Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs


Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK)[1] untersucht sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Dazu zählt Missbrauch in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Im Januar 2016 hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf[2] Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 2015 die Kommission für die Dauer seiner Amtszeit bis 31. März 2019 einberufen. Die Kommission ist in ihrer Arbeit unabhängig. Die Kommissionsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Geschichte


  • 2 Mitglieder


  • 3 Aufgaben und Ziele


  • 4 Finanzierung der Kommission


  • 5 Formate


  • 6 Forschungsprojekte


  • 7 Anhörungsteam


  • 8 Zwischenbericht


  • 9 Weblinks


  • 10 Einzelnachweise




Geschichte |


Am 30. April 2013 veranstaltete der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die „Konzeptgruppe Aufarbeitung“ seines Beirats ein erstes „Hearing Aufarbeitung“. Damals wurde durch Betroffene und Experten gefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen. Im August 2013 wurde der Bilanzbericht des Unabhängigen Beauftragten vorgelegt mit der Forderung, eine unabhängige Aufarbeitungskommission in der 18. Legislaturperiode einzusetzen. Im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode steht: „Dabei werden wir … die unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen.“ In einer Plenardebatte im Deutschen Bundestag am 30. Januar 2015 wurde der Antrag der Regierungsfraktionen (BT-Drs. 18/3833) „Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sicherstellen“ diskutiert. Im Mai 2015 wurde der Antrag BT-Drs. 18/3833 in sieben Ausschüssen des Deutschen Bundestages behandelt mit abschließender Beschlussempfehlung und Bericht BT- Drs. 18/4988.


Am 2. Juli 2015 wurde der Antrag „Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sicherstellen“ verabschiedet. Damit legte der Deutsche Bundestag die wesentliche Grundlage, beim Unabhängigen Beauftragten eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs einzurichten. Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sind am 26. Januar 2016 durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen worden.



Mitglieder |


Die Kommission setzt sich aus sechs ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen:



  • Sabine Andresen, Erziehungswissenschaftlerin, Vorsitzende der Kommission


  • Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend a. D.


  • Peer Briken, Sexualwissenschaftler und Psychotherapeut


  • Barbara Kavemann, Sozialwissenschaftlerin


  • Heiner Keupp, Sozialpsychologe


  • Brigitte Tilmann, Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. a. D.

Der Kommission gehören vier ständige Gäste an:


  • Hjördis E. Wirth, Mitglied des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten


  • Matthias Katsch, Mitglied des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten


  • Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

  • Manuela Stötzel, Leiterin des Arbeitsstabes des Unabhängigen Beauftragten

Die Kommission wird durch ein Büro unterstützt, das organisatorisch beim Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten angesiedelt ist.



Aufgaben und Ziele |


Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht Ausmaß, Art und Folgen von Kindesmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Die Kommissionsmitglieder und ihr Anhörungsteam hören Menschen an, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlebt haben. Zudem hört sie Zeitzeugen wie zum Beispiel Eltern, sonstige Verwandte, Lehrerinnen oder Lehrer von Betroffenen an. Mit ihrer Hilfe möchte die Kommission aufdecken, welche Strukturen und Bedingungen sexuelle Gewalt in der Vergangenheit ermöglicht oder begünstigt haben und welche Umstände Hilfe und Intervention verhindert haben. Die Kommission möchte Betroffenen die Möglichkeit geben, jenseits von Therapieräumen oder Gerichtssälen über das erlebte Unrecht zu sprechen. Aus den Erkenntnissen und Geschichten der Betroffenen, leitet die Kommission Handlungsempfehlungen an die Politik ab und bringt diese in die gesellschaftliche Debatte ein. Was sich ändern muss, damit sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zukünftig besser verhindert wird, ist eine zentrale Frage der Aufarbeitung. Weitere Ziele der Kommission sind Forschungsbedarf zu identifizieren und Eckpunkte für eine gelingende Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch modellhaft für Einrichtungen und Organisationen zu entwickeln.



Finanzierung der Kommission |


Für die Arbeit der Kommission stehen jährlich rund 1,2 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereit. Zudem finanziert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Stellen für zwei juristische Referentinnen im Büro der Kommission. Im Zeitraum von Mai 2016 bis Juni 2017 sind bei der Kommission rund 1000 Anmeldungen für Anhörungen eingegangen. Die Kommission möchte auch im Jahr 2017 so viele Betroffene wie möglich anhören. Um das zu realisieren, hat sie für das Jahr 2017 nachträglich eine weitere finanzielle Unterstützung in Höhe von 450.000 Euro durch das BMFSFJ erhalten.



Formate |


Für ihre Arbeit stehen der Kommission verschiedene Untersuchungsformate zur Verfügung: Vertrauliche Anhörungen[3] von Betroffenen und anderen Zeitzeugen, die durch die Kommission und ihr Anhörungsteam[4] bundesweit durchgeführt werden. Gespräche mit Zeitzeuginnen und -zeugen (zum Beispiel mit Verwandten, Bekannten, Lehrerinnen und Lehrern etc.). Öffentliche Hearings[5] zu Schwerpunktthemen wie zum Beispiel Missbrauch in der Familie oder der DDR. Schriftliche Berichte[6] von Betroffenen, Archivrecherche und Dokumentenanalyse sowie Auswertung bereits vorliegender Aufarbeitungsberichte von Institutionen und Organisationen.



Forschungsprojekte |


Mithilfe von Forschungsprojekten[7] an den Lehrstühlen der Universitäten sowie Instituten der jeweiligen Kommissionsmitglieder soll zusätzlich erforscht werden, wodurch sexuelle Gewalt in der Kindheit ermöglicht wird und was Hilfe und Intervention verhindert hat. Damit kann der Aufarbeitungsprozess schneller und effizienter vorangebracht und zusätzlich unterstützt werden.



Anhörungsteam |


Da die Kommissionsmitglieder[8] ehrenamtlich arbeiten, kann nur ein Teil der Betroffenen durch die Kommission selbst angehört werden. Sie werden von einem erweiterten Anhörungsteam[9] unterstützt, das deutschlandweit in größeren Städten vertrauliche Anhörungen durchführt. Mitglieder dieses Teams sind überwiegend Rechtsanwälte, die vor allem nach ihrer Eignung zum Umgang mit Betroffenen ausgewählt worden sind. Die Anhörungsbeauftragten führen und dokumentieren die Gespräche nach den von der Kommission erarbeiteten Leitlinien. Sowohl die Kommission als auch die Anhörungsbeauftragten arbeiten eng mit Beratungsstellen für Betroffene zusammen, die bei Bedarf vor Ort eine psychosoziale Unterstützung gewährleisten. Sämtliche Berichte werden gelesen und fließen in die Arbeit der Kommission ein.



Zwischenbericht |


Die Kommission hat am 14. Juni 2017 ihren ersten[10] Zwischenbericht im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Neben der Dokumentation ihrer Arbeit beinhaltet der Bericht erste Erkenntnisse aus vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten – persönliche Geschichten von Betroffenen, die in ihrer Kindheit sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren, hauptsächlich in der Familie.



Weblinks |


  1. https://www.aufarbeitungskommission.de/

  2. https://beauftragter-missbrauch.de/aufarbeitung/aufarbeitung-in-deutschland/


Einzelnachweise |



  1. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Abgerufen am 2. August 2017. 


  2. Beauftragung des Deutschen Bundestages. Abgerufen am 2. August 2017. 


  3. Vertrauliche Anhörungen. Abgerufen am 1. August 2017. 


  4. Anhörungsbeauftragte. Abgerufen am 1. August 2017. 


  5. Öffentliche Hearings. Abgerufen am 1. August 2017. 


  6. Schriftliche Berichte. Abgerufen am 1. August 2017. 


  7. Forschungsprojekte. Abgerufen am 1. August 2017. 


  8. Kommissionsmitglieder. Abgerufen am 2. August 2017. 


  9. Anhörungsbeauftragte. Abgerufen am 2. August 2017. 


  10. Zwischenbericht. Abgerufen am 1. August 2017. 


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