Départementrat


Der Départementrat (französisch conseil départemental) ist das oberste gewählte Kollegialorgan eines französischen Départements. Bis 2015 hieß das Gremium Generalrat (Conseil général; deutsch etwa „allgemeiner Rat“).


Durch die Dezentralisierungsgesetze von 1982 wurde die Stellung des Generalrates gegenüber dem von der Regierung ernannten Präfekten gestärkt. Insbesondere wurde die Exekutive des Départements seither vom Präsidenten des Generalrats (französisch président du conseil général) geleitet, der vom Generalrat gewählt wird. Die Mitglieder des Generalrates, die Generalräte (französisch conseillers généraux), wurden in direkter Wahl auf sechs Jahre gewählt. Dabei wurde alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Als Wahlbezirke dienten dabei die Kantone, daher wurden diese Wahlen Kantonalwahlen (französisch élections cantonales) genannt.


Erstmals für die Wahlen am 22. und 29. März 2015 wurden die bisherigen Generalräte durch die Departementräte ersetzt und das Wahlsystem verändert. Die Neuerung war im Zuge der Reform der Gebietskörperschaften mit der Reduzierung der Zahl der Regionen, der Schaffung von Metropolen und neuen Kommunalverbünden notwendig geworden. Die Reform trägt dabei den demographischen Entwicklungen Rechnung und sorgt für eine effektivere Verwaltung des Gebiets. Zudem beseitigt sie die teilweise großen Disparitäten in den Kantonen, die zu einer ungleichen Repräsentation des Wahlvolkes geführt hatten.



Wahlverfahren seit 2015 |


Die Wahlen zum Départementrat finden alle sechs Jahre statt. Bei der Wahl dieses Gremiums kommt das Verfahren der Mehrheitswahl in Gestalt des sogenannten romanischen Mehrheitswahlrechts mit – gegebenenfalls – zwei Wahlgängen zur Anwendung. Dabei steht in jedem Kanton ein Kandidatenpaar (binôme) zur Wahl, bei dem zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts (und jeweils ein Vertreter des gleichen Geschlechts) gemeinsam kandidieren.


Im ersten Wahlgang ist das Paar gewählt, das die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat, wenn dies mindestens einem Viertel eingetragenen Wähler entspricht. Erlangt kein Kandidatenpaar die absolute Mehrheit kommt es in einem zweiten Wahlgang, bei der die relative Mehrheit ausreichend ist. Zum zweiten Wahlgang werden nur Kandidatenpaare zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 12,5 % der Stimmen der Wahlberechtigten (eingetragene Wähler) auf sich vereinigt haben; bei einer Wahlbeteiligung von 50 % entspräche dies faktisch einem Quorum von 25 %, da die Nichtwähler hier berücksichtigt werden. Wird dieses Quorum von niemandem erreicht, treten die beiden Kandidatenpaare, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, in der Stichwahl an.[1]


Die Wahlrechtsänderung war insbesondere wegen der Einführung der binômes und der damit verbundenen Vergrößerung und des Neuzuschnitts der Kantone umstritten. In der Nationalversammlung stimmten dem Gesetzesvorhaben nur die sozialistische Fraktion und einige Vertreter der PRG zu, die Grünen enthielten sich mehrheitlich, alle anderen Parteien (mehrheitlich auch die PRG) stimmten dagegen.[2] Der Senat wies den Vorschlag der binômes zwei Mal zurück.[3] Die Sozialisten begründeten die Vorgabe des „bînome“ mit dem Ziel, eine gleiche Vertretung von Frauen und Männern in den Departementräten anzustreben.[2] Der Frauenanteil lag vor der Reform bei 14 Prozent.[3] Von den gaullistischen und zentristischen Parteien wurde kritisiert, die Regierung versuche zwanghaft die Gleichstellung durchzusetzen und nehme dafür die Zerstörung der bestehenden Strukturen vor Ort in Kauf.[4] Die linken Gegner des Gesetzentwurfs kritisierten vor allem, dass das Mehrheitswahlrecht beibehalten wurde.[5]



Weblinks |



 Commons: Generalräte Frankreichs – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Einzelnachweise |



  1. Französische Botschaft: „Departementswahlen 2015: Neues Wahlrecht sorgt für Gleichstellung von Mann und Frau


  2. ab Un binôme homme-femme sera désormais élu dans chaque canton. Le Monde.fr, 17. April 2013, abgerufen am 3. September 2015 (französisch). 


  3. ab Sénat: le binôme paritaire aux cantonales à nouveau rejeté. L'Éxpress, 15. März 2013, abgerufen am 3. September 2015 (französisch). 


  4. Guillaume Perrault: Parité : des mariages forcés dans les départements. Le Figaro.fr, 17. Januar 2013, abgerufen am 3. September 2015 (französisch). 


  5. Le binôme paritaire aux cantonales adopté in extremis à l'Assemblée. L'Éxpress, 27. März 2013, abgerufen am 3. September 2015 (französisch). 


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