Eisenbahnverkehrsunternehmen
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist ein Rechtsbegriff aus dem europäischen Eisenbahnrecht, der durch nationale Gesetze konkretisiert wird, namentlich im
- deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993;
- schweizerischen Eisenbahngesetz (EBG) vom 20. Dezember 1957 in der ab 1. Januar 2010 gültigen Fassung.
Danach sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) nach deutschem AEG, Infrastrukturbetreiberinnen nach schweizerischem EBG).
EVU verkehren auf den Schienenwegen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sofern sie nicht selbst auch deren Funktion haben. Das europäische Recht sieht vor, dass sich dieser Netzzugang auch auf Infrastrukturen in anderen Ländern erstrecken kann. Dafür ist aber im betreffenden Land eine Sicherheitsbescheinigung erforderlich.
In Deutschland gibt es mittlerweile 447 öffentliche und 145 nichtöffentliche EVU (Stand: 1. Februar 2016). Neben den DB-AG-eigenen EVU sind in den letzten Jahren immer mehr so genannte „Dritte“ (Nichtbundeseigene Eisenbahnen) auf dem Schienennetz der DB Netz und anderen EIU unterwegs. Hauptsächlich im Nahverkehr und im Güterverkehr gewinnen die Dritten immer mehr Marktanteile gegenüber der Deutschen Bahn. Nach Angaben der Deutschen Bahn befahren rund 135 Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personenverkehr das Schienennetz von DB Netz.[1] Insgesamt fahren 395 Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Netz der DB (Stand: Mai 2013)[2].
In der Schweiz existieren derzeit 39 Unternehmen, die eine Netzzugangsbewilligung besitzen, und drei Unternehmen, die mit einer ausländischen Bewilligung Transitrechte beanspruchen. Weitere 44 EVU benötigen heute keine Netzzugangsbewilligung, da sie nur auf ihrer eigenen Infrastruktur verkehren.
Inhaltsverzeichnis
1 Zulassungskriterien als EVU
2 Siehe auch
3 Weblinks
4 Einzelnachweise
Zulassungskriterien als EVU |
- Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Fachkunde (Bestandene Prüfung als Eisenbahnbetriebsleiter)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (Jahresabschluss)
Haftpflichtversicherung (Deckungssumme über 20 Mio Euro je Schadensereignis [die ggf. zweimal jährlich zur Verfügung stehen muss] bzw. über 100 Mio. CHF je Schadensereignis)
Die Betriebserlaubnis (es wird zwischen Personen- und Güterverkehr unterschieden) wird in Deutschland von der zuständigen Landesbehörde erteilt und ist für jeweils 15 Jahre gültig. In der Schweiz erteilt das Bundesamt für Verkehr die Netzzugangsbewilligung, die für jeweils 10 Jahre gültig ist.
Die EIU, auf dessen Infrastruktur gefahren werden soll, haben zusätzliche Zugangsbedingungen für ihr jeweiliges Schienennetz, die in den jeweilig gültigen Geschäftsbedingungen nachgelesen werden können.
Siehe auch |
- Eisenbahngesellschaft
- Liste deutscher Eisenbahngesellschaften
- Liste österreichischer Eisenbahngesellschaften
- Liste der Schweizer Eisenbahngesellschaften
- Liste von Eisenbahngesellschaften im Vereinigten Königreich
Weblinks |
Commons: Rail transport companies – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Register der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes
Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: @1@2Vorlage:Toter Link/www.bav.admin.chListe der Schweizer Eisenbahngesellschaften auf den Seiten des Bundesamtes für Verkehr
Einzelnachweise |
↑ Deutsche Bahn AG (Hrsg.): Deutsche Bahn und Bundesnetzagentur verständigen sich über Weiterentwicklung des Stationspreissystems. Presseinformation vom 3. September 2012.
↑ Peter Thomas: Schnell und pünktlich. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. 14. Mai 2013, S. V13 (faz.net).