Saarland

Multi tool use
Das Saarland [.mw-parser-output .IPA atext-decoration:noneˈzaːɐ̯lantʰ] (französisch Sarre, Abkürzung SL) ist ein Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Das kleinste der Flächenländer und hinsichtlich der Einwohnerzahl mit knapp einer Million das zweitkleinste Land (nach Bremen) grenzt im Norden und Osten an das Land Rheinland-Pfalz, im Süden an die französische Region Grand Est, dort an das Département Moselle, und im Westen an das Großherzogtum Luxemburg. Gemeinsam mit diesen Nachbarn und der belgischen Region Wallonien bildet das Saarland die europäische Großregion Saar-Lor-Lux. Landeshauptstadt, größte Stadt und einziges Oberzentrum des Saarlands ist Saarbrücken.
Nach verwaltungs- und staatsrechtlichen Vorformen seit dem 7. Jahrhundert (fränkische Gaugrafschaft Saargau) und dem 17. Jahrhundert (Herzogtum Saarland, Saarprovinz und Saardepartement) entstand das Saarland im Jahr 1920 als politische Einheit (damals noch als „Saargebiet“ in kleineren Grenzen, die Nordgrenze lag weiter südlich) infolge des Versailler Vertrages. Es wurde aus dem Deutschen Reich ausgegliedert und bestand 15 Jahre als Völkerbundsmandat, bis es 1935 nach der im Vertrag vorgesehenen Saarabstimmung aufgrund von rund 90-prozentiger Zustimmung wieder ins Deutsche Reich, damals unter nationalsozialistischer Führung, zurückgegliedert wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Saarland Teil der französischen Besatzungszone. Frankreich gliederte es daraus aus und entzog es der Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrates. Eine eigene Saarregierung und die Annahme einer saarländischen Verfassung am 8. November 1947 sollten ein formell selbständiges (autonomes) Staatsgebilde schaffen, das von den Saarländern als Saarstaat bezeichnet wurde. Nach einer weiteren Volksabstimmung im Jahr 1955 trat das Saarland jedoch 1957 der Bundesrepublik politisch bei („kleine Wiedervereinigung“). Der wirtschaftliche Anschluss durch Übernahme der D-Mark (im Volksmund „Tag X“)[6] erfolgte am 6. Juli 1959.
Inhaltsverzeichnis
1 Geographie
1.1 Lage
1.2 Geologie
1.3 Erhebungen
1.4 Vegetation
1.5 Gewässer
1.6 Klima und Niederschlag
1.7 Landschaften
2 Geschichte
3 Bevölkerung
3.1 Sprache
3.1.1 Dialekte
3.1.2 Hochdeutsch und Französisch
3.2 Bevölkerungsentwicklung
3.2.1 Historisch
3.2.2 Aktuell
3.2.3 Prognose
4 Staatsaufbau
5 Politik
5.1 Landesregierung
5.2 Landtagswahlen
5.3 Ministerpräsidenten
5.4 Judikative
5.5 Legislative
5.5.1 Gesetzgebung
5.5.2 Volksbegehren
5.6 Exekutive
5.7 Hoheitszeichen
5.7.1 Landeswappen
5.7.2 Landesflagge
5.7.2.1 Saargebiet
5.7.2.2 Saarstaat
5.7.3 Hymne
6 Verwaltungsgliederung
6.1 Landkreise
6.2 Städte und Gemeinden in den Landkreisen
6.3 Kommunalpolitik
6.4 Kfz-Kennzeichen
6.5 Verwaltungsgliederung vor der Kreisreform von 1974
6.6 Städte über 20.000 Einwohner
7 Bildung und Forschung
7.1 Historische Hochschulen
7.2 Ausbildungsplätze
8 Religion
9 Wirtschaft und Infrastruktur
9.1 Energieversorgung
9.2 Wirtschaft
9.2.1 Unternehmen
9.2.2 Arbeitsmarkt
9.3 Verkehr
9.3.1 Betriebene Bahnstrecken
9.3.2 Straßen
10 Sehenswürdigkeiten
11 Medien
12 .saarland-Domains
13 Kunst und Kultur
13.1 Baudenkmäler
13.2 Jüdische Friedhöfe
13.3 Kunstsammlungen
13.4 Musik
13.5 Saarländische Literatur
13.6 Theater und Film
13.7 Saarländische Spezialitäten
14 Sonstiges
15 Siehe auch
16 Literatur
17 Weblinks
18 Einzelnachweise
Geographie |
Lage |
Das Saarland liegt im äußersten Südwesten Deutschlands. Es erstreckt sich über Teile des Hunsrücks mit dem Schwarzwälder Hochwald, des Lothringischen Schichtstufenlandes und des Saar-Nahe-Berglandes. Weitere wichtige Gebiete sind mit ihren fruchtbaren Kalksteinböden Saar- und Bliesgau.
Geologie |
Das Saarland weist geologisch wie geomorphologisch eine hohe Heterogenität auf. Der Saarbrücker Sattel, der von Nordost nach Südwest gelagert ist und in dem karbonische Gesteine an die Oberfläche treten, schließt sich nach Norden und Nordosten an sedimentäre und magmatische Gesteine des Perm an. An diese permischen Gesteine grenzt im Norden der Hunsrück, der die südliche Randzone des Rheinischen Schiefergebirges bildet. Im Nordosten grenzen die permischen Gesteine an das Mainzer Becken, einer seitlichen Erweiterung der tektonisch entstandenen Oberrheinischen Tiefebene. Der Saarbrücker Sattel wird im Süden, Südosten und Westen von ungleichförmig zueinander gelagertem Triasgestein eingefasst. Ablagerungen aus der Trias füllen im Südosten des Saarlandes die Saargemünd-Zweibrücker Mulde aus. Sie gehen nach Südosten in das Buntsandsteingebirge der Vogesen und im Osten in den Pfälzerwald über. Im Westen und Südwesten der Trias-Gebiete des Saarlandes befinden sich Ablagerungen des Pariser Beckens aus dem jüngeren Mesozoikum.[7][8]
Erhebungen |
Höchste Erhebung ist der Dollberg (695,4 m), nördlich von Nonnweiler, zweithöchste der Schimmelkopf (694,8 m) nördlich von Weiskirchen. Bedeutendste Erhebung ist jedoch der – wohl auch aus seiner Tradition als höchster Berg des ehemaligen Saargebietes heraus – als der Hausberg des Saarlandes geltende Schaumberg in Tholey mit seinem Aussichtsturm. Er ist mit seinen 569 Metern relativ niedrig, ragt aber alleinstehend aus einer eher flachen Umgebung heraus.
Vegetation |
Ein Drittel der Fläche des Saarlandes ist mit sommergrünem Mischwald bedeckt. Damit hat das Saarland gemeinsam mit Hessen und Rheinland-Pfalz die prozentual größte Waldfläche Deutschlands.[9] Darüber hinaus nimmt hier der Laubwald im Vergleich zu allen anderen Bundesländern den größten Anteil der Gesamtwaldfläche ein.
Gewässer |
Der längste saarländische Fluss ist die Blies, von deren 99,5 km Flusslauf etwa 93 km im Bundesland liegen, vom Lauf der namensgebenden Saar dagegen nur 68 km. Die Blies entspringt im nördlichen Saarland bei Selbach und mündet im Süden als Grenzfluss bei Saargemünd (Frankreich) in die Saar. Weitere wichtige Flüsse sind Mosel, Prims, Nied, Nahe und Rossel. Im Norden befinden sich außerdem der Bostalsee und der Losheimer Stausee.
Nahezu 95 % der Fläche des Saarlandes sind dem Einzugsgebiet des Saar-Mosel-Flusssystems zugehörig. Die restlichen 5 % des Landesgebietes im Nordosten gehörten zum Glan-Nahe-Entwässerungsgebiet.[10]
Klima und Niederschlag |
Das Klima ist gemäßigt ozeanisch. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt im Durchschnitt bei 800 Millimetern. Das Saarland gehört zu den wärmsten Regionen Deutschlands.

Landschaften |

Eines der Wahrzeichen des Saarlandes: Saarschleife bei Mettlach
Neben der politischen Gliederung in Gemeinden und in die saarländischen Landkreise können folgende Landschaften und Gebiete beschrieben werden. Sie zeichnen sich durch ein relativ einheitliches Erscheinungsbild in Abgrenzung zu benachbarten Landschaften und Gebieten aus, das oft durch gemeinsame politisch-historische oder wirtschaftliche Zusammenhänge (besonders Landwirtschaft, Industrialisierung) entstanden ist:
- Bliesgau
- Köllertal
- Ostertal
- Saargau
- Saarkohlenwald
- Schwarzwälder Hochwald
- Sankt Ingbert-Kirkeler Waldgebiet
- St. Ingberter Senke
- Sankt Wendeler Land
- Warndt
Geschichte |

Die Bergbau- und Stahlindustrie war prägend für die jüngere Geschichte des Landes: Fördertürme und Hochöfen auf einer Briefmarke von 1953

100 Saar-Franken von 1955
Das heutige Saarland wurde nach verwaltungs- und staatsrechtlichen Vorformen im Frühmittelalter und der Frühen Neuzeit als politische Einheit am 10. Januar 1920 aus Gebieten gebildet, die seit dem Wiener Kongress zum preußischen beziehungsweise bayerischen Staatsgebiet gehört hatten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und noch vor der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 wurden am 1. August 1946 142 Gemeinden mit knapp 900 Quadratkilometern und rund 100.000 Einwohnern vom Regierungsbezirk Trier abgetrennt und dem Saarland angegliedert, wodurch sich das saarländische Staatsgebiet bis in den Hunsrück und an die Mosel erstreckte.[11] Nur knapp ein Jahr später, am 8. Juni 1947, musste die Regierung Frankreichs jedoch dem Widerstand der Regierungen der USA und Großbritanniens gegen diese einseitig vollzogene Gebietsveränderung Rechnung tragen und 61 Gemeinden des Landkreise Saarburg und des Landkreises Trier zurückgeben.[12] Beim Saarland verblieben aber Gebiete der Erweiterung vom 1. August 1946 im Nordosten, die im 19. Jahrhundert Teil des Großherzogtums Oldenburg (Exklave Fürstentum Birkenfeld) und des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha (Fürstentum Lichtenberg) gewesen waren, sowie das Grenzgebiet zum Großherzogtum Luxemburg im Nordwesten. Zusätzlich erweiterte man das saarländische Staatsgebiet am 8. Juni 1947 im Nordosten um 13 rheinland-pfälzische Gemeinden. Im Osten des Saarlandes kamen am 23. April 1949 kleine Gebietsteile von Rheinland-Pfalz hinzu.[13][14]
In der Zeit vor der Französischen Revolution waren die vier bedeutendsten Herrschaften im Gebiet des heutigen Saarlandes das Kurfürstentum Trier, das Herzogtum Lothringen, das wittelsbachische Herzogtum Pfalz-Zweibrücken sowie die Grafschaft Saarbrücken. Diese vier Herrschaften spiegeln sich auch im heutigen Landeswappen wider.
Die vor der Französischen Revolution selbständigen Territorien auf dem Gebiet des heutigen Saarlandes waren seit dem frühen Mittelalter stets deutschsprachig, standen aber immer wieder zeitweise unter französischem Einfluss, insbesondere im späten 17. Jahrhundert während der französischen Reunionen sowie im Zeitraum zwischen den Koalitionskriegen und dem Zweiten Pariser Frieden.
Auch nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zweiten Weltkrieg befand sich das Land unter französischem Einfluss. Von 1920 bis 1935 stand das „Saargebiet“ (so der damalige Name) unter der Verwaltung des Völkerbundes, gehörte aber zum französischen Wirtschaftsraum. Am 1. März 1935 wurde das Saargebiet nach einer Volksabstimmung, zunächst unter dem Namen Saarland, wieder Teil des Deutschen Reiches.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Saarland zunächst zur Französischen Besatzungszone, bevor es im Januar 1946 aus dem Zuständigkeitsbereich des Alliierten Kontrollrates herausgelöst wurde. Im Jahr 1947 wurden eine eigene Verfassung und eine eigene Staatsbürgerschaft geschaffen. Das Saarland erhielt am 16. Juni 1947 aus währungspolitischen Gründen kurzzeitig eine eigene Währung, die Saar-Mark. Sie wurde am 20. November 1947 durch den französischen Franc ersetzt. Es wurden auch eigene Münzen mit deutscher Aufschrift und saarlandbezogenen Motiven geprägt, die aber auf französische Franken lauteten (siehe Abbildung). Erneut hatten die Saarländer über ein Jahrzehnt lang eine Sonderstellung inne. Diesmal nahmen sie auch mit eigenen Mannschaften an den Olympischen Sommerspielen 1952 sowie an der Qualifikation zur Fußball-WM 1954 teil.
Am 23. Oktober 1955 wurde eine Volksbefragung über eine Europäisierung des Saarlandes durchgeführt, in der 67,7 Prozent der abstimmenden Saarländer „Nein“ sagten und sich damit gegen das von der Adenauer-Regierung mit der französischen Regierung ausgehandelte (zweite) Saarstatut aussprachen. Das Ergebnis der Abstimmung wurde als Wille der saarländischen Bevölkerung interpretiert, sich der Bundesrepublik Deutschland anzuschließen. Die Regierung Frankreichs lenkte ein, und am 27. Oktober 1956 wurde in Luxemburg der Saarvertrag abgeschlossen, worauf das Saarland am 1. Januar 1957 das zehnte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland wurde. Die wirtschaftliche Angliederung samt Übernahme der D-Mark wurde am 6. Juli 1959, dem sogenannten „Tag X“, vollzogen.
Bevölkerung |
Während der Industrialisierung im 19. Jahrhundert bildete sich ein Verdichtungsraum an den Standorten der Kohlegewinnung und der Stahlproduktion entlang der Schiene Dillingen–Saarbrücken–Neunkirchen. Die ländlich geprägten Randgebiete des Landes weisen eine geringere Bevölkerungsdichte auf.
Sprache |
Dialekte |
Im Saarland werden rhein- und moselfränkische Mundarten gesprochen, die von den Sprechern meist Platt genannt werden. Charakteristische Merkmale beider Dialektfamilien (untereinander und mit der Luxemburgischen Sprache eng verwandt) sind Diphthongarmut, systematische Monophthongisierung, binnendeutsche Konsonantenschwächung sowie Vereinfachung der Wortsuffixe. Die Grenze zwischen den mosel- und rheinfränkischen Dialekten bildet die dat-das-Linie, die quer durch das Saarland verläuft.
Hochdeutsch und Französisch |
Amtssprache ist Hochdeutsch. Das Französische ist im Saarland wegen der Grenznähe gelegentlich zu hören. Die Städte Saarlouis und Saarbrücken erreichen mit kulturellen oder kommerziellen Angeboten auch grenznahe Gebiete in Frankreich. Die Haltestellenansagen in der die Grenze überquerenden Saarbahn erfolgen auf Deutsch und Französisch. Das Saarland ist das einzige deutsche Bundesland, das an Gymnasien Französisch als Pflichtfremdsprache vorschreibt. Die saarländische Landesregierung plant Maßnahmen, um Französisch bis 2030 zur zweiten Verkehrssprache zu machen.[15]
Bevölkerungsentwicklung |
Historisch |
Die Bevölkerung der Region erlebte in der Neuzeit zwei wesentliche Wachstums- und Einwanderungsschübe. Der erste betrifft die Zeit des späten 17. und frühen 18. Jahrhunderts. Während des Dreißigjährigen Krieges, der sich in Lothringen bis 1661 hinzog (Friede von Vincennes) und fast nahtlos durch die Kriege Ludwigs XIV. fortgesetzt wurde, verödeten im zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts weite Landstriche. Der Bevölkerungsverlust wird für manche Territorien auf ca. 80 % geschätzt. Durch eine gezielte Einwanderungs- und Siedlungspolitik wurden Neubürger angeworben, darunter auch Hugenotten, Wallonen, Picarden, Tiroler und Schweizer.
Den zweiten Schub erlebte die Region im 19. Jahrhundert. Während die Industrialisierung im frühen 19. Jahrhundert nur zögernd einsetzte, nahm die Bevölkerung nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 sehr stark zu: Die Einwohnerzahl der Großregion Saarbrücken vervierfachte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.[16] Hauptzuzugsraum waren dabei die nördlich der industrialisierten Gebiete gelegenen, stark ländlich geprägten Regionen des Hochwaldes und des Hunsrücks. Dies führte dazu, dass auch in den ehemals evangelischen Gebieten der Grafschaft Saarbrücken heute die Mehrheit der Bevölkerung katholisch ist (62 Prozent der Bevölkerung sind katholischen und 19 Prozent evangelischen Glaubens; das Saarland hat somit prozentual den größten katholischen Bevölkerungsanteil in Deutschland). Gleichzeitig sorgten die saarländischen Stahl- und Hüttenbarone und die preußische Grubenverwaltung dafür, dass die Arbeiter und Bergleute zu günstigen Konditionen Grundeigentum und Häuser erwerben konnten, das Saarland hat deswegen bis heute bundesweit die höchste Eigentumsrate beim Grundbesitz.

Bevölkerungsentwicklung des Saarlandes
Die Bevölkerungsentwicklung auf dem Gebiet des heutigen Saarland seit 1924:[17]
Saarland | |||
---|---|---|---|
| |||
| |||
Landeshymne: Saarlandlied | |||
Basisdaten | |||
Sprache: | Deutsch | ||
Landeshauptstadt: | Saarbrücken | ||
Staatsform: | parlamentarische Republik, teilsouveräner Gliedstaat eines Bundesstaates | ||
Fläche: | 2.569,69 km² | ||
Gründung: | 10. Januar 1920 (Saargebiet) 1. März 1935 (als Saarland im Deutschen Reich) 17. Dezember 1947 (Saarstaat) 1. Januar 1957 (politische Eingliederung als Bundesland in die Bundesrepublik Deutschland) 6. Juli 1959 (wirtschaftliche Eingliederung in die Bundesrepublik Deutschland) | ||
ISO 3166-2: | DE-SL | ||
Website: | www.saarland.de | ||
Bevölkerung | |||
Einwohnerzahl: | 994.187 (31. Dezember 2017)[1] | ||
Bevölkerungsdichte: | 387 Einwohner pro km² | ||
Wirtschaft | |||
Arbeitslosenquote: | 6,2 % (Januar 2019)[2] | ||
BIP (nominal): | 35,30 Mrd. EUR (15.) –(2017)[3] | ||
Schulden: | 14,104 Mrd. EUR (31. Dezember 2016)[4] | ||
Politik | |||
Regierungschef: | Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) | ||
Landtagspräsident: | Landtagspräsident Stephan Toscani (CDU) | ||
Regierende Parteien: | CDU und SPD | ||
Sitzverteilung des 16. Landtags: | |||
Sitzverteilung im Landesparlament: | Von 51 Sitzen entfallen auf:[5] CDU 24 SPD 17 Linke 7 AfD 3 | ||
Letzte Wahl: | 26. März 2017 | ||
Nächste Wahl: | voraussichtlich 2022 | ||
Stimmen im Bundesrat: | 3 | ||
![]() |
|
|
|
|
Aktuell |
Seit einiger Zeit hat das Saarland mit einem signifikanten Bevölkerungsrückgang zu kämpfen.[18] So sank die Bevölkerungszahl 2006 um 0,68 %. Hauptursache ist ein ungünstiger natürlicher Bevölkerungssaldo von −0,48 % (Geburtenrate je 1.000: 6,9; Sterberate: 11,7). Das Saarland erreichte 2006 eine Fertilitätsrate von 1,233. Dies ist unter den Flächenländern der letzte Platz, nur die Fertilität Hamburgs ist noch geringer. Die Bevölkerungsdichte des Saarlandes ist allerdings noch immer wesentlich höher als im Bundesdurchschnitt. Im Verlaufe des Jahres 2011 sank die Bevölkerung des Saarlandes erstmals seit 1955 wieder unter die Marke von 1 Million Personen.[17]
Prognose |
Datum | Einwohner |
---|---|
31. Dezember 2015 | 988.270 |
31. Dezember 2020 | 960.150 |
31. Dezember 2025 | 932.360 |
31. Dezember 2030 | 904.520 |
Quelle: Bertelsmann Stiftung
Staatsaufbau |
Die Verfassung des Saarlandes wurde am 8. November 1947 verabschiedet und trat am 15. Dezember 1947 in Kraft. In Vorbereitung auf die Angliederung an die Bundesrepublik Deutschland wurde sie am 20. Dezember 1956 geändert. Laut dieser Verfassungsänderung ist das Saarland eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik. Wie in allen westlichen Verfassungen üblich sind die staatlichen Gewalten getrennt in Legislative, Exekutive und Judikative. Alle Macht geht vom Volke aus.
Politik |

Der Landtag des Saarlandes in Saarbrücken
Seit der Wahl zum Landtag des Saarlandes am 5. September 1999 ist die CDU die stärkste Regierungsfraktion, welche die bis dahin allein regierende SPD-geführte Regierung ablöste und bis zur Landtagswahl am 30. August 2009 allein regierte.
Bei dieser Wahl erreichten fünf Parteien den Sprung in den Landtag, wobei die CDU trotz starker Verluste stärkste Kraft blieb, gefolgt von SPD, Linke, FDP/DPS und Bündnis 90/Die Grünen.
Anschließend regierte die CDU zusammen mit FDP/DPS und Bündnis 90/Die Grünen in der deutschlandweit ersten Jamaika-Koalition auf Landesebene. Diese zerbrach allerdings im Januar 2012 wieder und es folgte eine Große Koalition aus CDU und SPD.
Auf kommunaler Ebene konnten die Freien Wähler in Kreis- und Gemeinderäte einziehen.
Vor dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik war das Parlament stets mit einer Mehrheit der CVP besetzt.
Landesregierung |

Ministerpräsident Tobias Hans
Die saarländische Landesregierung setzt sich nach Artikel 86 der Verfassung aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern zusammen. Seit 2001 können auch Staatssekretäre in die Regierung aufgenommen werden.
Der Ministerpräsident wird mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl vom Landtag in geheimer Abstimmung gewählt. Die Wahl ist gültig für die gesamte Legislaturperiode. Er ernennt und entlässt mit Zustimmung des Landtages die Minister. Die Zahl der weiteren Mitglieder der Landesregierung darf jedoch ein Drittel der Zahl der Minister nicht übersteigen. Der Ministerpräsident sitzt der Landesregierung vor und leitet ihre Geschäfte. Das Land wird beim Bund durch die Vertretung des Saarlandes beim Bund vertreten.
Der derzeitigen Landesregierung gehören folgende Mitglieder an:
- Ministerpräsident und Minister für Wissenschaft und Technologie: Tobias Hans, CDU
- Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Anke Rehlinger, SPD
- Minister für Finanzen, Europa und Justiz: Peter Strobel, CDU
- Minister für Inneres, Bauen und Sport: Klaus Bouillon, CDU
- Minister für Bildung und Kultur: Ulrich Commerçon, SPD
- Minister für Umwelt und Verbraucherschutz: Reinhold Jost, SPD
- Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Monika Bachmann, CDU
Landtagswahlen |


Die Wahlen zum Landtag des Saarlandes finden alle fünf Jahre statt. In jeder Wahlperiode sind 51 Sitze zu besetzen. Bei der Landtagswahl am 30. August 2009 hatte die CDU ihre absolute Mehrheit verloren, blieb jedoch mit 19 Mandaten stärkste Fraktion. Nach dem Scheitern der Jamaika-Koalition löste sich der Landtag am 26. Januar 2012 auf. Die Wahl zum 15. Saarländischen Landtag fand am 25. März 2012 statt.
← 2012Landtagswahl 2017
Wahlbeteiligung: 69,7 %
CDU | SPD | FDP/DPS[w 1] | Grüne | Die Linke[w 2] | NPD | Familie | Piraten | AFD Saar | CVP[w 3] | SPS[w 4] | KP | DDU | Sonstige | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1947 | – | – | 7,6 % | – | – | – | – | – | – | 51,2 % | 32,8 % | 8,4 % | – | – |
1952 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | 54,7 % | 32,4 % | 9,5 % | – | 3,4 % |
1955 | 25,4 % | 14,3 %[w 5] | 24,2 % | – | – | – | – | – | – | 21,8 % | 5,8 % | 6,8 % | 0,9 % | 0,8 % |
1960 | 36,6 % | 30,0 % | 13,6 % | – | – | – | – | – | – | 11,4 % | – | – | 5,0 % | 3,4 % |
1965 | 42,7 % | 40,7 % | 8,3 % | – | – | – | – | – | – | 5,2 % | – | – | 3,1 % | – |
1970 | 47,8 % | 40,8 % | 4,4 % | – | – | 3,4 % | – | – | – | 0,9 % | – | – | – | 2,7 % |
1975 | 49,1 % | 41,8 % | 7,4 % | – | – | 0,7 % | – | – | – | – | – | – | – | 1,0 % |
1980 | 44,0 % | 45,4 % | 6,9 % | 2,9 % | – | – | – | – | – | – | – | – | – | 0,8 % |
1985 | 37,3 % | 49,2 % | 10,0 % | 2,5 % | – | 0,7 % | – | – | – | – | – | – | – | 0,3 % |
1990 | 33,4 % | 54,4 % | 5,6 % | 2,6 % | – | 0,2 % | 0,2 % | – | – | – | – | – | – | 3,4 % |
1994 | 38,6 % | 49,4 % | 2,1 % | 5,5 % | – | – | 0,5 % | – | – | – | – | – | – | 3,9 % |
1999 | 45,5 % | 44,4 % | 2,6 % | 3,2 % | 0,8 % | – | 1,0 % | – | – | – | – | – | – | 2,5 % |
2004 | 47,5 % | 30,8 % | 5,2 % | 5,6 % | 2,3 % | 4,0 % | 3,0 % | – | – | – | – | – | – | 1,6 % |
2009 | 34,5 % | 24,5 % | 9,2 % | 5,9 % | 21,3 % | 1,5 % | 2,0 % | – | – | – | – | – | – | 1,1 % |
2012 | 35,2 % | 30,6 % | 1,2 % | 5,0 % | 16,1 % | 1,2 % | 1,7 % | 7,4 % | – | – | – | – | – | 1,5 % |
2017 | 40,7 % | 29,6 % | 3,3 % | 4,0 % | 12,9 % | 0,7 % | 0,8 % | 0,7 % | 6,2 | – | – | – | – | 1,2 % |
Regierungsparteien fett gedruckt; Parteien außerhalb des Landtags kursiv gesetzt.
↑ Bis 1957 DPS, danach Teil der FDP
↑ Bis 2007 Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)
↑ 1959 (Teil-)Fusion mit CDU Saar; Ergebnisse ab 1960 Saarländische Volkspartei (SVP) bzw. SVP/CVP
↑ 1956 Fusion mit DSP zur SPD Saarland
↑ Deutsche Sozialdemokratische Partei (DSP)
Ministerpräsidenten |
Ministerpräsidenten des autonomen Gebietes, später des Bundeslandes Saarland:
- 1945–1946: Hans Neureuter, Regierungspräsident der französischen Regierung
- 1946–1947: Erwin Müller, Vorsitzender der Verwaltungskommission
Ministerpräsidenten des Saarlandes seit 1947 | |||||
---|---|---|---|---|---|
Nr. | Name | Lebensdaten | Partei | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit |
1 | Johannes Hoffmann | 1890–1967 | CVP | 15. Dezember 1947 | 23. Oktober 1955 |
2 | Heinrich Welsch | 1888–1976 | parteilos | 23. Oktober 1955 | 10. Januar 1956 |
3 | Hubert Ney | 1892–1984 | CDU | 10. Januar 1956 | 4. Juni 1957 |
4 | Egon Reinert | 1908–1959 | CDU | 4. Juni 1957 | 23. April 1959 |
5 | Franz-Josef Röder | 1909–1979 | CDU | 30. April 1959 | 26. Juni 1979 |
6 | Werner Klumpp (kommissarisch) | * 1928 | FDP | 26. Juni 1979 | 5. Juli 1979 |
7 | Werner Zeyer | 1929–2000 | CDU | 5. Juli 1979 | 9. April 1985 |
8 | Oskar Lafontaine | * 1943 | SPD | 9. April 1985 | 10. November 1998 |
9 | Reinhard Klimmt | * 1942 | SPD | 10. November 1998 | 29. September 1999 |
10 | Peter Müller | * 1955 | CDU | 29. September 1999 | 10. August 2011 |
11 | Annegret Kramp-Karrenbauer | * 1962 | CDU | 10. August 2011 | 28. Februar 2018 |
12 | Tobias Hans | * 1978 | CDU | 1. März 2018 | im Amt |
Judikative |
Die Judikative (die Rechtsprechung) besteht aus den ordentlichen Gerichten. Oberstes Gericht ist der saarländische Verfassungsgerichtshof, der aus acht Mitgliedern, die mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt werden, besteht.
Legislative |
Die Legislative (die gesetzgebende Gewalt) ist maßgeblich dem Landtag des Saarlandes vorbehalten. Über Volksbegehren und Volksentscheide kann aber auch das Wahlvolk an der Legislative beteiligt werden. Am Gesetzgebungsprozess wirkt durch Gesetzesvorlagen die Landesregierung mit.
Gesetzgebung |
Gesetzesvorlagen werden vom Ministerpräsidenten namens der Landesregierung, von einem Mitglied des Landtages oder einer Fraktion in den Landtag eingebracht. Verfassungsändernde Gesetze bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das ihren Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt. Die Änderung darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Verfassungsgerichtshof.
Volksbegehren |
Volksbegehren können darauf gerichtet werden, den Landtag zu veranlassen, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Ein Volksbegehren ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebung des Saarlandes unterliegen. Über finanzwirksame Gesetze, insbesondere Gesetze über Abgaben, Besoldung, Staatsleistungen und den Staatshaushalt, finden Volksbegehren generell nicht statt.
Einem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Ein Volksbegehren ist einzuleiten, wenn fünftausend Stimmberechtigte dies beantragen. Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten unterstützt wird. Über Zulässigkeit und Zustandekommen eines Volksbegehrens entscheidet die Landesregierung. Gegen ihre Entscheidungen kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Ein Volksbegehren muss dann unverzüglich dem Landtag unterbreitet werden.
Entspricht der Landtag binnen drei Monaten dem Volksbegehren nicht, so ist innerhalb von weiteren drei Monaten ein Volksentscheid herbeizuführen. Der dem Volk zur Entscheidung vorgelegte Gesetzentwurf ist mit einer Stellungnahme der Landesregierung zu versehen, die bündig und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller wie die Auffassung der Landesregierung über den Gegenstand darlegt. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf dem Volk zur Entscheidung mit vorlegen. Ein solches Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn ihm mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten zustimmt. Über ein Volksbegehren, das auf Änderung der Verfassung gerichtet ist, findet ein Volksentscheid nicht statt.
Exekutive |
Die Landesregierung, die Staatskanzlei, die Ministerien und die nachgeordneten Landesbehörden bilden die Exekutive (ausführende Gewalt).
Hoheitszeichen |
Die Hoheitszeichen des Saarlandes sind geregelt durch das Saarländische Hoheitszeichengesetz (SHzG) vom 7. November 2001 (Gesetz Nr. 1483, Amtsblatt des Saarlandes, 18. März 2002, S. 566–576). Sie existieren in dieser Form jedoch bereits seit den Gesetzen über das Wappen und die Flagge des Saarlandes (Gesetze Nr. 508 und 509) vom 9. Juli 1956 (Amtsbl. S. 1213).
Landeswappen |
Das Landeswappen des Saarlandes besteht aus einem geviertelten Halbrundschild, der die Schildbilder der vier größten Landesherren zur Zeit des Alten Reiches zeigt: im rechten Obereck in blauem von neun silbernen Fußspitzkreuzen bestreuten Feld einen goldgekrönten, goldbewehrten und rotgezungten silbernen doppelschwänzigen Löwen (der Nassauer Löwe wegen der Grafschaft Saarbrücken), im linken Obereck in silbernem Feld ein rotes geschliffenes Kreuz (Kurfürstentum Trier), im rechten Untereck in goldenem Feld einen roten Schrägbalken, belegt mit drei silbernen gestümmelten Adlern (Alérion des Herzogtums Lothringen), und im linken Untereck in schwarzem Feld einen rotgekrönten, rotbewehrten und rotgezungten goldenen Löwen (der Pfälzer Löwe wegen des Wittelsbacher Herzogtums Pfalz-Zweibrücken). (Richtungsangaben vom Standpunkt des Schildhalters aus gesehen.)
Das Landeswappen darf nur von Landesbehörden und berechtigten Personen geführt werden. Privatpersonen können ihre Verbundenheit mit dem Saarland durch das Saarland-Symbol (stilisiertes abgewandeltes Landeswappen eingebettet in die stilisierte Saarschleife) zum Ausdruck bringen.[20]
Gelegentlich ist (insbesondere als Autoaufkleber) auch ein ganz anderes Wappen anzutreffen: das frühere Landeswappen aus der Zeit von 1948 bis 1956, das an die damalige Saarland-Flagge angelehnt war (vgl. Abschnitt „Geschichte“). Der Namenszug Sarre, der auf den Aufklebern von heute über dem Wappen zu sehen ist,[21] wurde damals allerdings nie zusammen mit dem Wappen verwendet.
Wappen des Saargebiets 1920–1935
Wappen des Saarstaates 1947–1956
Landeswappen des Saarlandes seit 1957
Landesflagge |
Die Landesflagge des Saarlandes besteht aus der Flagge Deutschlands, darauf in der Mitte, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen übergreifend, das Landeswappen, die heraldisch rechte Seite (aus Sicht des Betrachters die linke Seite) zum Mast gewendet (Hissflagge). Sie kann auch als Bannerflagge ausgeführt sein, dann sind die Streifen senkrecht angeordnet, das Wappen steht aufrecht, die rechte Seite (aus Sicht des Betrachters die linke Seite) zum schwarzen Streifen hin gewendet.
Nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland wurde diese Kombination als Landesflagge gewählt, um demonstrativ auf die Zugehörigkeit des Saarlandes zu Deutschland hinzuweisen.
Obwohl die Flagge das Landeswappen enthält, darf die Landesflagge von jedem Landesbürger verwendet werden (im Gegensatz zu anderen Landesflaggen mit Wappen wie etwa die Flagge Berlins oder die Baden-Württembergs).
Saargebiet |
Nach der Abtrennung des Saargebietes vom Deutschen Reich durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages im Jahr 1920 bestand die Landesflagge aus einer blau-weiß-schwarzen Trikolore. Dies sind sowohl die Farben der beiden ehemaligen Staaten Preußen (schwarz-weiß) und Bayern (weiß-blau), aus Teilen deren Gebiete das Saargebiet gebildet wurde, als auch die Grundfarben der einzelnen Wappenfelder des Wappens des Saargebietes.[22]
Saarstaat |
Zu Zeiten des teilautonomen Saarlandes nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die Flagge des Saarlandes aus einem silbernen (weißen) skandinavischen Kreuz, der Untergrund zum Mast hin blau, zur anderen Seite hin rot. Die Farbzusammenstellung konnte als Anlehnung an die französische Tricolore oder an die Wappenfarben der beiden bedeutendsten historischen Territorien im Saarraum, nämlich weiß-rot für Kurtrier und weiß-blau für die wittelsbachische bzw. bayerische Kurpfalz, gedeutet werden. Das Kreuz selbst sollte die christliche Prägung des gesamten gesellschaftlichen Lebens im Saarland nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus symbolisieren.[23]
Flagge des Saargebiets 1920–1935
Flagge des Saarstaates 1947–1956
Landesflagge des Saarlandes ab 1957
Hymne |
Das Saarlandlied ist die Hymne des Saarlandes.[24]
Verwaltungsgliederung |
Landkreise |
|