Bauensemble
Als Bauensemble (auch Bauwerksensemble, spezieller auch Gebäudeensemble oder kurz Ensemble
Die Elemente funktionieren eigenständig, haben eigene Eingänge und Erschließungen, werden jedoch als Gruppe wahrgenommen. Sind die einzelnen Gebäude miteinander verbunden, so spricht man von einem Gebäudekomplex.
Die einzelnen Gebäude und Elemente können in Funktion und Gestalt sehr verschieden sein. Das Erscheinungsbild des Ensembles wird geprägt durch die einzelnen Elemente und ihr räumliches Zusammenspiel. Eine Vielzahl von Parametern wie Kontext, Raum, Stil, Materialien und Farbe, aber auch Beleuchtung oder Dekoration bestimmt Charakter und Qualität des Ensembles. Besonders bezüglich des Baustils und der Bauweisen, aber auch des Kontextes können Ensembles ebenso geschlossen sein wie vielfältig. So könnte eine Häuserzeile einheitlich aus einer Bauphase stammen oder ein Potpourrie von Bauten eines Jahrtausends, aber trotzdem ein Ensemble darstellen. Die Häuserzeile könnten funktional gleiche Bürgerhäuser sein, genauso ist aber ein Stadtviertel, ein Platz, eine Burganlage, ein Kloster oder eine Industrieanlage in der Vielfalt der Funktionen der Einzelbauten ein Ensemble.[2] Hier sind Übergänge zwischen Ensemble und Komplex fließend, und es können sich auch Teilensembles und -komplexe zu größeren Ensembles zusammenfügen.
Inhaltsverzeichnis
1 Ensembleschutz
2 Stadtsanierung
3 Beispiele
4 Literatur
5 Einzelnachweise
Ensembleschutz |
Im Bereich des Denkmalschutzes wird der Begriff Ensembleschutz[2] oder Gesamtanlage verwendet für bauliche Gruppen, die auf Grund ihres Zusammenspiels als erhaltungswürdig erachtet werden und geschützt werden sollen. Auch wenn die einzelnen Gebäude kein Denkmal sind, kann das Gebäudeensemble unter Ensembleschutz stehen.
Der Übergang von einzelnen geschützten Baudenkmal über den Ensembleschutz zum Ortsbildschutz ist in der Intention und Strenge der Regelungen fließend. Je stärker der Ensembleaspekt, desto akzeptabler sind Neueinbauten in die Anlage, solange sie den Gesamteindruck nicht diskreditieren. So beruhen die Ausweisungen als UNESCO-Welterbe primär auf dem Ensemblegedanken, also dem Gesamtbild, nicht dem der Erhaltung der Entstehungsgeschichte als Dokument, was der Grundgedanke des klassischen Denkmalschutzes ist: Zeitzeugnisse sind beides, Gesamtbild wie Originalsubstanz. Eine typische Maßnahme reinen Ensembleschutzes sind Rekonstruktionen verlorener Bauwerke in Baulücken: Sie bieten zwar ein historisches Bild, und sind auch stilkundlich-kunstgeschichtlich wie soziologisch aussagekräftig, für die historische Bauforschung aber weitgehend wertlos. Umgekehrt hat der klassische Denkmalschutz immer einen gewissen „musealen“ (rein konservatorischen) Aspekt, während der Ensembleschutz einem moderneren Leitbild lebendiger, sind wandelnder und anpassender Kulturdenkmale entspricht. Daher können sich beide Ansätze vielfältig ergänzen. Im ländlichen Raum ist sogar der Übergang zum Landschaftsschutz fließend, dieser kann auch stark durch den Menschen überprägte Räume umfassen (etwa bäuerliches Kulturland oder Parklandschaften), und regelt ebenfalls die Bebauung.[1] In die Landschaft integrierte bauliche Elemente können so ebenfalls Ensembles darstellen, bis hin zu historisch gewachsenen Siedlungsstrukturen, die als solche erhaltenswert sind (etwa lockere Streubesiedelung). Ein typisches Werkzeug, um das Weichbild eines Ensembles zu schützen, sind Regelungen zum Umgebungsschutz, etwa Pufferzonen um das eigentliche Schutzobjekt mit Regelungen zu Bebauungsdichte und Gebäudehöhen, um den Blick auf das Ensemble nicht zu beeinträchtigen.[3]
Dabei können Denkmalschutz im engeren Sinne und Ensembleschutz auf der gleichen rechtlichen Basis beruhen, so in Österreich: Dort erfolgt die Ausweisung durch das Bundesdenkmalamt[4][1] (§ 1 Abs 3 DMSG). Ein Werkzeug der kommunalen Raumordnung und Bauleitplanung ist dort der Ortsbildschutz, der altes wie neues Bauen umfasst.
Oder es sind voneinanderer getrennte Instrumente, die sich auch überlagern können: In Deutschland definieren Kommunen und Gemeinden einen Ensembleschutz je nach landesrechtlicher Vorgabe per Satzung oder Rechtsverordnung und müssen ihre Entscheidung hierzu erklären und begründen. Die Satzung oder Rechtsverordnung schreibt in der Regel fest, dass alle baulichen Veränderungen erst durch eine Genehmigung erlaubt sind, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz richten muss. Denkmalschutzgesetze werden durch die entsprechende Ländergesetzgebung festgelegt.
In Südtirol kann die Gemeinde den Ensembleschutz völlig unabhängig von denkmalschutzrechtlichen Vorgaben festlegen, und örtlichen baulichen wie landschaftlichen Schutz kombinieren.[5]
Stadtsanierung |
Die Erhaltung von Bauensembles spielt eine wichtige Rolle bei der Stadtsanierung, etwa dann, wenn im Zuge der energetischen Sanierung die Fassaden verändert werden. Ein erfolgreiches Beispiel läuft seit 2015 in Bielefeld-Sennestadt: Dort wurde ein Farbfächer für Fassadensanierungen entwickelt und unter dem Namen Farben der Sennestadt veröffentlicht. Architekten und Designer haben die Original-Farbtöne der Fassaden der Modellsiedlung aus den 1950er und 1960er Jahren rekonstruiert und an heutige Bedürfnisse angepasst. Der Farbfächer dient vor allem zur Orientierung, wenn Eigentümergemeinschaften Mehrfamilienhäuser gemeinsam sanieren wollen. Bei den Häusern Luheweg 1–11 wurde das Konzept im Oktober 2015 erstmals umgesetzt.[6]
Beispiele |
- Die Drei Brüder sind ein Gebäudeensemble in der Altstadt von Riga.
- Die Hackeschen Höfe in Berlin bilden das größte geschlossene Hof-Areal Deutschlands und stehen unter Denkmalschutz.
- Das Palaisquartier ist ein neues Gebäudeensemble in Frankfurt am Main, das aus vier Bauelementen besteht: das rekonstruierte Palais Thurn und Taxis, ein Bürohochhaus, ein Hotelhochhaus und ein Einkaufszentrum.
- Die ehemalige Landesirrenanstalt Domjüch ist ein Gebäudeensemble einstiger Klinikbauten in Neustrelitz, Mecklenburg-Strelitz.
- Vier ehemalige Gebäude der Tuchfabrik Gottschalk & Co. in der Kasseler Nordstadt wurden 2008 in die Erweiterung der benachbarten Hochschule einbezogen.
- Der Olympiapark in München
- Die Alte Saline in Bad Reichenhall
Literatur |
- Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), Bundesdenkmalamt (BDA): Standards Für Ensemble-Unterschutzstellungen. BMUKK-GZ 13.600/0030-IV/3/2013, Stand: 19. November 2013 – erarbeitet im Rahmen eines mehrphasigen Pilotprojektes zum Thema UNESCO-Welterbe – Ensembleschutz, Neue Wege der Zusammenarbeit zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger (pdf, bda.at; betrifft Österreich).
Einzelnachweise |
↑ abc So ist beispielsweise das Historische Zentrum der Stadt Salzburg ein international anerkanntes UNESCO-Weltkulturerbe, durch ein strenges spezielles Altstadterhaltungsgesetz geschützt, zahlreiche Bauten stehen bundesrechtlich einzeln unter Denkmalschutz, und die Stadtberge sind durch vielfältigen landes- und gemeinderechtlichen Landschafts- und Naturschutz abgedeckt. Dadurch ergibt sich ein umfassender Ensembleschutz in der Vielfalt der Funktionen der Sachgesamtheit und Elemente des Bauensembles; Altstadterhaltung in Salzburg. (Memento des Originals vom 25. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.salzburg.gv.at salzburg.gv.at.
↑ ab Vergl. Ensembleschutz. baunetzwissen.de, abgerufen 21. Oktober 2015.
↑ Aus genau diesem Grunde wurde beispielsweise der Stadt Dresden der Status des UNESCO-Welterbes aberkannt: Diese Fall gilt als Musterbeispiel für das Spannungsfeld des Denkmalgedankens und der Stadtentwicklung.
↑ Vergl. Oft verflucht und doch geschätzt. Petra Tempfer in Wiener Zeitung online, 7. Mai 2010;
Ensembleschutz ist nicht immer erwünscht. Wolfram Schachinger, Thomas Neger, in Der Standard online, 30. März 2014.
↑ Ensembleschutz. provinz.bz.it.
↑ Marco Bock: Die Farben der Sennestadt. BundesBauBlatt 1-2/2016, S. 41ff. Sowie auf sennestadt-farben.de