Traditionsschiff




Dampfeisbrecher Stettin


Der Begriff Traditionsschiff hat zwei verschiedene Bedeutungen. Im Volksmund werden als „Traditionsschiffe“ ältere Schiffe und Boote bezeichnet, die weitgehend in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten sind oder in einen derartigen Zustand zurückversetzt wurden, aber nicht zwingend einen Originalzustand ihrer Geschichte darstellen. Auch Museumsschiffe, wie beispielsweise die MS Dresden als „Traditionsschiff Typ Frieden“ (Name verwendet von 1970 bis 2013), werden gemeinhin einbezogen.


Außerdem ist „Traditionsschiff“ in mehreren Ländern ein rechtlich bindender Begriff für – in der Regel ältere oder traditionell betriebene – Schiffe, die zum Erhalt der Schifffahrtstradition von den heutigen Standards abweichende Auflagen für Sicherheitszeugnisse und Befähigungszeugnisse der Besatzungsmitglieder erfüllen müssen, als z. B. reguläre gewerblich betriebene Schiffe es müssten.


Traditionsschiffe werden von Museumshäfen, Einzelpersonen oder Betreibergesellschaften und -gemeinschaften unterschiedlicher Rechtsform in oft mühsamer Arbeit unterhalten, um Einblick in frühere Epochen der Schifffahrt, des Schiffbaus oder der Seemannschaft zu gewähren (siehe auch Geschichte der Seefahrt).




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Traditionsschiffe (Seeschiffe) in Europa

    • 1.1 Traditionsschiff See in Deutschland


    • 1.2 Traditionsschiff See in der Schweiz



  • 2 Traditionsschiff Binnen in Europa

    • 2.1 Traditionsschiff Binnen in Deutschland



  • 3 Einzelnachweise


  • 4 Literatur


  • 5 Weblinks




Traditionsschiffe (Seeschiffe) in Europa |


„Traditionsschiff“ ist in den Ländern Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden (als „Traditionsfartyg“), Spanien und dem Vereinigten Königreich (als „traditional ship“) ein rechtlich bindender Begriff, der bei der Absprache über die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen für den sicheren Betrieb von Traditionsschiffen in europäischen Gewässern und von Befähigungszeugnissen für Besatzungsmitglieder von Traditionsschiffen (Memorandum of Understanding)[1] benutzt wird. Das Übereinkommen regelt die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitszeugnisse und Befähigungszeugnisse der Traditionsschiffe unter den dort genannten Bedingungen durch die Unterzeichnerstaaten.


Im Dachverband der Europäischen Traditionsschiffe European Maritime Heritage[2] kooperieren die nationalen Dachverbände der Europäischen Traditionsschiffahrt. Neben regelmäßigen Kongressen und einem Newsletter ist eine wesentliche Veröffentlichung die „Charta von Barcelona“[3], die die Mindestansprüche bezüglich Restaurierung und Konservierung von Traditionsschiffen darstellt.


Der politische Auftrag an die Regierungen ist dokumentiert in der Recommendation 1486/2000[4] des Europaparlaments und lautet:


„The Assembly therefore recommends that the Committee of Ministers: … support and encourage public and private bodies and voluntary associations which preserve historic vessels, or life-size or large scale replicas, in working order; encourage the display and use of these vessels for the education and enjoyment of the general public; encourage further development of a system of mutual acceptability by the maritime authorities of nation states of standards for the safe operation of traditional vessels in European waters.“



Traditionsschiff See in Deutschland |





Seute Deern, das erste Schiff von Clipper, der ältesten und größten deutschen Sail-Training-Organisation





Alexander von Humboldt, langjähriges Flaggschiff der Sail Training Association Germany


Der Betrieb als Traditionsschiff nach der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe ermöglicht dem Eigner mit seinem Schiff im Zuge maritimer Traditionspflege Gästefahrten gegen Entgelt (zum Erhalt des Fahrzeugs) anzubieten.


Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat auf Grund von § 6 Abs. 1 der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)[5] vom 18. September 1998 die Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe erlassen, um die Anforderungen an die Schiffssicherheit von Traditionsschiffen im Sinne der §§ 3 und 7 bis 9 des Schiffssicherheitsgesetzes (SchSG)[6] zu spezifizieren. Gültig ist zurzeit (2009) noch die Fassung von 2003.


Seit dem 15. April 2001 benötigen Schiffe, um unter dieser Sicherheitsrichtlinie als Traditionsschiffe anerkannt zu werden, ein Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe oder eine Prüfbescheinigung der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr nach § 9 Abs. 4 SchSV.


Die „Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe“[7], hier in der überarbeiteten Form von 2003 (GSHW, Stand 17. April 2003), definiert Traditionsschiffe als


  • historische Wasserfahrzeuge, die die deutsche Bundesflagge führen,

  • die hauptsächlich mit den Originalwerkstoffen im Original oder als Einzelnachbildung gebaut worden sind,

  • deren Rumpflänge (Abstand zwischen den äußersten Punkten des Vor- und Hinterstevens) 55 Meter nicht übersteigt,

  • deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient, und

  • die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken, zum Beispiel von der Sail Training Association Germany, als Seeschiffe eingesetzt werden.

Der Gesetzgeber hat einige praktische Aufgaben zur Durchführung der Sicherheitsrichtlinie an den deutschen Dachverband für Traditionsschiffe, die Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge (GSHW e. V.), delegiert.


In den §§ 3 und 4 der „Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen“ (SportSeeSchV)[8] überträgt der Gesetzgeber dem Verein rechtliche Zuständigkeiten z. B. bei der Festlegung der besonderen fachlichen Anforderungen an die Befähigung von Schiffern auf Traditionsschiffen.


Die GSHW koordiniert auch die Antragstellung auf ein Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe, ist damit die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr als der zeugniserteilenden Instanz vorgeschaltet, übernimmt dabei aber selbst keine hoheitlichen Aufgaben. Für die Antragsstellung wird neben dem Sicherheits-Gutachten eines Sachverständigen für Traditionsschiffe auch ein Betriebskonzept gefordert, aus dem der Betrieb des Fahrzeugs zu ausschließlich ideellen Zwecken und zur maritimen Traditionspflege oder zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken hervorgehen soll. Dieses Betriebskonzept wird von einer Kommission begutachtet. Aufgabe dieser Kommission ist es, gegenüber dem Bundesministerium ein Votum abzugeben, ob ein Schiff ein Traditionsschiff im Sinn der oben genannten Richtlinie ist. Es wird immer eine entsprechende Einzelprüfung vorgenommen.


Traditionsschifffahrt im Sinne der Richtlinie ist eine Betriebsform, die den Erhalt von Schiffen in Fahrt ermöglichen soll, die nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Für alle diese Schiffe gilt, dass sie besonders zum Erkenntnis- und Erfahrungsgewinn dienen, beispielsweise dem Erlernen von traditioneller Seemannschaft.


Gemäß der AGMD (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Museumshäfen) und der GSHW sank die Zahl der zugelassenen Traditionsschiffe von 150 in den 2000er Jahren bis auf 105 im Jahr 2013. Jedes Jahr werden es rund 10 % weniger.[9] Das liegt auch an einer zunehmend restriktiven Auslegung der Kriterien, wann ein Schiff als Traditionsschiff anzusehen ist, vor allem durch die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, die ggf. das Sicherheitszeugnis ausstellt. Am 7. März 2018 unterzeichnete der zu diesem Zeitpunkt amtierende Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Christian Schmidt eine Neufassung der Verordnung,[10]



Traditionsschiff See in der Schweiz |


Der Begriff „Traditionsschiff“ ist in der Schweiz nicht durch Gesetze oder Verordnungen enger definiert. Dennoch wird die Salomon als Sonderfall im Rahmen der Schweizer Seefahrt in ihrem Seebrief[11] als „Traditional Ship, Sailing Vessel with Auxiliary Engine“ bezeichnet. Dies ist eine Einzelfallentscheidung, die aufgrund der nachfolgenden Umstände erfolgte: Im Rahmen der Zulassung der Salomon bestand für das zuständige Seeschifffahrtsamt des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten die Problematik, dass das Schiff aufgrund Größe und geplantem Einsatzgebiet nicht unter die Schweizer Jachtverordnung[12] fiel. Mit Artikel 35 Absatz 1 des Schweizer Seeschifffahrtsgesetzes[13] besteht jedoch die Möglichkeit, ein seegehendes Fahrzeug analog zu einem kommerziellen Handelsschiff zu registrieren. Eine solche Registrierung setzt voraus, dass Eigner und Unternehmen inländisch sind und das Schiff mit philanthropischen, humanitären, wissenschaftlichen, kulturellen oder ähnlichen Zweck betreibt. Dieser wurde nach Überprüfung gesehen. Da keine entsprechenden Richtlinien in der Schweiz selbst vorliegen, erfolgen die Besichtigungen im Rahmen der Sicherheitsinspektionen und Wartung unter Beiziehung einen in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Sachgebiet Traditionsschiffe. Dieser legt hierbei die deutschen „Sicherheitsrichtlinien für Traditionsschiffe“ bei seiner Arbeit zugrunde.



Traditionsschiff Binnen in Europa |


Die technische Zulassung von Binnenschiffen wird mit den „Technischen Vorschriften für Binnenschiffe“ Richtlinie 2006/86/EG[14] geregelt.


Diese EG-Richtlinie enthält ein – zurzeit (Februar 2009) – noch leeres Kapitel 19 „Historische Wasserfahrzeuge“. Der JWG[15] der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und der Europäischen Kommission liegen für dieses Kapitel verschiedene nationale Entwürfe vor, die zum Teil unter Mitarbeit der jeweiligen nationalen Dachverbände für Traditionsschiffe (für Deutschland unter Mitarbeit der GSHW und dem Deutschen Schiffahrtsmuseum) entstanden sind, als auch ein Entwurf[16] des Inland Vessel Council des Europäischen Dachverbandes der Traditionsschiffe EMH.



Traditionsschiff Binnen in Deutschland |


Die nationale Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht ist die „Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt“ (Binnenschiffsuntersuchungsordnung) vom 6. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2450) plus Anlageband.[17] Hier wird das „Historische Wasserfahrzeug“ der EU-Richtlinie unter dem Begriff „Traditionsfahrzeug“ als untergeordneter Begriff der Fahrgastschiffe geführt. (Definition und Kapitel ohne Inhalt).



Einzelnachweise |



  1. „London MoU 2005“ (PDF)


  2. European Maritime Heritage


  3. „Charta von Barcelona“ (PDF-Datei; 263 kB)


  4. Recommendation 1486(2000) des Europa-Parlaments


  5. Schiffssicherheitsverordnung


  6. Schiffssicherheitsgesetz


  7. Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe


  8. Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen


  9. Traditionsschifffahrt in Zahlen. agdm.de, abgerufen am 29. November 2013 (PDF). 
    Traditionsschiffen steht das Wasser bis zum Hals. uwe-santjer.de, abgerufen am 29. November 2013. 



  10. Neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe unterzeichnet. 7. März 2018, abgerufen am 7. März 2018. 


  11. Seebrief der „Salomon“. Abgerufen am 9. November 2015 (PDF). 


  12. Verordnung über die schweizerischen Jachten zur See. Abgerufen am 9. November 2015 (PDF). 


  13. Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge. Abgerufen am 9. November 2015. 


  14. Richtlinie 2006/87/EG (PDF)


  15. „Ständige Gemeinsame Arbeitsgruppe“ (JWG) (Memento vom 21. Januar 2011 im Internet Archive) (PDF, siehe Memorandum of Understanding der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und der Europäischen Kommission über die gemeinsame Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Binnenschifffahrt siehe Protokoll S. 50 ff.)


  16. Entwurf des EMH Inland Vessel Council (PDF-Datei; 16 kB)


  17. Anlageband der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (PDF)


Literatur |



  • Traditionsschiffe bedroht. In: Täglicher Hafenbericht. 6. März 2013, S. 3, Seehafen-Verlag, Hamburg 2013, ISSN 2190-8753.

  • Frank Binder: Vielen Traditionsschiffen droht das Aus. In: Täglicher Hafenbericht. 25. Juli 2013, S. 3.


Weblinks |



 Wiktionary: Traditionsschiff – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen




Rechtshinweis
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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