Kreisstraße




Kennzeichnung der Kreisstraße 22 (K 22) an einem Leitpfosten


Kreisstraße ist die Bezeichnung für eine Straßenklasse in Deutschland. Sie dienen überwiegend dem zwischen- und überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen Teilen einer kreisfreien Stadt oder dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Kreisstraße steht damit in der Rangordnung unter einer Landesstraße (in Bayern bzw. Sachsen Staatsstraße genannt), ist aber höherrangig als eine Gemeindestraße. Kreisstraßen befinden sich, mit Ausnahme von Ortsdurchfahrten größerer Gemeinden, überwiegend in der Baulast des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.


In den Straßengesetzen der Länder sind die Kreisstraßen leicht unterschiedlich definiert. Teilweise werden auch Straßen eingeschlossen, die erforderlich sind, um Gemeinden an das überörtliche Verkehrswegenetz anzuschließen.[1][2]




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Nummerierung


  • 2 Städteregionsstraßen


  • 3 Siehe auch


  • 4 Literatur


  • 5 Weblinks


  • 6 Einzelnachweise




Nummerierung |


Im Gegensatz zu Gemeindestraßen sind Kreisstraßen grundsätzlich nummeriert, die jeweilige Bezeichnung wird jedoch nicht auf den Wegweisern aufgeführt. Die Kurzbezeichnung besteht aus dem vorangestellten Großbuchstaben K und einer fortlaufenden Nummer. In Bayern wird stattdessen auch das Kfz-Kennzeichen des Landkreises vor die Nummer gestellt. Die Kreisstraßen sind in den einzelnen Bundesländern wie folgt nummeriert:
































LandSchemaBild
Baden-Württemberglandesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 1419, K 2842 und K 4366), die ersten beiden Ziffern geben den Land- bzw. Stadtkreis an
Bammental - Industriestrasse Kreisstraße K4160.JPG
Bayernkreisweite Nummerierung (z. B. NU 1 bis NU 19 im Landkreis Neu-Ulm, NES 1 bis NES 54 im Landkreis Rhön-Grabfeld)
Berlin, Bremen, Hamburg, Saarlandkeine Kreisstraßen
Brandenburglandesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 6307, K 6813 und K 7329), die ersten beiden Ziffern geben den Landkreis an, keine Kreisstraßen in den kreisfreien Städten
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringenkreisweite Nummerierung (z. B. K 11, K 138 und K 180 oder K 509 und K 984)
Neustadt-K5-Schild-2018 by-hw.jpg
Mecklenburg-Vorpommernkreisweite Nummerierung (z. B. LUP 1 bis LUP 166 im Landkreis Ludwigslust-Parchim) und Nummerierung nach den ehemaligen Landkreisen (z. B. NVP 1 bis NVP 26 im Altkreis Nordvorpommern und RÜG 1 bis RÜG 18 im Altkreis Rügen des Landkreises Vorpommern-Rügen)
Nordrhein-Westfalenkreisweite Nummerierung (z. B. K 8, K 27 und K 70), Beibehaltung der Nummerierung beim Überschreiten der Kreisgrenzen
KreisSoest-K18-Bubo.JPG
Sachsenlandesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 6201, K 8053 und K 9204), die ersten beiden Ziffern geben den ehemaligen Landkreis bzw. die (ggf. ehemalige) kreisfreie Stadt an
Sachsen-Anhaltursprünglich landesweite Nummerierung, grundsätzlich vierstellig (z. B. K 1002, K 1227 und K 2074)


Städteregionsstraßen |


Die Kreisstraßen in der Städteregion Aachen heißen offiziell Städteregionsstraßen.[3] Wie die übrigen Kreisstraßen in Nordrhein-Westfalen werden sie mit dem Buchstaben K und einer ein- oder zweistelligen Zahl bezeichnet.



Siehe auch |


  • Kreisstraßen in Deutschland


Literatur |


  • Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 29. 


Weblinks |


  • Liste der Kreisstraßen im Schleswig-Holsteinischen Kreis Steinburg


Einzelnachweise |



  1. für Baden-Württemberg: § 3 StrG


  2. für Nordrhein-Westfalen: Normebene – recht.nrw.de. In: recht.nrw.de. Abgerufen am 29. Oktober 2015. 


  3. Information der Städteregion Aachen




Rechtshinweis
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