Stiftungsrat
Der Stiftungsrat oder Kuratorium (englisch Board of Trustees) ist die Bezeichnung für ein Stiftungsorgan. Wenn der Stiftungsrat nicht selbst die Geschäfte führt, setzt er eine Geschäftsführung ein und berät und beaufsichtigt die anderen Stiftungsorgane. Oftmals werden auch andere Bezeichnungen wie zum Beispiel Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat verwendet. Die Regelungen zur Geschäftsführung und auch die Vorgaben, ob es einen Stiftungsrat braucht oder nicht, unterscheiden sich von Land zu Land. Vor allem bei kleineren Stiftungen existiert nur eines der beiden Organe, die andere Funktion wird mitübernommen. In der Schweiz beispielsweise verzichten viele kleinere Stiftungen auf einen Geschäftsführer, der Stiftungsrat führt die Geschäfte.
Der Stiftungsrat wird bei rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland (siehe §§ 80 ff. BGB) in der Regel durch das Stiftungsgeschäft des Stifters bestimmt. Danach regelt die Satzung die Abberufung und Berufung von Mitgliedern des Stiftungsrats. In privaten Stiftungen oder Treuhandstiftungen kann dies anders geregelt sein.
Siehe auch |
- ORF-Stiftungsrat
Literatur |
- Loreant Roman Baumann: Der Stiftungsrat. Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen. Zürich 2009 (Dissertation).
Weblinks |
Wiktionary: Kuratorium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |