Stilllegung


Unter Stilllegung versteht man die temporäre oder dauerhafte Außerbetriebnahme von Betrieben, technischen Anlagen, Einrichtungen, Objekten, Fahrzeugen und Acker­flächen. Dieser Begriff findet heutzutage vor allem in der klassischen Industrie, dem Bergbau und dem Verkehrs- (Streckenstilllegung) und Nachrichtenwesen sowie der Agrarpolitik (Flächenstilllegung) breite Anwendung und wird stark begünstigt durch die Einführung neuer Technik. Es gibt aber auch viele andere wirtschaftliche Gründe für die Stilllegung eines Betriebes.


Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden viele Firmen, u. a. viele Verlage, aus ideologischen, rassistischen oder kriegsbedingten Gründen von den Behörden stillgelegt. Gertrud Bäumer schrieb 1930, es gelte zu kämpfen „… gegen eine Macht, die auf Kosten der Achtung vor dem lebendigen Gewissen des Einzelnen und durch gewaltsame Stilllegung aller anderen Anschauungen den Staatsbürger durch den politischen Soldaten ersetzen will.“ [1]


Vereinzelt wird auch Dekommissionierung (von englisch: Decommissioning = Stilllegung) als Synonym für Stilllegung verwendet. Dies gilt insbesondere für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen.



Anmerkungen |



  1. Zeitschrift Die Hilfe, 16. Juli 1932, S. 676


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