Anwalt
Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter in Rechtsangelegenheiten, insbesondere von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen gegenüber dem Staat, Behörden, Gerichten oder Unternehmen. Eine andere Bezeichnung für einen Anwalt ist Advokat.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
2 Im engeren Sinne
3 Funktionsbezeichnungen
4 Siehe auch
5 Weblinks
6 Einzelnachweise
Geschichte |
Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im antiken Griechenland bekannt. Die Prozessparteien hatten grundsätzlich ihre Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors (griechisch συνήγορος synēgoros) zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch Logographen bereitgestellt, die Plädoyers verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den Rhetorikschulen ausgebildet.
Dieses System wurde auch im Römischen Reich teilweise übernommen.
Ursprünglich ist in der Frühen Neuzeit der Anwalt ein hoher Beamter, im Sinne eines Stellvertreters, im 16. Jh. auch Verweser genannt.[1] Da seinerzeit eine Trennung in Verwaltung und Justiz noch nicht stattgefunden hatte, ist er sowohl Amtsträger als auch Person der Rechtspflege.
Im engeren Sinne |
Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:
Rechtsanwalt, an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter natürlicher oder juristischer Personen
Staatsanwalt, an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter des Rechtsgebers
Patentanwalt, der Vertreter im gewerblichen Rechtsschutz
Syndikusrechtsanwalt, als Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten von Unternehmen und Verbänden
Funktionsbezeichnungen |
Ähnliche Tätigkeiten (Anwaltschaft als Funktionsbezeichnung der Vertretung) üben/übten teilweise auch aus, oder sind nur in einzelnen Ländern vorhanden:
Amtsanwalt (Deutschland)- Amtsnotar
- Anwaltsmediator
Attorney General (Common Law)
Avoué (Frankreich)
Barrister (Vereinigtes Königreich)- Anwaltsnotar
- Bundeswehrdisziplinaranwalt
Fachanwalt oder Fachanwalt (Schweiz)
Fiskalanwalt (Deutschland [namens und im Auftrag von Behörden], Niederlande)
Generalanwalt (Europäische Union)- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Generalprokurator (Frankreich)- Militäranwalt
- Notar
- Patientenanwalt
Oberbundesanwalt (Deutschland), nunmehr Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht
Oberreichsanwalt (Deutsches Kaiserreich)- Prokurator
- Prozessbevollmächtigter
Rechtsagent (Liechtenstein und Schweiz), siehe auch Anwaltschaft in der Schweiz- Schweizerische Bundesanwaltschaft
Solicitor (Vereinigtes Königreich)
Syndikusrechtsanwalt (Deutschland)- Verfahrensbeistand
- Verfahrenspfleger
Kinder- und Jugendanwalt (Österreich)
Siehe auch |
- Advocatus Diaboli
- Winkeladvokat
Weblinks |
Wiktionary: Anwalt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Anwältin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise |
↑ Gerhard Putschögl: Landeshauptmann und Landesanwalt in Österreich ob der Enns im 16. und 17. Jahrhundert. Erweiterte Fassung eines am 6. September 1967 auf dem 9. Österr. Historikertag in Linz in der Sektion Landes und Siedlungskunde gehaltenen Referats. In: Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs. Band 9, 1968, Kapitel II., S. 265–290, hier S. 275 (online (PDF) im Forum OoeGeschichte.at).