Omnibus






Linienbus Mercedes-Benz Citaro




Niederflur-Gelenkbus der 1990er Jahre (Mercedes-Benz O 405 GN)




Ein Volvo 7700 A in Vilnius





Doppeldeckerbus Setra S 431 DT




Norwegischer Kombinationsbus




Projekt Superbus mit vier Elektromotoren, 250 km/h Höchstgeschwindigkeit, 26 Sitzplätzen, 200 Kilometern Reichweite, 15 Metern Länge und 16 Flügeltüren auf der IAA 2010


Ein Omnibus (lateinisch omnibus, deutsch ‚allen‘ bzw. ‚für alle‘, Dativ Plural von omnis), kurz Bus, ist ein großes Straßenfahrzeug, das der Beförderung zahlreicher Personen dient, z. B. im öffentlichen Personennahverkehr. In Österreich und der Schweiz werden sie vielfach als Autobus bezeichnet. Reisebusse werden in der Schweiz mit dem französischen Wort Car oder Reisecar, seltener auch Autocar bezeichnet.


In der Europäischen Union gelten gemäß der Bemerkungen in Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG motorisch angetriebene Landfahrzeuge der Klassen M2 oder M3 mit mehr als acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz amtlich als Kraftomnibus (KOM)[1] und sind Kraftfahrzeuge. In der Schweiz werden Motorfahrzeuge der Klasse M2 über 3,50 t oder M3 gemäß Art. 11 Abs. 2b VTS als Gesellschaftswagen bezeichnet.


Eng mit dem Omnibus verwandt ist der Oberleitungsbus beziehungsweise Trolleybus, der jedoch aufgrund seiner Abhängigkeit von einer Fahrleitung eine Sonderstellung einnimmt. Weil er ähnlich einer Straßenbahn an eine feste Infrastruktur gebunden ist, gelten für ihn in einigen Ländern besondere gesetzliche Regelungen.




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Etymologie


  • 2 Technik


  • 3 Bauarten

    • 3.1 Zulassung


    • 3.2 Verwendungsarten

      • 3.2.1 Übersicht


      • 3.2.2 Erläuterungen und sonstige Bauarten


      • 3.2.3 Sondernutzungen




  • 4 Geschichte

    • 4.1 Historische Bauarten


    • 4.2 Standard-Linienbusse


    • 4.3 Spurbus und Bus Rapid Transit



  • 5 Verkehrsarten


  • 6 Bedeutung als Verkehrsmittel

    • 6.1 Sicherheit



  • 7 Bushersteller


  • 8 Rechtliche Bestimmungen für Kraftomnibusse in Deutschland

    • 8.1 Bestimmungen


    • 8.2 Höchstgeschwindigkeit


    • 8.3 Mietomnibus



  • 9 Schweiz


  • 10 Siehe auch


  • 11 Literatur


  • 12 Weblinks


  • 13 Einzelnachweise




Etymologie |


Vor dem Einsatz von Verbrennungsmotoren beziehungsweise Elektromotoren bezeichnete das Wort Omnibus eine relativ große Kutsche zum Personentransport. Jedoch wurden Postkutschen nicht Omnibus genannt. Die Bezeichnung „Omnibus“ soll ihre Entstehung dem Reklameschriftzug „Omnes omnibus“ über dem Laden eines französischen Kaufmanns namens Omnès verdanken. Der Fuhrwerksbesitzer Baudry wurde nämlich dadurch 1825 zur entsprechenden Benennung seiner Fahrzeuge angeregt. Das Wort erreichte daraufhin 1828 in seiner neuen Bedeutung Paris; 1835 gelangte es in Brockhaus’ Conversations-Lexikon,[2] bezeichnete jedoch noch bis 1850 allein Pariser Omnibusse.[3]


Nach der Einführung moderner motorisierter Omnibusse entstanden analog zu Kraftwagen und Automobil die Bezeichnungen Kraftomnibus, Motoromnibus, Motorbus, Autobus und Automobilomnibus; in Abgrenzung zum Oberleitungsbus spricht man auch von einem Diesel(omni)bus respektive Dieselautobus. Die Begriffe dienen der Unterscheidung der neuen Motorfahrzeuge von den im 19. Jahrhundert verbreiteten Pferdeomnibussen beziehungsweise Dampfomnibussen. Eine veraltete Berliner Bezeichnung ist Kraftbus.[4][5]


Die Wortendung „-bus“, die eigentlich ein Teil der lateinischen Dativendung „-ibus“ war, wurde später als eigenständiges Wort benutzt, sodass heute der Eindruck entsteht, das Wort Omnibus bestehe aus den zwei Teilen Omni und Bus (ohne dass man weiß, was Omni für sich genommen zu bedeuten hätte) und Omnibus und Autobus seien bestimmte Arten von Bussen, wie beispielsweise der Kleinbus oder der Reisebus.



Technik |





Batteriebus: Solaris Urbino 12 electric der Braunschweiger Verkehrs-GmbH an der Induktivladestation


Der Antrieb erfolgt heute meist durch einen Diesel- oder Gasmotor, seltener sind Batteriebusse, Hybridbusse oder Brennstoffzellenbusse. Auch die Energieversorgung aus Schwungradspeichern wurde erprobt, dieses Konzept nannte sich Gyrobus. Anfang des 21. Jahrhunderts erleben elektrisch angetriebene Busse, wie z. B. der BYD ebus im Linienverkehr oder als Vorfeldbus eine Renaissance. Im Jahr 2016 wurden in China 115.000 Elektrobusse neu zugelassen, was 20 Prozent aller Stadtbusse entspricht. 40 Prozent aller Stadtbusse in China fahren Ende 2016 elektrisch.[6][7][8]


Busse haben heute meist einen Heckmotor und Hinterachsantrieb. Der Motor ist dabei meist liegend und unterflur angeordnet. Bei Niederflurbussen kommen auch stehende Motoren vor; in jedem Fall ragt bei ihnen der Motorraum immer mehr oder weniger in den Fahrgastraum und erfordert dort eine besondere Sitzanordnung.


Generell sind Busse im Vergleich zu Lastkraftwagen ähnlicher Größe wesentlich leichter, sodass bei Reisebussen häufig einfache Sechs-Gang-Schaltgetriebe ausreichen, meist mit einer Form von kraftunterstützter Schaltung und/oder automatischer Kupplung. Heute setzen sich auch bei Reisebussen automatisierte Getriebe durch, die durch Rechner anhand der Drehzahl und Geschwindigkeit geschaltet werden. Bei Stadtbussen werden inzwischen durchgängig Automatikgetriebe mit Drehmomentwandler eingesetzt.


Beim Aufbau der Karosserie gibt es zwei Konzepte:


  • Die klassische Lastkraftwagen-Bauweise besteht aus einem Längsträger, der wiederum den Antriebsstrang mit Motor, Rädern und Bremsanlage trägt. Darauf sitzt der Aufbau mit dem Fahrgastraum.

  • Kleine Busse und einige Hersteller von Reisebussen setzen auf selbsttragende Karosserien wie im Pkw-Bau. Zu den Anbietern von großen Bussen gehört z. B. EvoBus mit der Setra-Baureihe.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Mischformen, je nachdem, ob das Dach mitträgt oder nicht. Der Karosserieaufbau kann zudem entweder in Schalen- oder in Fachwerkbauweise erfolgen.[9]


Das Fahrwerk von Bussen besitzt an der Vorderachse häufig eine Einzelradaufhängung. Die Hinterachse ist in der Regel starr. Linienbusse besitzen oft noch starre Vorder- und Hinterachsen.



Bauarten |




Midibus mit Anhänger




Doppelgelenkbus von Van Hool (Länge 24,8 m)




Reisebus Scania Irizar




Doppeldecker-Gelenkbus Neoplan Jumbocruiser



Zulassung |


Die Zuordnung, ob ein Fahrzeug die Fahrzeugart Bus darstellt, geht aus der Zulassung hervor.


Ein umgangssprachlich z. B. VW-Bus genanntes Fahrzeug ist zulassungsrechtlich ein „Auto“, amtlich Personenkraftwagen (Deutschland und Österreich) bzw. Personenwagen (Schweiz). Kraftfahrzeuge, die zulassungsrechtlich als „Bus“ zum Einsatz im Straßenverkehr zugelassen sind, sind auch als Bus zu betreiben und zu führen/fahren. In Deutschland ist das in der StVZO und der StVO, in der Schweiz in der VTS geregelt.



Verwendungsarten |


Für den gewerblichen Einsatz ist je nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG in Deutschland, PBG in der Schweiz) eine weitere Zulassung nach der gewünschten Verkehrsart erforderlich. Man unterscheidet grundsätzlich Busse (für die gewerbliche Verwendung/Verkehrsart) in Busse für Linienverkehr und in Busse für den Gelegenheitsverkehr (manche Busse haben nach dem jeweiligen Gesetz eine Zulassung für beide Verkehrsarten). Der Schulbusverkehr stellt eine Sonderform des Linienverkehrs dar und erfordert eine zusätzliche Ausstattung.



Übersicht |


Landläufig gibt es folgende übliche Verwendungen bzw. Bauformen:



  • Linienbusse

    • Niederflurbusse für Stadtbus- oder Regionalbuslinien (ÖPNV)


    • Solobusse für Stadt- und Überlandlinien (ÖPNV)


    • Low-Entry-Busse für Stadtbus- oder Regionalbuslinien (ÖPNV)


    • Midibusse für weniger frequentierte Stadt-, Regional- bzw. Ortsbuslinien oder enge Stadtviertel


    • Minibusse für den Nahverkehr in dünn besiedelten oder ländlichen Gebieten (evtl. bedarfsgesteuert mit Anrufbussen)


    • Doppeldeckerbusse für den Stadtlinienverkehr


    • Gelenkbusse und Doppelgelenkbusse für große Fahrgastzahlen im Stadt- und Regionallinienverkehr

    • Busanhänger

    • Behindertenbusse

    • Komfort- und kapazitätserhöhende Road-Trains/Auto-Trams


  • Busse für Gelegenheitsverkehr, auch Reisebusse
    • Standardreisebusse ohne Toilette


    • Minibus, Club-Busse oder Kleinbusse für kleine Gruppen und Schülerverkehr

    • Komfortbus für Gruppenreisen und Programmfahrten

    • Luxusbusse mit großem Sitzabstand und Luxusausstattung, wie z. B. Liegesitze, Barbereich usw. (Bistrobusse)

    • Nightliner


  • Kombibusse für Überlandlinienverkehre und Gelegenheitsverkehr

  • usw.


Erläuterungen und sonstige Bauarten |


Stadtbusse sind generell mit einer geringeren Anzahl und weniger komfortablen Sitzen ausgestattet, dafür mit zahlreichen Haltestangen für stehende Fahrgäste sowie mit Mehrzweckräumen (für Gepäck, Kinderwagen und Rollstühle). Für Linien mit großem Fahrgastaufkommen werden Doppeldeckerbusse oder Gelenkbusse eingesetzt. Doppelstöckige Gelenkfahrzeuge sind äußerst rar. Ein bekannter Typ ist der Neoplan Jumbocruiser, 18 Meter lang und vier Meter hoch mit einer Kapazität von 110 Sitzplätzen im Reiseverkehr.


In dünn besiedelten Gebieten werden Kombinationsbusse eingesetzt, um gleichzeitig Passagiere und Fracht zu transportieren.




Spezieller Flughafen-Vorfeldbus in Washington, D.C. (IAD)


Größere Busse, darunter alle Gelenkfahrzeuge, haben generell (mindestens) drei Achsen. Starre Fahrzeuge haben dabei heute meist eine mitgelenkte, einfach bereifte Nachlaufachse, die hinter der Antriebsachse angeordnet ist. Bei Gelenkfahrzeugen liegt (inzwischen ausschließlich) die Mittelachse vor dem Gelenk.
Die heute übliche Bauform des Gelenkbusses ist der Schubgelenkbus (Pusher). Hier treibt der Heckmotor den Hinterwagen an, der den Vorderwagen schiebt.


Eine spezielle Bauart stellen die auf Flughäfen eingesetzten Vorfeldbusse dar, die überwiegend Stehplätze mit nur wenigen Sitzplätzen bieten. Da sich diese nicht auf öffentlichen Straßen bewegen, müssen sie auch nicht dafür zugelassen werden, wodurch es möglich ist, diese länger und breiter als herkömmliche Busse zu bauen.



Sondernutzungen |


Modifiziert dienen Omnibusse neben dem Personentransport einer Reihe weiterer Zwecke. Dazu zählen Bibelmobile, Fahrbibliotheken, Medibusse, Verkaufswagen, Promotionfahrzeug oder Wohnbusse. Auch für Behörden sind angepasste Omnibusse im Einsatz. Dies sind beispielsweise Großraumrettungswagen, Evakuierungsbusse und Einsatzleitbusse der Feuerwehren, Schubbusse der Justiz bzw. Polizei, die Busse der Führungsstäbe der Polizei und die mobilen Führungsstellen des THW. Diese Fahrzeuge werden oft nachträglich für die neue Verwendung umgebaut. Insbesondere für private Nutzungen werden ausgemusterte Linienbusse an den neuen Verwendungszweck angepasst. Rechtlich gesehen gelten Fahrzeuge, welche nicht dem Personentransport dienen allerdings nicht als Omnibusse, sondern als Lastkraftwagen beziehungsweise Wohnmobil.



Geschichte |


Im Linienverkehr eingesetzte pferdebespannte Wagen, sogenannte Pferdeomnibusse für zahlende Verkehrsteilnehmer, sind schon seit 1662 in Frankreich belegt.[10] Das Konzept dieser bis 1680 verkehrenden „Carrosses à cinq sols“ stammt von Blaise Pascal. 1825 führte der Fuhrunternehmer Simon Kremser einen nach ihm als Kremser bezeichneten komfortablen gefederten Pferde-Omnibus ein, der zehn bis zwanzig Passagieren Platz bot. In den 1830er Jahren kamen in Großbritannien die ersten Dampfomnibusse auf, in London setzte der Betrieb am 22. April 1833 ein.[11]


Den ersten Linienverkehr startete die Netphener Omnibusgesellschaft mit einem mit flüssigem Kraftstoff betriebenen Bus am 18. März 1895 zwischen Siegen und Netphen. Der dabei eingesetzte Landauer wies tatsächlich mehr Ähnlichkeit mit einer geschlossenen Kutsche auf als mit einem modernen Bus. Dieser ab 1895 in Handarbeit im Familienbetrieb des Automobil-Pioniers Carl Benz gebaute Kraftomnibus hatte acht Sitze und einen Motor mit 5 PS (3,7 kW). Seine Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 15 km/h, sodass er die Strecke zwischen Siegen und Netphen in einer Stunde und 20 Minuten bewältigte. Die Fahrt kostete die für damalige Verhältnisse hohe Summe von 70 Pfennig. Aufgrund der geringen Belastbarkeit der ersten Benz-Busse musste der Omnibusbetrieb im Siegerland jedoch noch vor dem Ablauf des Jahres eingestellt werden.


Trotz dieses Rückschlags entstanden durch ständige Verbesserung der Fahrzeugtechnik in den Folgejahren weltweit immer neue Linienverbindungen. Zuvor hatte bereits die Firma Panhard und Levassor im Jahre 1894 Fahrzeuge mit der Bezeichnung „Omnibus“ beziehungsweise Break angeboten und verkauft (der erste wurde bereits im Dezember 1893 fertiggestellt und im Januar 1894 verkauft), die vier oder sechs Fahrgästen Platz boten. Auch 1895 blieben diese Typen im Programm und konnten verkauft werden. Einer dieser frühen Omnibusse (ein Grand Break M2K, Seriennummer 28) nahm am ersten Rennen Paris–Bordeaux–Paris erfolgreich teil.



Historische Bauarten |


In den Anfängen der Bustechnik wurden die Fahrzeuge mit Frontmotor gebaut (die letzten in Deutschland waren zum Beispiel Mercedes-Benz O 3500 aus den 1950er Jahren, 6-Zylinder-Dieselmotor mit 90 PS) und es gab auch offene Fahrzeuge.


In den 1930er Jahren kamen Sattelzugomnibusse auf, z. B. Büssing Typ SS und Typ DS. Bis 2008 wurden Sattelzugomnibusse als kubanische Entwicklung in der Hauptstadt Havanna als öffentliches Nahverkehrsmittel eingesetzt. Wegen ihrer Bauform mit abgesenktem Einstiegsbereich in der Mitte des Aufliegers werden sie „Camello“ (dt. Kamel) genannt.


Die Karosseriebaufirma Gebr. Ludewig konstruierte in den 1950er Jahren Anderthalbdecker, zunächst nur für Reisezwecke. Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die Mitführung von besetzten Busanhängern verboten wurde, bot sich diese Art des Großraumbusses an und wurde später auch von der Firma Vetter auf Busfahrgestellen mit Unterflurmotor hinter der Vorderachse aufgebaut. Die Verbreitung der kostengünstigeren Gelenkbusse bedeutete das Ende dieser Gattung in den 1980er Jahren.


Ab den 1950er Jahren wurden bei der Deutschen Bundesbahn vereinzelt Schienen-Straßen-Omnibusse eingesetzt, die als Zweiwegefahrzeuge sowohl auf der Straße als auch auf Schienenstrecken verkehren konnten.



Standard-Linienbusse |





MAN-VÖV-II-Gelenkbus


In den 1960er Jahren begann auch in der Bundesrepublik eine Vereinheitlichung der Linienbustypen durch den Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe (VÖV), der in Zusammenarbeit mit einigen Verkehrsbetrieben Prototypen für Standard-Linienbusse entwickelte, die dann von mehreren Herstellern adaptiert wurden.


Die ersten Prototypen von 1967 führten ab 1968 zur Produktion beispielsweise des Büssing BS 110 V, Mercedes-Benz O 305, Magirus-Deutz SH 110, MAN SL 200 und Ikarus 190.


Die zweite Generation der deutschen Standardbusse hatte als Ziel der Entwicklung einen niedrigeren Fahrzeugboden und dadurch eine niedrigere Einstiegshöhe. Aus den zwischen 1976 und 1978 erprobten Prototypen S 80 entwickelten sich beispielsweise der Auwärter Neoplan N 416, der Mercedes-Benz O 405 und der MAN SL 202.


Aus der zweiten Generation wurde ein Niederflurbus weiter entwickelt, Beispiele sind der Neoplan N 4014 NF, der Mercedes-Benz O 405 N und der MAN NL 202. Selten wird dieser Bustyp fälschlich als VÖV-III-Typ bezeichnet.



Spurbus und Bus Rapid Transit |


In den letzten Jahren wurde das Konzept von Spurbussen, auch Busbahn oder O-Bahn genannt, wieder aufgegriffen. Die Entwicklungen beispielsweise des französischen CiVis oder der AutoTram des Fraunhofer-Instituts sind eine Mischung von Fahrzeugen, die äußerlich Straßenbahnen ähneln, aber auf Gummireifen fahren und mittels unterschiedlicher Systeme automatisch auf einer vorgegebenen Spur geführt werden können. Dieses Prinzip wurde einige Jahre durch die Essener Verkehrs-AG genutzt, dort kamen Duo-Busse zum Einsatz. Eine Alternative zum Spurbus sind sogenannte Bus Rapid Transit-Systeme, auch Busway genannt. Hierbei steht den Bussen ebenfalls eine eigene Trasse zur Verfügung, jedoch ist keine Spurführung vorhanden.



Verkehrsarten |


Es gibt verschiedene Formen des Omnibusverkehrs, deren Anforderungen die Bauart des Fahrzeugs bestimmen:



  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

    • Stadtbusse, innerstädtische Schnellbusse z. B. CityExpress-Busse

    • Überlandlinienbusse (Überlandbus, Regionalbus, Expressbus)

    • Ortsbusse


    • Touristiklinien, Stadtrundfahrtlinien



  • Fernlinienverkehr (Fernbuslinien)

  • Mietbusverkehre
    • Gruppenreisen

    • Programmfahrten

    • VIP-Fahrten in speziellen Luxusomnibussen

    • Werksverkehre

    • Schulbusse



Bedeutung als Verkehrsmittel |


Im ÖPNV ist die Bedeutung des Omnibus in allen Ländern eng mit den direkten Konkurrenten (insbesondere der Geschichte und Perspektiven der Straßenbahn und der Geschichte der U-Bahn) verknüpft.


In dünn besiedelten Gebieten hat er die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verbreiteten Kleinbahnen ersetzt. In mittleren Städten wird er teilweise seit den 1980ern erneut durch Straßenbahnen, in größeren Städten durch U-Bahnen deutlich entlastet, für die er Zubringeraufgaben übernimmt. Auch in den Randbereichen der Städte sind durch die Verkehrsdichte (des Individualverkehrs) und die Disposition der Bewohner sowie die oft topografisch schwierige Situation (schmale steile Straßen) Buslinien nur schwer zu betreiben – je nach Umsetzung der leistungsbezogenen Verteilung der Einnahmen innerhalb eines Verkehrsverbundes (nach Sitzplatzkilometer oder Fahrgastkilometer) werden hier möglicherweise in Zukunft verstärkt modifizierte Linienverkehre wie beispielsweise Sammeltaxen verkehren. 2013 benutzen 5,3 Milliarden Fahrgäste Busverkehre in Deutschland.[12]



Die Bedeutung des Fernbusverkehr ist hingengen national sehr unterschiedlich, abhängig vom Ausbauzustand der Eisenbahn und des Flugverkehrs aber auch politischer Interessensvertretung. Zusammenfassend wurde in den letzten Jahren vermehrt Schutzklauseln, die die Bahn gegenüber Bussen schützten, abgebaut. Andererseits stehen auch bisherige Maut-Vorteile des Busverkehrs gegenüber dem LKW-Verkehr und der Bahn zur Diskussion.



Sicherheit |


Trotz einiger schwerer Unfälle ist der Bus das statistisch sicherste Straßenverkehrsmittel. Das Todesrisiko gegenüber dem Individualverkehr ist 16 Mal geringer.


Von 3206 Verkehrstoten in Deutschland starben nur vier in Bussen. Die größte Gefahr für Busreisende sind dabei Brände. Nahezu täglich brennt in Deutschland ein Bus. Gleichwohl Verletzte oder Tote dabei selten sind, führen schwere Unglücksfälle zumeist zu zahlreichen Opfern. Zentrale Vorschriften zum Brandschutz in Bussen stammen dabei aus den 1960er Jahren, vielfach darf leicht entflammbares Material eingebaut werden.[13]















































































































Unfälle mit Kraftomnibussen in Deutschland[14][15]
Jahr
Unfälle
Tote
davon Businsassen
1992
5805
253
58
1993
5690
210
18
1994
5700
165
36
1995
5676
152
18
1996
5514
173
24
1997
5663
176
15
1998
5559
141
2
1999
5982
155
20
2000
5715
146
9
2001
5776
149
11
2002
5626
122
12
2003
5511
114
17
2004
5406
111
16
2005
5387
116
9
2006
5425
92
12
2007
5555
101
26
2008
5216
78
10
2009
5432
68
12
2010
5423
91
32
2011
5546
64
10
2012
5450
66
3
2013
5488
82
11
2014
5532
73
13
2015
5760
60
5
2016
5732
42
4
2017
5873
65
22


Bushersteller |


Es gab in der Geschichte und es gibt bis heute viele wichtige Bushersteller. Siehe dazu die Liste der Nutzfahrzeughersteller und Geschichte der Nutzfahrzeugindustrie.



Rechtliche Bestimmungen für Kraftomnibusse in Deutschland |



Bestimmungen |


  • Rechtlich wird als Kraftomnibus (KOM) ein zur Beförderung von Personen bestimmtes Kraftfahrzeug mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (ohne den Fahrer) definiert.

  • Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen, unterliegen einer Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 60 km/h auf allen Straßen außerhalb des Ortes.

  • Omnibusse durften vor dem 28. November 2007 nur mit einer Ausnahmegenehmigung, wenn die Anforderungen des § 18 StVO erfüllt wurden, auf Autobahnen 100 km/h fahren, rechtlich galt für KOM auf Landstraßen und Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Genehmigung wurde durch ein Tempo-100-Schild mit Siegel der Zulassungsstelle am Heck des Fahrzeuges sowie der Eintragung „Für 100 km/h auf Autobahnen geeignet“ angezeigt. Diese Ausnahmegenehmigung hatten Ende 2007 ca. 35.200 von 44.000 deutschen Omnibussen, sodass der Begriff „Ausnahmegenehmigung“ wörtlich genommen für diesen Regelfall (ca. 80 %) nicht mehr zutraf.[16]

  • Am 27. November 2007 hat der Bundesrat die 17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erlassen, nach der das Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Tempo 100 für Kraftomnibusse abgeschafft wird. Für im Inland zugelassene Omnibusse wird im Regelfall die Tempo-100-km/h-Zulassung innerhalb des Genehmigungs- bzw. Betriebserlaubnisverfahrens miterteilt.[17] Auf die Anbringung einer Tempo-100-Plakette auf der Rückseite des Kraftomnibusses kann in Zukunft verzichtet werden, da sie sich für Kontrollzwecke nicht als tauglich erwiesen hat.[16]




Führerschein-Ausschnitt mit den verschiedenen Klassen (D1, D, D1E und DE) für Busse. In der rechten Spalte ist für alle Busklassen das Ablaufdatum (1. März 2010) ersichtlich.


  • Omnibusse dürfen Busfahrstreifen befahren.

  • Zum Führen eines Kraftomnibusses ist eine besondere Fahrerlaubnis erforderlich. Nach der einheitlichen EU-Regelung enthalten die Bezeichnungen der Bus-Führerscheinklassen den Buchstaben D. Es gibt vier abgestufte Klassen, D1 gilt für Busse mit bis zu 16 Sitzplätzen, ein Anhänger bis 750 kg ist erlaubt. D gilt für Busse mit einer beliebigen Anzahl von Sitzplätzen, ein Anhänger bis 750 kg ist erlaubt. Die Klasse D1E enthält die Erlaubnis der Klasse D1, ein Anhänger über 750 kg darf mitgeführt werden. Schließlich erlaubt die Klasse DE das Führen von Bussen mit einer beliebigen Anzahl von Fahrgastplätzen auch mit einem Anhänger über 750 kg.

  • Alle Busführerscheine werden befristet für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, erteilt. Danach beträgt die Gültigkeit jeweils fünf Jahre. Bei dieser Verlängerung einer Fahrerlaubnis über das 50. Lebensjahr hinaus muss der Busfahrer nachweisen, dass er die besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllt. Der Nachweis kann durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erbracht werden.[18]

  • Außerdem berechtigen Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.[19]

  • Mit dem Busführerschein wird bezweckt, nur besonders zuverlässigen und geprüften Fahrern die Beförderung von mehr als acht Fahrgästen anzuvertrauen.

  • Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Fahrer und Fahrerinnen, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse nach dem 9. September 2008 erteilt bekommen haben oder eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse nach dem 9. September 2009 erteilt bekommen haben, zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben, wenn die Fahrten im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr durchgeführt werden. Inhaber älterer Führerscheine benötigen im Rahmen der Besitzstandswahrung keine Grundqualifikation. Sie müssen aber zukünftig wie alle Fahrer eine Weiterbildung von 35 Stunden in fünf Jahren nachweisen.[20]

  • Kraftfahrzeuge, die als Kraftomnibusse zugelassen sind, unterliegen regelmäßigen Untersuchungen, z. B. jährliche Hauptuntersuchung (TÜV) und vierteljährliche Sicherheitsprüfung (siehe dazu § 29 StVZO; Beispiel: Funktions- und Sichtprüfung der Bremsen und Lenkung, aber auch Schließkraftmessung der sich automatisch schließenden Türen).

  • Seit dem 1. Juli 1960 ist der Einsatz von Busanhängern zur Personenbeförderung verboten. Gegenwärtig (Juni 2006) gibt es Probebetriebe mit Ausnahmegenehmigung, Näheres siehe unter Artikel Busanhänger.


Höchstgeschwindigkeit |


Die Höchstgeschwindigkeit für Busse wurde im November 2007 neu geregelt. 80 km/h gelten nur noch für wenige, meist ältere Busse, hingegen ist für deutsche Neuzulassungen eine Tempo-100-Genehmigung bereits ab Zulassung als Regelfall möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Der Anteil der Busse mit Tempo-100-Erlaubnis lag Ende 2007 bei 80 Prozent und dürfte durch diese vereinfachten Bedingungen in Zukunft weiter steigen.



Mietomnibus |


Mietomnibus ist ein Begriff aus dem deutschen Personenbeförderungsgesetz (§ 49 Abs. 1 PBefG). Unter Verkehr mit Mietomnibus versteht man eine Form des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen, die durch ein Verkehrsunternehmen angeboten werden kann, jedoch Ziel, Zweck und Ablauf der Fahrt der Mieter (Fahrgast) bestimmt. Wichtiges Kriterium ist, dass der Mietomnibus vom Fahrgast im Ganzen angemietet wird. Mieter kann auch ein zusammengehöriger Personenkreis sein, der über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein muss (z. B. Schulklassen, Vereine etc.).
Mietomnibusse dürfen sich nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen zum Zweck der Fahrgastaufnahme bereithalten.


Der Gelegenheitsverkehr mit einem Mietomnibus ist erlaubnispflichtig und bedarf einer Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.


Für den Mietomnibusverkehr gelten auch die Bestimmungen der BOKraft.



Schweiz |




Dieser Abschnitt stellt die Situation in der Schweiz dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.



Dieser Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

In der Schweiz wurden Busse bis in die 1980er Jahre vorwiegend durch die Schweizer Nutzfahrzeug-Hersteller Berna in Olten, Adolph Saurer AG in Arbon sowie FBW in Wetzikon in Kooperation mit Karosserie-Bauern wie Carrosserie Hess, Ramseier & Jenzer, Tüscher, Lauber, Frech+Hoch, Eggli und anderen teilweise noch bestehenden Firmen hergestellt.


Ab 1968 wurde als Reaktion auf den zunehmenden Kostendruck in einer Arbeitsgemeinschaft von Hess, Ramseier+Jenzer, Gangloff und Tüscher die Schweizer Einheits-Carrosserie eingeführt, wie sie zum Beispiel bei den VST-Einheitstrolleybussen oder beim Saurer 3DUK-50 verwendet wurde.[21] Damit konnten erhebliche Kosteneinsparungen gegenüber den früheren runden und individuellen Aufbauten realisiert werden.


Das Staatsunternehmen der Post (PTT) war dabei der weitaus größte Auftraggeber. Die Postautos waren eine der ersten Flotten weltweit, die mit ihrem Postgelb (RAL 1004) landesweit eine einheitliche Firmenfarbe trugen. Die Fahrzeuge waren nach speziellen Anforderungen für das Schweizer Klima und das Schweizer Straßennetz ausgelegt. Sie konnten sowohl bei Schnee und Eis wie auch mit ihrer Breite von 2,3 m und dem oft vorhandenen Reduktionsgetriebe auf steilen, engen Strecken eingesetzt werden.



Siehe auch |


  • Portal:Auto und Motorrad

  • Themenliste Straßenverkehr

  • Busbahnhof

  • Bushaltestelle

  • Schienenomnibus

  • Tunnel Bus


Literatur |


  • Wolfgang H. Gebhardt: Deutsche Omnibusse seit 1895, Motorbuch-Verlag, Stuttgart 2002, ISBN 3-613-02140-4.

  • Ralf J. F. Kieselbach: Stromlinienbusse in Deutschland – Aerodynamik im Nutzfahrzeugbau 1931 bis 1961, Kohlhammer Edition, Stuttgart 1983, ISBN 3-17-007930-1.

  • D. J. Trussler: Early busses and trams. London 1964

  • Wolfgang Huss; Wolf Schenk: Omnibus-Geschichte Teil 1 – Die Entwicklung bis 1924, HUSS-VERLAG, München 1982, ISBN 978-3-921455-05-0

  • Wolfgang Huss; Wolf Schenk: Omnibus-Geschichte Teil 2 – Die Entwicklung nach 1924. HUSS-VERLAG, München 1986, ISBN 978-3-921455-32-6


Weblinks |



 Commons: Omnibusse – Sammlung von Bildern


 Wiktionary: Autobus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: Omnibus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: Bus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wikivoyage: Mit dem Linienbus durch Deutschland – Reiseführer


 Wikivoyage: Fernbusse in Deutschland – Reiseführer


 Wikiquote: Omnibus – Zitate

  • buildersbuses.net

  • Viele Fotos und News von Stadtbussen

  • Weitere Bilder von Omnibussen

  • Fotos von Omnibussen

  • Busbilder und Lebensläufe

  • Links zu Omnibusherstellern

  • www.anderthalbdecker.de


  • Stromlinienförmiger Bus von der Walter Vetter Karosserie- und Fahrzeugbau GmbH


Einzelnachweise |



  1. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV): Kraftomnibus, aufgerufen 2. Oktober 2013


  2. Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Aufl. Bearbeitet von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin 1967, S. 523.


  3. Hermann Paul: Deutsches Wörterbuch. Bedeutungsgeschichte und Aufbau unseres Wortschatzes. 10., überarbeitete und erweiterte Auflage von Helmut Henne, Heidrun Kämper und Georg Objartel. Max Niemeyer, Tübingen 2002, ISBN 3-484-73057-9, S. 724.


  4. www.b-v-s.berlin


  5. www.berliner-verkehrsseiten.de


  6. Elektroautomarkt: China fährt schon vor spiegel-online vom 25. Januar 2017, abgerufen am 25. Januar 2017


  7. China bleibt Treiber auf dem Elektroauto-Markt derneuemannde.com vom 25. Januar 2017, abgerufen am 25. Januar 2017


  8. All of China’s buses might be electric by 2025 zmscience vom 19. Januar 2016, abgerufen am 30. Oktober 2016


  9. Statische Probleme bei der Entwicklung selbsttragender Aufbauten. In: Kraftfahrzeugtechnik 6/1960, S. 219–225.


  10. D. J. Trussler: Early busses and trams. London 1964.


  11. Centenary of the Omnibus, The Times vom 28. April 1933, S. 16.


  12. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/TransportVerkehr/Personenverkehr/Aktuell.html;jsessionid=796C3D579FEF30A448C8349F802AC1E8.cae4


  13. Anna Clauß, Dietmar Hipp: Fackeln auf Rädern. In: Der Spiegel. Nr. 28, 2017, S. 40 f. (online). 


  14. Verkehrsunfälle – Unfälle von Kraftomnibussen im Straßenverkehr Statistisches Bundesamt Zeitraum 1995 bis 2006 (.pdf)


  15. Unfälle von Kraftomnibussen im Straßenverkehr Statistisches Bundesamt Zeitraum 1992 bis 2017(.pdf)


  16. ab http://www.umweltrecht.de/PDFBR/2007/0670_2D07.pdf


  17. Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (BGBl. I S. 2774)


  18. BMVBS: Der neue EU-Führerschein und das neue Fahrerlaubnisrecht (Memento vom 21. Mai 2008 im Internet Archive)


  19. FeV § 6 Abs. 4, abgerufen am 25. Dezember 2012


  20. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) – verkehrsportal.de


  21. Endstation für orangefarbene Trolleybusse in Neue Zürcher Zeitung vom 5. Januar 2005








Popular posts from this blog

Use pre created SQLite database for Android project in kotlin

Darth Vader #20

Ondo