den nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen orientieren. Sie kommen von Vereinigungen und Strömungen, die der Mobilfunktechnik kritisch gegenüberstehen und Gefahren im Bereich der gültigen Grenzwerte vermuten. Sie geben deshalb eigene Vorsorgewerte heraus. Ein Beispiel ist die ECOLOG-Empfehlung 2003 für UMTS/E-Netz/D-Netz (900–2100 MHz) mit 2 V/m (10 mW/m² = 10.000 µW/m²).[32]

















Grenzwerte-Vergleich für elektrische Wechselfelder 50 Hz
Norm / VerordnungGrenzwert
26. BImSchV (Elektrosmogverordnung)
5000 V/m
WHO, ICNIRP, IRPA, Strahlenschutzkommission
5000 V/m
DIN/VDE 0848 (für die Bevölkerung)
7000 V/m
DIN/VDE 0848 (für den Arbeitsplatz)
20.000 V/m
Computernorm TCO (30 cm Bildschirmabstand)
10 V/m
Computernorm MPR (50 cm Bildschirmabstand)
25 V/m


Siehe auch |


  • Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen


Literatur |


  • Elisabeth Cardis et al.: Brain tumour risk in relation to mobile telephone use: results of the INTERPHONE international case–control study. In: International Journal of Epidemiology. Band 39, Nr. 3, 2010, S. 675–694, doi:10.1093/ije/dyq079. 


  • No Change in Brain Tumor Incidence During a Time When Cell Phone Usage Increased. In: Journal of the National Cancer Institute. Band 101, Nr. 24, 2009, S. NP, doi:10.1093/jnci/djp444. 


  • IARC classifies Radiofrequency Electromagnetic Fields as possibly carcinogenic to humans. Press release N° 208, 31. Mai 2011 (Pressemeldung: iarc.fr PDF).


Weblinks |


  • EMF-Portal – wissenschaftliche Literaturdatenbank des FEMU Aachen zu EMVU/EMF

  • EMF-Projekt der WHO (in englisch)


  • International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ICNIRP (englisch)


  • Positionspapier Mobilfunk und Gesundheit (Memento vom 30. Oktober 2006 im Internet Archive) VDE, März 2002.

  • Kritik an Fachartikel von Hugh S. Taylor über angebliche Gefährdung von Schwangeren durch Handystrahlung


Einzelnachweise |



  1. Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung (Hrsg.) (2005): Gesünder Wohnen – aber wie, Praktische Tipps für den Alltag. S. 39, pdf-Datei, abgerufen am 26. November 2011


  2. Bahnstromablagen bei gleichstrom.de


  3. abcd Maike Lindenmann, Hans-Peter Leimer, Carsten Rusteberg: Ausbreitung elektromagnetischer Wellen. abgerufen am 14. Februar 2018


  4. Technische Quellen für Felder, emf-Portal, abgerufen am 17. Dezember 2011


  5. Oscar Frankl: Die physikalischen Heilmethoden in der Gynäkologie., online archiviert, abgerufen am 17. Dezember 2011


  6. Nagelschmidt: Diathermie. 2. Auflage. online archiviert, abgerufen am 17. Dezember 2011.


  7. https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/emf/stko-strom.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Bundesamt für Strahlenschutz zu Elektrischen und magnetischen Feldern der Stromversorgung, abgerufen am 15. NOV 2018


  8. Thermische Schäden bei Pathologie online, abgerufen am 5. Dezember 2012


  9. A. J. Hoff, H. Rademaker, R. van Grondelle, L. N. M. Duysens: On the magnetic fields dependence of the yield of the triplet state in reaction centers of photosynthetic bacteria. In: Biochim. Biophys. Acta. 460 (1977), S. 547–551.


  10. Leitgeb: Strahlen, Wellen, Felder – Ursachen und Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. pdf-Auszug@1@2Vorlage:Toter Link/www.fgf.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 13. Dezember 2011


  11. Norbert Leitgeb: Strahlen, Wellen, Felder – Ursachen und Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit, pdf-Auszug@1@2Vorlage:Toter Link/www.fgf.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 13. Dezember 2011


  12. James C. Lin, Zhangwei Wang: Hearing of microwave pulses by humans and animals: effects, mechanism, and thresholds. In: Health Physics. Band 92, Nr. 6, 2007, S. 621–628, doi:10.1097/01.HP.0000250644.84530.e2. 


  13. J. A. Elder, C. K. Chou: Auditory response to pulsed radiofrequency energy. In: Bioelectromagnetics. Band 24, S6, 2003, S. S162–S173, doi:10.1002/bem.10163. 


  14. Peter Röschmann: Human auditory system response to pulsed radiofrequency energy in RF coils for magnetic resonance at 2.4 to 170 MHz. In: Magnetic Resonance in Medicine. Band 21, Nr. 2, 1991, S. 197–215, doi:10.1002/mrm.1910210205. 


  15. Norbert Leitgeb: Strahlen, Wellen, Felder – Ursachen und Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. (fgf.de@1@2Vorlage:Toter Link/www.fgf.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. PDF, S. 2), abgerufen am 13. Dezember 2011.


  16. Strahlen, Wellen, Felder – Ursachen und Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. (fgf.de@1@2Vorlage:Toter Link/www.fgf.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. PDF, S. 40), abgerufen am 13. Dezember 2011


  17. Das Magnetresonanzphänomen.


  18. " Beurteilung der Evidenz für biologische Effekte schwacher Hochfrequenzstrahlung"


  19. High Exposure to Radio Frequency Radiation Associated With Cancer in Male Rats. National Institute of Environmental Health Sciences, 2018.


  20. Artikel Überlandleitungen stören Kuh-Kompass. bei: Spiegel.de, abgerufen am 17. Dezember 2011.


  21. Hynek Burdaa, Sabine Begalla, Jaroslav Červenýb, Julia Neefa, Pavel Němec: Extremely low-frequency electromagnetic fields disrupt magnetic alignment of ruminants. In: Proc Natl Acad Sci USA. Band 106, Nr. 14. National Academy of Sciences, 2009, S. 5708–5713, doi:10.1073/pnas.0811194106. 


  22. J. Hert, L. Jelinek, L. Pekarek, A. Pavlicek: No alignment of cattle along geomagnetic field lines found. In: Journal of Comparative Physiology A. Band 197, Nr. 6, 12. Februar 2011, ISSN 1432-1351, S. 677–682, doi:10.1007/s00359-011-0628-7. 


  23. Universität Marburg, abgerufen am 17. Dezember 2011.


  24. Galland, Mazur: Magnetoreception in plants. Faksimile In: J. Plant Res. (2005) 118, S. 371–389, abgerufen am 17. Dezember 2011.


  25. ICNIRP e. V.


  26. EU-Richtlinie 2004/40/EG (PDF; 80 kB)


  27. ab Paolo Vecchia (Hrsg.): Exposure to high frequency electromagnetic fields, biological effects and health consequences (100 kHz–300 GHz). Review of the scientific evidence on dosimetry, biological effects, epidemiological observations, and health consequences concerning exposure to high frequency electromagnetic fields (100 kHz–300 GHz). ICNIRP, Oberschleißheim 2009, ISBN 978-3-934994-10-2 (icnirp.de (Memento vom 27. März 2014 im Internet Archive) [PDF; 3,1 MB]). 


  28. Scientific Secretariat of the International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, angesiedelt bei dem Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (German Radiation Protection Agency), Oberschleissheim, Oberbayern.



  29. Evaluating Compliance with FCC Guidelines for Human Exposure to Radiofrequency Electromagnetic Fields. Federal Communications Commission Office of Engineering & Technology, FCC, 2001, abgerufen am 1. Oktober 2014 (PDF). 




  30. W4/VP9KF und Wayne Overbeck, N6NB: Amateur Radio RF Safety Calculator. Abgerufen am 1. Oktober 2014. 



  31. Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung - NISV


  32. ECOLOG-Empfehlung 2003 (PDF; 3,65 MB).


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