Branntwein
Branntwein (nach mittelhochdeutsch: gebranter wīn, seit dem 16. Jahrhundert[1] in Formen wie brandten wīn, brenten wein, brantewein) bezeichnet allgemein alle durch Brennen (Destillation) hergestellten Spirituosen und deren Mischungen mit mehr als 15 Vol.-% Alkohol.
In diesem Sinne, jedoch mit unterschiedlichen Mindestalkoholgehalten und zahlreichen Ausnahmen, wird Begriff als Teilgebiet der Alkoholsteuer (bis 31. Dezember 2017 wurde die Branntweinsteuer steuerrechtlich gesondert behandelt) und im deutschen Jugendschutzgesetz verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung, gebrannter Wein[2][3], wird heute meist als Weinbrand bezeichnet. Die EU greift diese Bedeutung wieder auf und definiert den Begriff in diesem Sinne.
Daher gibt es folgende zwei Definitionen: Branntwein bezeichnet
- den nach § 130 des deutschen Branntweinmonopolgesetzes (BranntwMonG) definierten Steuergegenstand der Branntweinsteuer; (2017 ausgelaufen, jetzt Teil des Alkoholsteuergesetzes)
- nach Anhang II Nr. 4 der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89“:
- „(...) eine Spirituose,
- die ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86 Vol.-% von Wein oder Brennwein oder durch erneute Destillation eines Weindestillats zu weniger als 86 Vol.-% gewonnen wird,
- die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist,
- die einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
- Der Mindestalkoholgehalt von Branntwein beträgt 37,5 Vol.-% […]“
- „(...) eine Spirituose,
In dieser EG-Verordnung ist Branntwein eine von 46 Kategorien verschiedener Spirituosen. Unter diese Kategorie der EG-Verordnung fallen z. B. Weinbrand oder weinbrandhaltige Getränke (Brandy oder Weinbrand bildet dort jedoch auch eine eigene Kategorie).
Weiterführende Literatur |
Helmut Arntz: Weinbrenner. Die Geschichte vom Geist des Weines. Seewald, Stuttgart 1975, ISBN 3-512-00397-4.
Gundolf Keil: „Aqua ardens“. Vom Kurztraktat zum Beruf des Branntweinbrenners. In: Hagen Keller, Christel Meier, Thomas Scharf (Hrsg.): Schriftlichkeit und Lebenspraxis im Mittelalter. Erfassen, Bewahren, Verändern. Akten des Internationalen Kolloquiums 8.–10. Juni 1995. Wilhelm Fink, München 1999 (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Band 76), S. 267–278.
Weblinks |
Wikiquote: Branntwein – Zitate
Wiktionary: Branntwein – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- EU-Verordnung (PDF)
Website der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein- Information bei zoll.de
Einzelnachweise |
↑ Herbert Schöppler: Ein Lob des Branntweins aus dem 16. Jahrhundert. In: Mitteilungen zur Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften. Band 13, 1914, S. 443 f.
↑ Gundolf Keil: Der deutsche Branntweintraktat des Mittelalters: Texte und Quellenuntersuchungen. In: Centaurus 7, 1960/61, S. 53–100.
↑ Doru Todericiu: Das Branntweinrezept in Hans Haasenweins Hermannstädter „Kunstbuch“. In: Sudhoffs Archiv. Band 54, 1970, S. 211 f.
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