Ministeriale
Ein Ministeriale (mittellateinisch ministerialis; Plural: die Ministerialen) ist ein im (ursprünglich antiken kaiserlichen) Dienst stehender Beamter. Im Frühmittelalter waren die Ministerialen zunächst auf lokaler Ebene und ab dem 11. Jahrhundert als unfreie Verwalter und Soldaten für Königsgüter und Klöster, später auch für den Adel tätig. Im 13. Jahrhundert bildete sich aus Teilen dieser ursprünglich unfreien Schicht der Stand des niederen oder ritterbürtigen Adels heraus, andere Teile wanderten in die Führungsschichten der Städte ab (Patriziat). Ihre soziale und ökonomische Stellung war sehr unterschiedlich.
Max Weber bezeichnet in seinem Hauptwerk Wirtschaft und Gesellschaft die Ministerialen als haushörige, also unfreie Hausbeamte, im Gegensatz zu freien Beamten, deren Ernennung auf einem Kontrakt beruht und durch freie Auslese zustande kommt.[1]
Inhaltsverzeichnis
1 Begriffsgeschichte
2 Geschichte
2.1 Entstehung des Ministerialitätssystems
2.2 Entstehung der Ministerialität in Kirchen und Klöstern
2.3 Entstehung der Reichsministerialität
2.4 Ministerialen anderer Herren
3 Bedeutende Ministerialen und Ministerialengeschlechter
4 Siehe auch
5 Literatur
6 Weblinks
7 Anmerkungen
Begriffsgeschichte |
Schon in der Antike tauchte der Begriff der „ministeriales“ auf. Im römischen Kaiserreich bezeichnete er freie Palastbedienstete, deren primäre Aufgabe die Verpflegung des Hofes war. Auch besaß diese Gruppe einen rechtlichen Sonderstatus und zudem die Möglichkeit, durch genügende Qualifikation und Tüchtigkeit in höhere Ämter aufzusteigen.
Dennoch unterlag der Begriff einem ständigen örtlichen und zeitlichen Wandel und Austausch mit anderen Bezeichnungen. So sind „servus“ (Sklave) oder „servientes“ (Diener) die am häufigsten auftauchenden Begriffe, die man als Synonym für den Begriff „ministeriales“ und die damit verbundenen Aufgaben verwendete.[2] Im 7. Jahrhundert tauchte im Merowingischen Reich die Bezeichnung „ministeriales“ für höhergestelltes, aber höriges Hofgesinde auf. Dies blieb bis in die Zeit der Karolingerdynastie hinein so – erst hier lässt sich der Begriff „ministerialis“ grob definieren als Inhaber eines Amtes oder Aufgabenbereiches, eines „ministerium“.
Erst im 11. Jahrhundert, in dem sich die Ministerialen begannen auszubreiten, sollte sich der Begriff als endgültige Bezeichnung für eine privilegierte Gruppe unfreier Dienstmannschaften durchsetzen. Aus diesen Kreisen rekrutierte sich ein Hauptteil der hochmittelalterlichen Ritterschaft, auch wenn die Begriffe sachlich nicht deckungsgleich sind. Seit dem 13. Jahrhundert wurden die Ministerialen immer mehr de facto wie Freie behandelt.
Heute wird in der historischen Forschung deutlich zwischen Ministerialen des Königs (Reichsministerialen), der Kirche und des Adels unterschieden. Diese soziale und rechtliche Differenzierung besitzt aber keine systematische Begrifflichkeit in den mittelalterlichen Quellen.
Geschichte |
Ministerialen waren im Heiligen Römischen Reich eine Oberschicht ursprünglich unfreier „Dienstmannen“ (Dienstleute) im Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst. Sie wurden von ihrem Grundherrn mit einer besonderen Funktion betraut, wie etwa der Leitung eines Hofes (Inwärtseigen), der Führung der Finanzen (Kanzlei) oder der Leitung verschiedener Besitzungen, etwa als Burgmannen. Ministerialen waren also oft ursprünglich Hörige aus der Schicht des Bauernstandes.
Entstehung des Ministerialitätssystems |
Ihren Ursprung hat die Ministerialität in dem Bestreben der lokalen Machthaber zur intensiven Durchdringung, also Organisation und Kontrolle ihres eigenen Herrschaftsbereiches durch unfreie aber waffenfähige Dienstleute.
Im elften Jahrhundert verursachte das Bevölkerungswachstum Veränderungen in den wirtschaftlichen Strukturen[3]. Der Bedarf nach besserer Kontrolle der lokalen Grundherrschaft, Diozese oder Abtei führte zur ausdifferenzierten Aufgabenteilung in ihrer Administration. Angehörige der familia des Herrschaftsverbandes bekamen als Folge besonderer Fähigkeiten, Tüchtigkeit oder ihrer Verdienste von ihren Herren Aufgaben zugeteilt, welche ihnen sozialen Aufstieg und rechtliche Besserstellung ermöglichten. Sie übernahmen zum Beispiel die Verwaltung eines Gutes oder führten die Finanzverwaltung. Als Versorgung erhielten sie Dienstgüter, lebten also von der geleisteten Grundrente einer Anzahl von Bauern. Der Stand bildete bei entsprechender materieller Ausstattung den Großteil der hochmittelalterlichen Ritter.
Entstehung der Ministerialität in Kirchen und Klöstern |
Die Herausbildung des Ministerialitätssystems lässt sich zunächst am klarsten bei der Reichskirche nachvollziehen. Diese versuchte mit Hilfe abhängiger unfreier Amtsträger die Aneignungstendenzen des Adels zu begrenzen und die Entfremdung ihres eigenen Besitzes bzw. ihrer Rechte zu verhindern.
Die Reichskirche profitierte hier auch davon, dass sich im 9. Jahrhundert Königsfreie in ihren Dienst stellten, um so dem vom König geforderten Kriegsdienst zu entkommen. Die Königsfreien wurden so zu Freien, die nun auf Klosterland existierten, jedoch von der Kirche abhängig und ihr zu Dienst verpflichtet waren. So stellten der Abt von St. Gallen und Reichenau sowie der Bischof von Konstanz 981–983 Otto II. 140 schwere Panzerreiter für seinen Italienzug zur Verfügung. Dies können nur ehemalige Königsfreie, die in die Dienstbarkeit der Kirche übertraten, oder ihr vom König bzw. Kaiser geschenkt wurden, gewesen sein – denn um 980 besaßen die drei Klöster kaum eine solche Anzahl von Vasallen.[4]
Auch eine Gruppe bäuerlicher Freier, die auf Königsfreie zurückzuführen sind,[5] nahmen von der Kirche Lehen auf, um ihren Besitz vergrößern zu können und gerieten so in deren Dienstbarkeit.
Hierbei entstand in einem langen und keineswegs gradlinigen Prozess das System der „Dienstmannschaft“. Der Drang eine eigene Gruppe zu bilden wuchs, da der soziale Aufstieg das Selbstbewusstsein der Gruppe unterstützte. Ihre rechtliche Absicherung wurde der Ministerialität früh in Form eines speziellen Dienstrechtes zugestanden – ein Versuch, die wichtig gewordene, loyale und die kirchliche Autonomie sichernde Gruppe zu binden bzw. die Stellen in der Dienstmannschaft für andere attraktiv zu machen. Unsere erste Quelle zum Dienstrecht der Ministerialität ist das Wormser Hofrecht.[6] Schon 1061/62 zeichnete sich dann im Bamberger Dienstrecht eine stärkere Formierung der Gruppe der Ministerialen ab.[7] Die Rechte der Ministerialen waren jedoch regional und auch funktional unterschiedlich, wenngleich auch versucht wurde eine homogene Rechtslage zu schaffen. Da das System effektiv war, begann sich das Prinzip der Ministerialität im Laufe des 11. Jahrhunderts schnell auch auf weltliche Herrschaftsformen zu übertragen, denn auch die weltlichen Herren erkannten den Nutzen der Ministerialen zur Festigung und Ausweitung ihrer Herrschaft.
Entstehung der Reichsministerialität |
Die Reichsministerialen nehmen eine gesonderte Stellung ein.[8] Sie unterstanden direkt dem König bzw. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, nahmen weitreichende, gehobene Verwaltungsaufgaben wahr und leisteten Kriegsdienst als schwere Panzerreiter. Es ist daher nur verständlich, dass sich die Reichsministerialität aus einem Stand rekrutieren musste, der über akzeptable Bildung zur Bewältigung von Verwaltungsaufgaben, über Kenntnisse höfischen Lebens und/oder Erfahrung in Kampf verfügte.
Die Lösung lag in der Verpflichtung von ehemaligen, mehr oder minder selbstständig gewordenen Königsfreien oder Königszinsern, den „liberi“. Diese stellten eine besondere Gruppe dar. Sie bestand aus Freien, die jedoch auf Königsgut ansässig und deshalb in ihrer Verfügung über ihr Eigentum eingeschränkt waren und Verpflichtungen gegenüber dem König erfüllen mussten. Zum einen waren sie zum Militärdienst verpflichtet, zum anderen mussten sie regelmäßig Abgaben leisten, den Königszins. Sie waren vor allem in der karolingischen Zeit von Bedeutung. Sie leisteten Kriegsdienst und andere militärische Aufgaben, wie Botendienste oder Geleitschutz. Viele von ihnen wandelten jedoch ihren Status. Urkunden und Kapitularien belegen, dass ein nicht zu unterschätzender Teil von ihnen sich der Kirche oder weltlichen Herren ergab, um so dem Kriegsdienst zu entfliehen.[9] Teilweise schenkte der König die Königsfreien sogar der Kirche, bestand aber auf der weiteren Erfüllung der Pflichten, die jedoch oft in Vergessenheit gerieten.
Auch lässt sich feststellen, dass seit Ende des 9. Jahrhunderts manche weltlichen Herren Kriegsdienste von einer Gruppe erfüllt bekamen, deren Dienste nicht auf Lehen oder Unfreiheit beruhten, sondern vielmehr auf älteren Verpflichtungen, die einst dem König zu leisten waren. Diese Gruppe bildet die unmittelbaren Vorgänger der Ministerialen.
Ein nicht zu vernachlässigender und großer Teil der Reichsministerialität rekrutierte sich zudem aus der hohen Anzahl kleiner, ursprünglich freier Adeliger, die im 11. Jahrhundert begannen, sich freiwillig in die Ministerialität zu ergeben und im 12. und 13. Jahrhundert verstärkt in diese übergingen. Die Theorie der Königsfreien als Vorgänger der Reichsministerialen wird durch das Faktum unterstützt, dass große Teile der Reichsministerialität zugleich auch über freien Besitz verfügten und der Stammsitz, von dem sich ihr Name ableitet, meist zu diesem freien Besitz gehörte – so etwa in Niedersachsen und Ostfranken oft zu beobachten.[10] Genannte waren demnach zunächst frei und haben sich in eine gewisse Unfreiheit begeben.
Seit König Konrad II. (1024–1039) wurden sie als Vögte oder Burggrafen und Landrichter zur Verwaltung des Reichsguts und, in den Landesherrschaften, der Landesgüter herangezogen; als Reichsministerialen stützten sie die salische und besonders die staufische Reichspolitik. Ab dem 12. Jahrhundert setzte auf den höheren Ebenen ein Angleichungsprozess an den Stand der Edelfreien ein. Die Reste der Unfreiheit schwanden allmählich, die Dienstlehen wurden zu erblichen Lehen, auch weil häufig verarmte Edelfreie unter Vorbehalt ihrer Freiheitsrechte freiwillig in den Reichsministerialenstand übertraten.
Dass diese Entwicklung der Reichsministerialität erst später einsetzte als auf kirchlicher Ebene, ist damit zu erklären, dass die Königsfreien zunächst noch ihren Dienst für den König oder Kaiser leisteten. Mit zunehmender Zeit jedoch wurde diese Gruppe zum einen zu selbstständig und verweigerte die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem König sowie die Anerkennung seiner Verfügungsgewalt über ihre Güter, zum anderen waren sie in ihrer Kriegsführung zu schwach, um mit der Entwicklung der fürstlichen Vasallenheere Schritt zu halten. Aus diesem Grunde wurde ein Teil von ihnen umstrukturiert und in die Reichsministerialität eingebunden. Dies diente dem König und stieß wohl auch auf den Zuspruch der betroffenen Königsfreien, die auf Vergrößerung ihres Besitzes, Reichtums und Einflusses hoffen konnten. Warum der König solche Verwaltungsaufgaben oft an Königszinser und nicht an Adlige vergab, deren Stand ja schon etabliert und gefestigt war, die über Reichtum und Bildung verfügten, hat seinen Grund in der Gegenleistung, die der Adel verlangte, nämlich der erblichen Vergabe von Land und Leuten, also von Lehen. Ein großer Teil des Königsgutes war so bereits verloren gegangen, da der Adel diese Lehen an sich zog und erblich machte. Das System der Ministerialität war, jedenfalls zunächst, ein willkommener Ersatz für dieses mitunter verlustreiche Lehnssystem[11].
Manchen der großen Reichsministerialen gelang es gleichwohl, sich das von ihnen administrierte Königsgut allmählich anzueignen und – wenn sie Glück oder zur rechten Zeit Beziehungen hatten – dann sogar als Eigengut, also nicht einmal Lehen, mitunter sogar mit Zustimmung der Wahlkönige des Spätmittelalters, die dringend auf potente Unterstützer angewiesen waren. So wurden manche von ihnen zu großen weltlichen Herren, wie etwa die von Hagen-Münzenberg oder die von Bolanden, einige wenige stiegen sogar bis in die spätere Reichsunmittelbarkeit des regierenden Hochadels auf, wie die Häuser Reuß, Erbach oder Waldburg. Ihre Burgen konnten sich hinsichtlich der repräsentativen Ausstattung, besonders in der Stauferzeit (1138 bis 1254), durchaus mit den sogenannten „Dynastenburgen“ ihrer Herren messen.
Ministerialen anderer Herren |
Auch andere Herren (Fürsten, Grafen und Edelfreie) bedienten sich seit dem 12. Jahrhundert immer häufiger solcher waffenfähigen und ökonomisch abgesicherten Dienstleute. Viele konnten durch eine entsprechende materielle Ausstattung als Ritter Dienst tun. Durch die Ausübung der Hofämter (Mundschenk, Truchsess, Kämmerer etc.), die damals nach königlichem Vorbild an den Fürstenhöfen eingerichtet wurden, erlangte eine Spitzengruppe Ansehen, zusätzlichen Besitz und Einfluss. Waren viele der als Ritter dienenden Ministerialen zunächst meist nur Burgmannen auf den Burgen ihrer Herren gewesen, bauten sich seit dem 13. Jahrhundert die zu Wohlstand gekommenen ritterlich lebenden Familien auch eigene befestigte Häuser und sogar kleine Burgen (Ministerialenburgen), freilich bedurften sie zum Burgenbau der landesherrlichen Genehmigung. Die Ministerialenburgen zeichneten sich meist durch die Nähe von bäuerlichen Siedlungen und Dörfern aus. Ihre Lage war dabei in erster Linie von der jeweiligen topographischen Situation abhängig und sicherte oft auch das Territorium ihrer Herren, denen sie ihre Burgen auf Anfrage zu "öffnen" hatten.
Ministerialen wuchsen in niedrigere Verwaltungsdienste hinein und zugleich in den Waffendienst. Als bewaffnete Reiter kamen sie, obwohl abhängig, der sozialen Stellung ihrer Herren bald näher als ihrem bäuerlichen Ursprung. Die allmähliche Standeserhöhung der oberen Schichten der rittermäßigen Ministerialen zum niederen Adel im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts bewirkten ihre Aufgaben, nicht ihre Herkunft. Damals wurden sie sogar lehnsfähig und ihre wohlhabendsten Mitglieder bildeten mit kleineren Angehörigen des älteren Adels (Edelfreie) die Ritterschaft. Andere Familien bildeten den Grundstock der städtischen Führungsschichten (Patriziat, Stadtadel oder Ehrbarkeit). Eine dritte Gruppe diente weiterhin verschiedenen Institutionen und nutzte ihre erreichte faktische Freiheit für neue Betätigungsfelder wie das akademische Studium oder den gehobenen kirchlichen Dienst. Noch lange pflegten diese drei im abhängigen Herrschaftsdienst wurzelnden Gruppen intensive Heiratskontakte.
Bedeutende Ministerialen und Ministerialengeschlechter |
Eike von Repgow (* ca. 1180; † ca. 1235) – Verfasser des Sachsenspiegels
Markward von Annweiler († 1202) – Reichstruchsess und Regent des Königreichs Sizilien
Heinrich von Kalden (* vor 1175; † nach 1208) – Reichshofmarschall
Konrad von Lützelhardt – Markgraf von Ancona
Kuno I. von Münzenberg († 1207) – Reichskämmerer
Diepold von Schweinspeunt († nach 1221) – Graf von Acerra und Herzog von Spoleto
Friedrich von Stade († 13. April 1135)
Rütger von der Horst (* 1519; † 10. März 1582)
Konrad von Winterstetten († wahrscheinlich 1242/43), tritt seit 1220 als Reichsschenk auf, aus dem Hause Waldburg-Tanne
Eberhard von Tanne-Waldburg (1170–1234), erstmals 1225 Reichstruchsess genannt, von 1220 bis 1225 Vormund und Ratgeber König Heinrich VII.- die Kuenringer
- die Bolanden
- die Meingote – Erzstift Mainz
- die Hagen-Münzenberg
- die Pappenheim
- die Burggrafen von Dohna
Siehe auch |
Sächsische Münzgeschichte#Dynastenbrakteaten – Liste der Ministerialen mit Münzrecht
Doninsche Brakteaten sind Münzen von Ministerialen des Reiches
Literatur |
Kurt Andermann und Peter Johanek (Hg.): Zwischen Nicht-Adel und Adel. Stuttgart 2001.
Josef Fleckenstein: Rittertum und ritterliche Welt. Siedler, Berlin 2002, ISBN 3-88680-733-9.
Werner Hechberger: Adel, Ministerialität und Rittertum im Mittelalter. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-55083-7 (Enzyklopädie deutscher Geschichte 72).- Johanna Maria van Winter: Rittertum. Ideal und Wirklichkeit. München 1965.
Karl Bosl: Die Reichsministerialität der Salier und Staufer. Ein Beitrag zur Geschichte des hochmittelalterlichen deutschen Volkes, Staates und Reichs. Stuttgart 1951.
Joachim Bumke: Ministerialität und Ritterdichtung. München 1976.- Volker Rödel: Reichslehenwesen, Ministerialität, Burgmannschaft und Niederadel. Studien zur Rechts- und Sozialgeschichte des Adels in den Mittel- und Oberrheinlanden während des 13. und 14. Jahrhunderts. Marburg 1979.
Thomas Zotz: Die Formierung der Ministerialität. In: Die Salier und das Reich, Bd. 3: Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier, hg. von Stefan Weinfurter unter Mitarbeit von Hubertus Seibert. Sigmaringen 1991, S. 3–50.
Harald Derschka: Die Ministerialen des Hochstiftes Konstanz (Konstanzer Arbeitskreis für Mittelalterliche Geschichte: Vorträge und Forschungen. Sonderband 45). Thorbecke, Stuttgart 1999, ISBN 3-7995-6755-0 (online)
Philipp Heck: Der Ursprung der sächsischen Dienstmannschaft. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 5, 1907, S. 116–172 (Digitalisat).
Jan Ulrich Keupp: Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters. Bd. 48), Hiersemann, Stuttgart 2002, ISBN 3-7772-0229-0 (Zugleich: Bielefeld, Univ., Diss., 2002).- Knut Schulz: Ministerialität, Ministerialen. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 6, Artemis & Winkler, München/Zürich 1993, ISBN 3-7608-8906-9, Sp. 636–639.
Weblinks |
- Zentrale für Unterrichtsmedien
Anmerkungen |
↑ Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. 5., revid. Auflage, Tübingen: Mohr, 1976, S. 131f.
↑ Jan Ulrich Keupp: Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. Stuttgart 2002, S. 30ff.
↑ von vier Millionen Menschen in Deutschland und Skandinavien um das Jahr 1000 auf elf Millionen im vierzehnten Jahrhundert. Die auch dadurch ausgelöste Deutsche Ostsiedlung und die Verbesserung der Landwirtschaft, z. B. durch Dreifelderwirtschaft oder Metallpflüge, führten zu Bewegungen im sozialen Gefüge der mittelalterlichen Gesellschaft, vgl. Hartmut Boockmann: Einführung in die Geschichte des Mittelalters, München 2001
↑ Heinrich Dannenbauer (Hrsg.): Grundlagen der Mittelalterlichen Welt. Skizzen und Studien. Stuttgart 1958, S. 338.
↑ Diese Theorie stützt sich darauf, dass solche freien Bauern vorwiegend um karolingische Königsgüter zu finden sind, was ein Hinweis darauf ist, dass es sich um ehemalige Königsfreie handelt, deren Aufgabe einst die Durchdringung des Territoriums war. Vgl. Heinrich Dannenbauer (Hrsg.): Grundlagen der Mittelalterlichen Welt. Skizzen und Studien. Stuttgart 1958, S. 331.
↑ Das Wormser Hofrecht, verfasst von Bischof Burkhard von Worms, hebt zum ersten Mal eine Gruppe aus dem Grundherrschaftsverband der familia heraus in eine besondere Stellung. Vgl. Knut Schulz: Ministerialität, Ministerialen. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 6, Artemis & Winkler, München/Zürich 1993, ISBN 3-7608-8906-9, Sp. 636–639., hier Sp. 638
↑ Im Bamberger Dienstrecht von 1062 erhielten die örtlichen Ministerialen von Geburt an passive Lehnsfähigkeit, einen eigenen Gerichtsstand und Beweisvorrecht, Ehrenvorrechte wie Waffentragen und sogar Ordinationsfähigkeit und bekamen Aufgaben in gehobenen Hofämtern. Vgl. Knut Schulz: Ministerialität, Ministerialen. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 6, Artemis & Winkler, München/Zürich 1993, ISBN 3-7608-8906-9, Sp. 636–639., hier Sp. 638
↑ arl Bosl: Die Reichsministerialität der Salier und Staufer. Ein Beitrag zur Geschichte des hochmittelalterlichen deutschen Volkes, Staates und Reichs. Stuttgart 1951.
↑ Heinrich Dannenbauer (Hrsg.): Grundlagen der Mittelalterlichen Welt. Skizzen und Studien. Stuttgart 1958, S. 331
↑ Heinrich Dannenbauer (Hrsg.): Grundlagen der Mittelalterlichen Welt. Skizzen und Studien. Stuttgart 1958, S. 349.
↑ Das gilt natürlich nicht mehr für die Zeit ab dem mittleren 12. Jahrhundert, wo die Reichsministerialität sich dem Adel annäherte und ebenfalls versuchte, ihre Lehen erblich zu machen, bis sie schließlich im 14. Jahrhundert endgültig mit dem Adel verschmolz und zu Lehnsnehmern wurde.