Öffentlicher Dienst
Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst, umgangssprachlich auch Staatsdienst, versteht man das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen (wie Richtern, Soldaten und Rechtsreferendaren) und Tarifbeschäftigten (Angestellten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen). Das Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst tätiger Personen wird als Dienstverhältnis bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
1 Öffentlicher Dienst in Deutschland
1.1 Begründung des Dienstverhältnisses
1.2 Tarifpolitik
1.3 Autonomie der Kirchen
1.4 Dienstrecht
2 Öffentlicher Dienst in Österreich
2.1 Bundesdienst
2.2 Berufsgruppen im Bundesdienst
2.3 Vollbeschäftigtenäquivalente pro Berufsgruppe
2.4 Frauen und Männer im Bundesdienst
2.5 Altersstruktur der Bundesbediensteten
2.6 Ausbildung im Bundesdienst
2.7 Gender Pay Gap im Bundesdienst
3 Literatur
4 Weblinks
5 Einzelnachweise
Öffentlicher Dienst in Deutschland |
Jahr | Anzahl B, L, K, S | Anzahl + Sonstige |
---|---|---|
1991 | 6,74 Mio. | |
1995 | 5,37 Mio. | |
1996 | 5,28 Mio. | |
1997 | 5,16 Mio. | |
1998 | 5,07 Mio. | |
1999 | 4,97 Mio. | |
2000 | 4,91 Mio. | |
2001 | 4,82 Mio. | |
2002 | 4,81 Mio. | |
2003 | 4,78 Mio. | |
2004 | 4,67 Mio. | |
2005 | 4,60 Mio. | |
2006 | 4,58 Mio. | |
2011 | 4,60 Mio. | |
2013 | 5,73 Mio. | |
2014 | 4,18 Mio.[1] | 5,81 Mio.[2] |
2017 | 4,26 Mio. | 5,99 Mio. |
Umgangssprachlich wird für den öffentlichen Dienst auch noch der Begriff Staatsdienst verwendet, der vor 1920 ausschließlich galt.[3]
Die Anzahl der Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber umfasst die Bereiche Bund (B), Länder (L), Kommunen (K) und Sozialversicherung einschließlich Bundesagentur für Arbeit (S)
- für den Öffentlichen Gesamthaushalt (Staatssektor) mit Kern- und Extrahaushalt
- sowie für alle sonstigen öffentlichen Einrichtungen.
Die im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen sind Angestellte, Beamte, Richter oder Soldaten. Die gesetzlichen Merkmale des Beamtenbegriffs ergeben sich aus Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG), § 2 Abs. 1 und § 6 Bundesbeamtengesetz (BBG) sowie aus den Beamtengesetzen der Länder. Die Merkmale für Richter ergeben sich aus den Art. 92, Art. 97 und Art. 98 GG, §§ 1 bis 45a Deutsches Richtergesetz und den Richtergesetzen der Länder. Der Begriff Soldat ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz legal definiert.
Begründung des Dienstverhältnisses |
Arbeitgeber (bzw. bei Beamten Dienstherr) sind die Kommunen, die Landkreise, die Bundesländer, der Bund oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes.
Wer im Öffentlichen Dienst Dienstkräfte ernennt oder einstellt, ist eine Einstellungsbehörde.
Zum öffentlichen Dienst gehören beispielsweise neben der Tätigkeit in der Verwaltung meist die Arbeit in Schulen, Hochschulen, Wasserversorgungsbetrieben und staatlichen Krankenhäusern. Die Müllabfuhr und Verkehrsbetriebe sind oft privatisiert. Zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gehört auch die Sozialversicherung (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) sowie die Tätigkeit in öffentlich-rechtlichen Sparkassen und der Bundesbank.
Im deutschen öffentlichen Dienst ist Frauenförderung gesetzlich vorgeschrieben, Gender Mainstreaming ist über europäische Verpflichtungen verbindlich und Diversity Management gilt als eine mögliche Erweiterung der Gleichstellungsstrategien.[4]
Die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst unterliegt dem Prinzip der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG. Angesichts der Beschäftigung von Mitarbeitern von Unternehmern und einzelnen Forschungseinrichtungen als externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien und bekannt gewordenen Fällen von Ämterpatronage sind Zweifel hinsichtlich der Beachtung dieses verfassungsrechtlichen Gebots aufgekommen. Beamte werden ernannt und in ein Amt berufen (ohne Arbeitsvertrag, sondern per Begründung eines Dienst- und Treueverhältnisses). Arbeitnehmer werden hingegen aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt.
Tarifpolitik |
Bis 2005 galten für den öffentlichen Dienst einheitliche Tarifverträge, der bekannteste war der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Seit 1. Oktober 2005 besteht diese Tarifeinheit nicht weiter. Nunmehr ist für Beschäftigte beim Bund und den Kommunen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wirksam.
Nach über 14-wöchigen Streiks im öffentlichen Dienst der Länder haben sich die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 19. Mai 2006 in Potsdam auf einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geeinigt. Dieser sieht bei einer einheitlichen Entgelttabelle jedoch unterschiedliche Arbeitszeiten von 38,70 bis 40,1 Wochenstunden in den Ländern West vor. In Hessen gilt seit dem 1. Januar 2010 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)[5] und in Berlin der Angleichungs-Tarifvertrag vom 14. Oktober 2010,[6] die beide in weiten Teilen dem TV-L entsprechen. Der Tarifvertrag in Berlin entspricht seit dem 31. Dezember 2017 dem TV-L.[7]
Autonomie der Kirchen |
Nicht direkt öffentlicher Dienst sind die Kirchen. Diese haben zwar auch den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften, jedoch gelten hier aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie der Kirchen bisweilen andere Rechtsnormen (siehe auch Arbeitsrecht der Kirchen).
Dienstrecht |
Das Öffentliche Dienstrecht bezeichnet die Rechtsmaterie, welche die juristischen Rahmenbedingungen für die Bediensteten und deren Beziehung zum öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber (Bezeichnung bei Beamtenverhältnissen: Dienstherrn) regelt. Es ist daher als Entsprechung zum Arbeitsrecht bei sonstigen Arbeitsverhältnissen anzusehen. Dabei haben sich wegen der besonderen rechtlichen Ausgestaltungen das Soldatenrecht und das Beamtenrecht des Bundes und der Länder sowie das Deutsche Richtergesetz und die Richtergesetzen der Länder herausgebildet.
Verwaltungshandeln ist verwaltungsrechtlich überprüfbar, z. B. im Laufe eines Dienstaufsichtsverfahrens oder im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens. Das Handeln von Bediensteten kann zudem disziplinarrechtlich geahndet werden.
Die Weiterentwicklung des innerstaatlichen öffentlichen Dienstrechts wurde auch durch das europäische öffentliche Dienstrecht beeinflusst. Angefangen von den Dienstverhältnissen der Hohen Beamten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl bis hin zu den Dienstrecht der Beamte der EU hat es in Richtung einer Angleichung des innerstaatlichen Dienstrechts in Europa ausgestrahlt.[8] Dies betrifft auch bestimmte, durch die Rechtsprechung fortentwickelte Rechtsgrundsätze: Zu nennen ist hierbei insbesondere der Grundsatz der Gleichbehandlung, das Diskriminierungsverbot, die Fürsorgepflicht der Anstellungsbehörde, die verwaltungsrechtliche Selbstbindung, der Vertrauensschutz und der Grundsatz von Treu und Glauben; auf Rechtsverfahren bezogen kommen das Anhörungsrecht und die Begründungspflicht hinzu.[9] Des Weiteren strahlen Grundgedanken des innerstaatlichen Dienstrechts auch auf andere Rechtsverhältnisse des öffentlichen Dienstes aus.[10]
Öffentlicher Dienst in Österreich |
Der überwiegende Teil öffentlicher Leistungen wird in Österreich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gebietskörperschaft, also von Bundes-, Landes- oder Gemeindebediensteten, erbracht. Deren Gesamtheit wird gemeinhin als öffentlicher Dienst bezeichnet. Neben den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) zählen zum Sektor Staat auch die Sozialversicherungsträger, die Kammern und rund 400 Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit (AG, GmbH, Vereine, Anstalten, Universitäten, Fachhochschulen, Fonds, Verbände).[11]
Personalstand der Gebietskörperschaften | |
---|---|
Bund | 134.569 |
Länder | 143.205 |
Gemeinden | 74.652 |
Gesamt | 352.426 |
Bei den neun Bundesländern waren 143.205, bei den 2.100 Gemeinden (ohne Wien, Stand 2016) rund 75.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Des Weiteren waren rund 91.3001 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Landeskrankenanstalten und rund 8.600 in sonstigen, ausgegliederten Dienststellen tätig
Personen, die sich im Staatsdienst befinden (öffentlich Bedienstete), werden in folgende zwei Gruppen eingeteilt:
Beamte – Beschäftigungsverhältnis aufgrund eines Hoheitsaktes (Bescheides) nach eigenem Beamtenrecht (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis),
Vertragsbedienstete – unselbständig Beschäftigte mit Arbeitsvertrag (vertragliches Dienstverhältnis, „Angestellte“ der staatlichen Institutionen als privatwirtschaftliche Arbeitgeber).[12]
In der Arbeitsmarktstatistik werden öffentlich Bedienstete zusammen mit den Angestellten in eine Gruppe gerechnet, da sie anders als Arbeiter ihren Arbeitsentgelt nicht stundenweise oder vergleichbar berechnet bekommen. Sozialrechtlich haben sie eine eigene Sozialversicherung, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA). Vertragsbedienstete des Bundes, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 1998 begründet wurde und Vertragsbedienstete der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2000 begründet wurde, sind ebenfalls über die BVA versichert.
In Österreich gibt es etwa 733.300 öffentlich Bedienstete. Das ist der gesamte öffentliche Personalstand (Sektor Staat gemäß ESVG 2010).[13] Zu diesem gehören auch beispielsweise die in privatwirtschaftliche Organisationen ausgelagerten öffentlichen Angelegenheiten (staatliche Unternehmen), die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger und die Kammern, die jeweils international zum öffentlichen Dienst gerechnet werden (System der OECD) (System der OECD).[13]
In Österreich beträgt der Anteil öffentlich Bediensteter an der Erwerbsbevölkerung 15,9 %. Österreich lag damit unter dem Durchschnitt der OECD-Mitgliedstaaten von 18,1 %..[14]
Die Einkommen aller öffentlich Bediensteter (Bund, Länder, Gemeinden) in Österreich liegen gemessen am Median (47.627 EUR) höher, gemessen am arithmetischen Mittel (53.247 EUR) unterhalb der Einkommen Angestellter (47.410 EUR bzw. 57.566 EUR). Dies wird mit der besseren Bezahlung in unteren Einkommenspositionen und den geringeren Unterschieden in den oberen Einkommenspositionen begründet. Im Gegensatz dazu werden in der Privatwirtschaft höhere Spitzengehälter ausbezahlt, die das arithmetische Mittel ansteigen lassen..[15]
Bundesdienst |
Große Aufgabenbereiche des Bundes stellen die Innere und Äußere Sicherheit, der Bildungsbereich (Bundesschulen) sowie der Finanz- und Justizbereich dar. Die Personalkapazität des Bundes betrug 134.569 Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) im Jahr 2017.[11][16]
Die Ministerien sind die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik. Die Umsetzung der Vorhaben der Regierung wird hier inhaltlich geplant, in einen institutionellen Rahmen gesetzt und koordiniert. Der Großteil der Bediensteten der Ressorts arbeitet in den nachgeordneten Dienststellen, in denen die operative Umsetzung der Aufgaben der Bundesverwaltung erfolgt.[17]
Der Anteil der direkt in den Zentralstellen (Ministerien) arbeitenden Mitarbeiter beträgt 8 %. In den zahlreichen nachgeordneten Dienststellen wie z. B. Schulen, Gerichten, Finanzämtern und Polizeiinspektionen arbeiten 91 % der Bediensteten. Bei den sonstigen Obersten Organen Präsidentschaftskanzlei, Parlamentsdirektion, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Volksanwaltschaft und Rechnungshof sind 1 % der Bundesbediensteten tätig.[18]
Darüber hinaus waren 5.943 Bundes Beamtinnen und Beamte in ausgegliederten Einrichtungen, z. B. (Statistik Austria, Bundesmuseen, Arbeitsmarktservice, Universitäten, Bewährungshilfe etc.) sowie 11.737 in den Nachfolgegesellschaften in der Post tätig.
Berufsgruppen im Bundesdienst |
Es sind im Wesentlichen sieben Berufsgruppen denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes zuordnen lassen (Die Gruppe „Sonstige“ umfasst fast ausschließlich Ärzte). Die einzelnen Berufsgruppen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeiten. Vielmehr sind der Beamtenanteil, das Verhältnis Frauen/Männer, der Anteil teilbeschäftigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Durchschnittsalter, die Einkommenssituation und andere Kenngrößen von Interesse.
Das Spektrum der Berufsbilder im Verwaltungsdienst umfasst Juristen, Techniker, betriebs- und volkswirtschaftliche Berufe, Psychologen, Fachexperten verschiedenster anderer Wissensgebiete sowie Sachbearbeiter im administrativen Bereich.
Vollbeschäftigtenäquivalente pro Berufsgruppe |
In Österreich waren im Jahr 2017 diesen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst die folgenden Vollbeschäftigtenäquivalente zugeordnet:
- Verwaltungsdienst: 45.917
- Lehrperson: 39.864
- Exekutivdienst: 31.844
- Militärischer Dienst: 13.460
- Richter und Staatsanwälte: 2.964
- Krankenpflegedienst: 223
- Schulaufsicht: 261
- Sonstige: 34
[19]
Frauen und Männer im Bundesdienst |
Der Frauenanteil im gesamten Bundesdienst beträgt 41,7 %. Seit mehreren Jahren steigt der Frauenanteil vor allem auch in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind (Exekutive, Militär).[20]
Altersstruktur der Bundesbediensteten |
Das Durchschnittsalter im Bundesdienst liegt aktuell bei 46,0 Jahren.
Im Zeitraum von 1995 bis 2017 ist das Durchschnittsalter der Bundesbediensteten von 40,5 Jahre auf 46,0 Jahre gestiegen. Bis auf ein vorübergehendes Sinken im Jahr 2004, das auf die Ausgliederung der Universitäten zurückzuführen war, ist das Durchschnittsalter im Bundesdienst bis 2016 kontinuierlich angestiegen. 2017 ist das Durchschnittsalter auf Grund der steigenden Anzahl der Pensionierungen (siehe Kapitel 5.9.) und der Neuaufnahmen (siehe Kapitel 5.1.) leicht zurückgegangen
.[21]
Ausbildung im Bundesdienst |
Aus- und Weiterbildung haben im Bundesdienst einen hohen Stellenwert. So gilt für Beamtinnen und Beamte das Vorbildungsprinzip, d. h., dass für jede Verwendung eine bestimmte Vorbildung vorausgesetzt wird. Neben der internen Grundausbildung, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchlaufen, ist die berufsbegleitende Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil der Personalentwicklung in der Bundesverwaltung
Weiters bietet der Bund diverse Praktika an: Bereits seit 2004 kann im Bundesdienst ein Verwaltungspraktikum absolviert werden. Es handelt sich dabei um ein Ausbildungsverhältnis, in dem Praktikantinnen und Praktikanten ihre jeweilige Vorbildung durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung ergänzen, vertiefen und dadurch Berufspraxis erwerben können. Das Rechtspraktikum – umgangssprachlich Gerichtsjahr genannt – gibt Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften die Möglichkeit, ihre Berufsvorbildung durch eine Tätigkeit bei Gericht fortzusetzen und dabei ihre Rechtskenntnisse zu erproben und zu vertiefen. Das Unterrichtspraktikum soll Absolventinnen und Absolventen von Lehramts- und Diplomstudien in das praktische Lehramt an mittleren und höheren Schulen einführen und ihnen die Gelegenheit geben, ihre Eignung für die Lehrtätigkeit zu erweisen. Zukünftig wird das Unterrichtspraktikum durch die sogenannte Induktionsphase abgelöst. Sowohl in den Ressorts, als auch in den ausgegliederten Einrichtungen wird die Lehrlingsausbildung gefördert, um den Jugendlichen einen reibungslosen und qualifizierten Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen und eine bestmögliche Perspektive zu geben. Der Weg wurde konsequent weiter gegangen, sodass aktuell rund (Dezember 2017) 4.000 Lehrlinge beim Bund und seinen ausgegliederten Einrichtungen ausgebildet werden. Die Zahl der Lehrlinge beim Bund beträgt im Dezember 2017 1.415 – in den ausgegliederten Einrichtungen waren es rund 2.600.[22]
Gender Pay Gap im Bundesdienst |
Der Einkommensbericht des Bundes zeigt die Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern auf. Eine wichtige Kennzahl stellt der Gender Pay Gap dar, der den prozentuellen Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern darstellt. Im Bundesdienst beträgt diese Größe 11,0 %. Um eine Vergleichbarkeit der Frauen- und Männereinkommen zu gewährleisten, wird das Einkommen von Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeitbeschäftigung und jenes von unterjährig beschäftigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern auf Jahresbeschäftigung hochgerechnet. Diese Hochrechnungen geben fiktive Einkommen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes wider, unter der Annahme, dass alle Bediensteten ganzjährig Vollzeit gearbeitet hätten. Somit werden Verzerrungen aufgrund von unterschiedlichen Teilbeschäftigungsquoten oder Anteilen der unterjährig Beschäftigten zwischen Männern und Frauen neutralisiert und vergleichbare Einkommensinformationen dargestellt. Generell ist der Gender Pay Gap im Bundesdienst weitgehend auf Unterschiede in den folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen: der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das Alter und das Innehaben einer Leitungsfunktion. In jenen Berufsgruppen, wo sowohl das vertragliche, als auch das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis vorkommt, wird der Vergleich von Frauen- und Männereinkommen dadurch erschwert, dass Beamtinnen und Beamte und Vertragsbedienstete nach unterschiedlichen Besoldungsschemata bezahlt werden und sich die Beamtenanteile bei Männern und Frauen meist unterscheiden.[23]
Literatur |
- Deutschland
Hans Peter Bull: Vom Staatsdiener zum öffentlichen Dienstleister. Zur Zukunft des Dienstrechts. Edition Sigma, Berlin 2006, ISBN 3-89404-747-X.- Helmut Schnellenbach, Jan-Peter Fiebig: Öffentliches Dienstrecht. 3. Auflage. HWV Hagener Wissenschaftsverlag, Hagen 2014, ISBN 978-3-7321-0140-5.
- Manfred Wichmann, Karl-Ulrich Langer: Öffentliches Dienstrecht. Das Beamten- und Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. 8. Auflage 2017, Kohlhammer-Verlag, ISBN 978-3-555-01910-9.
Walther Fürst, Horst Arndt, Hans Georg Bachmann, Eckhard Corsmeyer, Ingeborg Franke, Max-Emanuel Geis, Daniela Hampel, Andreas Hartung, Thomas Heitz, Boris Hoffmann, Matthias Koch, Eric Lingens, Rosanna Sieveking, Peter Silberkuhl, Herbert Stadler, Harald Strötz, Rudolf Summer, Klaus Vogelgesang, Hans-Dietrich Weiß, Peter Wilhelm, Siegfried Zängl: Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht (= Ingeborg Franke, Hans-Dietrich Weiß [Hrsg.]: GKÖD. Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht. Band I). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-503-00895-7.- Hans-Dietrich Weiß, Andreas Koch: Disziplinarrecht des Bundes und der Länder (= Ingeborg Franke, Hans-Dietrich Weiß [Hrsg.]: GKÖD. Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht. Band II). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-503-00896-4.
Max-Emanuel Geis, Timo Hebeler, Manfred-Carl Schinkel, Sabrina Schönrock, Monika Sturm: Besoldungsrecht des Bundes und der Länder (= Ingeborg Franke, Hans-Dietrich Weiß [Hrsg.]: GKÖD. Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht. Band III). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-503-00897-1.- Christian Fieberg, Reinhard Künzl, Sascha Pessinger: Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (= Ingeborg Franke, Hans-Dietrich Weiß [Hrsg.]: GKÖD. Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht. Band IV). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-503-00898-8.
- Österreich
- Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation: Das Personal des Bundes 2018. Daten und Fakten. Wien, 2018 (oeffentlicherdienst.gv.at).
Weblinks |
Literatur zum Thema Öffentlicher Dienst im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek- Private Seite zum öffentlichen Dienst in Deutschland (oeffentlicher-dienst.info)
Webportal des Öffentlichen Dienstes (oeffentlicherdienst.gv.at), Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, Österreich
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter: Zahlen und Fakten (Österreich)
Einzelnachweise |
↑ Staat & Gesellschaft - Öffentlicher Dienst - Statistisches Bundesamt (Destatis). Abgerufen am 18. November 2017.
↑ Statistisches Bundesamt: Personal Öffentlicher Dienst (Memento vom 21. Februar 2015 im Internet Archive)
↑ Fritz Paepcke, Klaus Berger, Hans-Michael Speier: Im Übersetzen Leben: Übersetzen und Textvergleich, Gunter Narr Verlag, 1986, S. 262 Online
↑ Barbara Stiegler: Geschlechter in Verhältnissen. Denkanstöße für die Arbeit in Gender Mainstreaming Prozessen. (PDF; 225 kB) Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2004, abgerufen am 6. Juni 2008 (ISBN 3-89892-211-1). S. 31 (PDF).
↑ Service Hessen – Tarifverträge, abgerufen am 25. November 2018
↑ Neues Tarifrecht im Land Berlin (Memento vom 28. April 2011 im Internet Archive), berlin.de, abgerufen am 24. September 2015.
↑ Öffentlicher-Dienst.Info - TV-L - Berlin. Abgerufen am 6. Mai 2017.
↑ Meinhard Schröder, Der europäische Dienst im Spannungsfeld staatlicher und überstaatlicher Konzeptionen, ZBR 22 (1974), S. 173–179. Zitiert nach: Hans-Heinrich Lindemann: Allgemeine Rechtsgrundsätze und europäischer öffentlicher Dienst. Duncker & Humblot, , ISBN 978-3-428-45941-4, S. 19–.
↑ Johannes Saurer: Der Einzelne im europäischen Verwaltungsrecht: Die institutionelle Ausdifferenzierung der Verwaltungsorganisation der Europäischen Union in individueller Perspektive, Mohr Siebeck, 2014, ISBN 978-3-16-151958-1, S. 207–208.
↑ Eberhard Schmidt-Assmann, Peter Badura: Besonderes Verwaltungsrecht, Walter de Gruyter, 2005, ISBN 978-3-89949-196-8. S. 740.
↑ ab Personalstände in Vollbeschäftigtenäquivalenten, exkl. ausgegliederte Einrichtungen und Betriebe. Datenstand: Bund 31. Dezember 2017, Länder 2017, Gemeinden 2016, Quelle: Bund - MIS, Länder - eigene Angaben der Bundesländer auf Basis des österreichischen Stabilitätspaktes abzüglich Landeskrankenanstalten, Gemeinden - Statistik Austria; Publikation „Das Personal des Bundes 2018, Personalbericht“, Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, oeffentlicherdienst.gv.at
↑ Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete. Publikation „Das Personal des Bundes 2018, Personalbericht“, Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, oeffentlicherdienst.gv.at
↑ Renate Gabmayer, Florian Dohnal, Yeliz Yildirim: Publikation "Das Personal des Bundes 2018, Personalbericht". (PDF) Kapitel 1.2.2 Gesamter Sektor Staat. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Österreich, S. 15, archiviert vom Original am 28. Februar 2019; abgerufen am 16. August 2017.
↑ Renate Gabmayer, Florian Dohnal, Yeliz Yildirim: Publikation Das Personal des Bundes 2018, Personalbericht. (PDF) Kapitel 1.2.3 Größe des staatlichen Sektors im internationalen Vergleich. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Österreich, S. 15-16, archiviert vom Original am 28. Februar 2019; abgerufen am 16. August 2017.
↑ Statistik Austria. Abgerufen am 8. Januar 2019.
↑ Renate Gabmayer,Florian Dohnal, Yeliz Yildirim: Publikation "Das Personal des Bundes 2018, Personalbericht". (PDF) 1.1 Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Österreich, S. 11-14, archiviert vom Original am 28. Februar 2019; abgerufen am 16. August 2017.
↑ Renate Gabmayer, Florian Dohnal, Yeliz Yildirim: Publikation Das Personal des Bundes 2018, Personalbericht. (PDF) Kapitel 2.2 Ministerien und nachgeordnete Dienststellen. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Österreich, S. 27-28, archiviert vom Original am 28. Februar 2019; abgerufen am 16. August 2017.
↑ Renate Gabmayer, Florian Dohnal,Yeliz Yildirim,: Publikation: Das Personal des Bundes 2018, Personalbericht. (PDF) Kapitel 2.4 Ausgliederungen. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Österreich, S. 31-32, archiviert vom Original am 28. Februar 2019; abgerufen am 16. August 2017.
↑ *in Vollbeschäftigtenäquivalente, Stand 31. Dezember 2017
**Median der Bruttojahreseinkommen 2014
↑ Renate Gabmayer, Florian Dohnal, Yeliz Yildirim: Publikation: "Das Personal des Bundes 2018, Personalbericht". (PDF) Kapitel 5.6 Frauen und Männer. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Österreich, S. 79-86, archiviert vom Original am 28. Februar 2019; abgerufen am 16. August 2017.
↑ Renate Gabmayer, Florian Dohnal, Yeliz Yildirim: Publikation "Das Personal des Bundes 2018, Personalbericht". (PDF) Kapitel 5.1 Altersstruktur im Bundesdienst. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Österreich, S. 56-60, archiviert vom Original am 28. Februar 2019; abgerufen am 16. August 2017.
↑ Renate Gabmayer, Florian Dohnal, Yeliz Yildirim: Publikation "Personal des Bundes 2018, Personalbericht". Kapitel 4 Ausbildungsverhältnisse im Bundesdienst. Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Österreich, S. 52-55, abgerufen am 8. Januar 2019.
↑ Cornelia Lercher: Publikation "Einkommensbericht 2018 gemäß § 6a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz". Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Österreich, abgerufen am 8. Januar 2019.
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