Auflage (Publikation)


Der Ausdruck Auflage bezeichnet im Verlagswesen zum einen die Nummer einer Auflage (Erstauflage, Nachdruck etc.), zum anderen die Zahl der auf einmal – in einem Druckvorgang – produzierten Exemplare von Publikationen (Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen etc.). Wenn sich die Aufmachung oder der Inhalt einer Auflage von anderen Auflagen desselben Werkes unterscheidet, spricht man auch von einer Ausgabe.


Die Kalkulation einer Auflage sollte die Nachfrage befriedigen können und sollte gleichzeitig nicht so hoch sein, dass zu viele Exemplare nicht verkauft werden.




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Bücher


  • 2 Zeitungen und Zeitschriften

    • 2.1 Gedruckte Auflage / Druckauflage


    • 2.2 Verkaufte Auflage


    • 2.3 Verbreitete Auflage


    • 2.4 Großauflage


    • 2.5 Auflagenkontrolle


    • 2.6 Reichweite



  • 3 Siehe auch


  • 4 Literatur


  • 5 Weblinks


  • 6 Einzelnachweise




Bücher |


Die Höhe einer Auflage ist die Zahl der produzierten Einheiten. Die Auflage ist nicht abhängig von der literarischen Qualität etc. Als Kleinauflage gelten in Druckereien dabei kleinere Aufträge, je nach dem Druckverfahren unterschiedlich, beim Siebdruck zum Beispiel weniger als zehn Druckbögen. Ist die Auflage aus marktstrategischen Gründen eng begrenzt, spricht man von einer limitierten Auflage.


Die Deckungsauflage ist die Zahl der Exemplare, die mindestens verkauft werden müssen, um die Kosten zu decken (resultiert bei Büchern im Wesentlichen aus der Höhe des in der Regel gebundenen Ladenpreises).


Die durchschnittliche Auflage eines Romans beträgt zum Beispiel bei Suhrkamp oder C. H. Beck etwa 4.000 Exemplare, bei wissenschaftlichen Büchern 2.000 bis 3.000 Exemplare und bei Lyrik 1.000 bis 2.000. Bei den meisten Verlagen müssen wenige, auflagenstarke Erfolgsautoren die Verluste aus den Büchern von – unter Absatzgesichtspunkten – nicht so erfolgreichen Autoren kompensieren; die Bestseller eines Verlages finanzieren somit das restliche Verlagsprogramm mit (Quersubventionierung).


Die Erstauflage gibt das erste Erscheinen eines Druckwerkes bei einem Verlag an. So können Werke von Goethe auch heute noch in der Erstauflage einer Neuausgabe bei einem bestimmten Verlag erscheinen, jedoch nicht mehr als Erstausgabe. In der Regel wurde und wird erst ab der zweiten Auflage die jeweilige Auflage einer Ausgabe im Impressum angezeigt – die einer Erstauflage jedoch nicht, u. a. auch deshalb, weil Folgeauflagen zwar generell möglich, aber nicht mit Gewissheit vorhersehbar sind. Erstauflagen können jedoch u. a. in einer Auflagenchronik nachträglich Erwähnung finden.[1]


Die Nummer einer Auflage wird bei jeder Neuauflage fortgezählt, in der u. a. auch (leichte) Überarbeitungen wie z. B. Korrekturen von Rechtschreibfehlern, Aktualisierungen des Inhalts oder auch nur ein verändertes Cover möglich sind. Zu unterscheiden davon sind unverändert „verlässliche“ Nachdrucke einer Erstauflage, wie sie z. B. für als Schulbücher genutzte Lektüren üblich sind, in denen am Rand eines Textes Zeilennummern zur Orientierung für Lehrkräfte und Schüler angegeben sind.


Bei Print on Demand, wo jedes Exemplar einzeln, also in einer Auflage der Höhe 1 hergestellt wird, verliert der klassische Auflagenbegriff seine Bedeutung. Die zu derartig erstellten Buchtiteln genannten „Auflagen“ beziehen sich stattdessen auf Bearbeitungen bzw. Änderungen, die sowohl inhaltlicher wie auch rein formaler Natur sein können und sich z. B. womöglich nur auf ein verändertes Cover oder einen veränderten Ladenverkaufspreis beziehen können.



Zeitungen und Zeitschriften |


Bei Zeitungen und Zeitschriften unterscheidet man vor allem zwischen der gedruckten Auflage, der verkauften Auflage und der verbreiteten Auflage. Die Lücke zwischen verkaufter Auflage und verbreiteter Auflage schließen die Freistücke. Unter Freistücken versteht man alle unentgeltlich verbreiteten Exemplare unter Ausschluss von Rest-, Archiv- und Belegexemplaren.[2] Ein Beispiel für ein Freistück ist eine kostenlose Ausgabe im Zuge eines Schnupper-Abonnements.


Je höher die Auflagenzahl ist, desto niedriger sind die Fixkosten pro gedrucktem Exemplar. Eine hohe Auflage ist für die Anzeigenkunden automatisch interessanter, da die Anzeige eine höhere Verbreitung erfährt.



Gedruckte Auflage / Druckauflage |


Die Druckauflage ist die Stückzahl der gedruckten Exemplare abzüglich der Makulatur.



Verkaufte Auflage |


Innerhalb der verkauften Auflage unterscheidet man zwischen abonnierten Exemplaren, EV-Verkauf (an den Einzelverkauf gelieferte Stücke abzüglich der Remittenden), Lesezirkel-Exemplare, Bordexemplare und Sonstigem Verkauf. Alle verkauften Exemplare, die weder den Verkäufen zur Weitergabe, den abonnierten Stücken noch den Einzelverkäufen zuzurechnen sind, werden dem Sonstigen Verkauf zugerechnet. Es handelt sich um Exemplare, die zu meist stark reduzierten Preisen verkauft werden, weshalb die Sonstigen Verkäufe gemeinhin als Marketinginstrument gelten.


Die Verkaufsstellen (Kioske, Tankstellen, etc.) schicken nicht verkaufte Exemplare der ausgelieferten Auflage als Remittenden an den Pressegroßhandel zurück. Je nach Periodizität können die Grossisten sie neu verteilen (bei monatlich oder vierteljährlich erscheinenden Zeitschriften). Die Remission kann als Ganzremission, Titelseiten- oder Titelkopfremission erfolgen. Die verkaufte Auflage ist immer von der Stückzahl her die kleinste der drei unterscheidbaren Auflagentypen.



Verbreitete Auflage |


Die verbreitete Auflage umfasst neben den Verkäufen über Einzelhandel und Abonnement beispielsweise auch auf Messen kostenlos verteilte Exemplare. Der Grund für die kostenlose Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften ist in ihrem Erlösmodell zu sehen. Sie finanzieren sich vielfach nur zum Teil über den Verkauf des Titels, die restlichen Erlöse stammen aus dem Verkauf von Anzeigen. Die kostenlose Verbreitung soll attraktive Zielgruppen für die Werbung generieren.


Bei Kundenzeitschriften, Mitgliederzeitschriften oder Anzeigenblättern gibt es ausschließlich die Größe der verbreiteten Auflage.



Großauflage |


Als Großauflage wird die erhöhte Auflage bezeichnet, die in einem bestimmten geografischen Gebiet regelmäßig zusätzlich und kostenlos zur abonnierten Auflage einer Zeitung verteilt wird.[3]



Auflagenkontrolle |


Die Auflagenhöhe von Zeitungen und Zeitschriften verifiziert in Deutschland die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW). Sie ist eine neutrale Kontrolleinrichtung, die zur Förderung der Wahrheit und Klarheit der Werbung und damit zur Sicherung eines echten Leistungswettbewerbs vergleichbare und objektiv ermittelte Unterlagen über die Auflagezahlen (= Auflagenhöhe) bereitstellt. Die Anzeigenblätter in Deutschland werden durch die ADA – Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter geprüft. Dies ist eine vom Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) getragene Institution, arbeitet aber über zwei namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften völlig eigenständig und unabhängig. Vergleichbares leistet für Österreich die Österreichische Auflagenkontrolle (ÖAK) und für die Schweiz die AG für Werbemedienforschung (WEMF).


Kritiker greifen die Möglichkeiten an, die Verkaufte Auflage zu manipulieren, indem man Scheinverkäufe hinzurechnet, etwa Gratis-Exemplare oder Bordexemplare, die zu günstigsten Preisen an Fluggesellschaften gegeben werden.[4]



Reichweite |


Der Begriff Auflage ist abzugrenzen von der Reichweite einer Publikation. Diese gibt die Zahl der Personen an, die Leser einer Ausgabe (LpA = Leser pro Ausgabe) eines Titels oder einer Titelkombination sind. Der Bezug ist dabei auf das Erscheinungsintervall, also ein Tag bei täglichen Medien, eine Woche bei wöchentlich erscheinenden und ein Monat bei monatlich erscheinenden Medien. Umfragen ermitteln diese Daten. Die Reichweite unterscheidet sich von der Auflage, da ein Exemplar üblicherweise von mehreren Personen gelesen wird. Eine Faustformel für das Verhältnis zwischen Auflage und Reichweite existiert nicht. Näheres im Artikel Reichweite (Medien).



Siehe auch |


  • Buchhandel

  • Pressevertrieb

  • Liste der auflagenstärksten Zeitungen


Literatur |


  • Hubert Blana, Tobias Ott (Hrsg.): Die Herstellung. 5., aktualisierte Auflage, Saur, München 2009, ISBN 978-3-598-11597-4.

  • Reinhard Mundhenke, Marita Teuber: Der Verlagskaufmann: Berufsfachkunde für Kaufleute in Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlagen . 9., aktualisierte Auflage, Societäts-Verlag, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-7973-0792-6.


  • Elisabeth Noelle-Neumann, Winfried Schulz, Jürgen Wilke (Hrsg.): Fischer Lexikon. Publizistik Massenkommunikation. 5. vollständig überarbeitete und ergänzte Auflage. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-596-18192-6.


Weblinks |



 Wiktionary: Auflage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • Die Reichweite LpA. 'MACH 2000 Lpa' im 'Info-pool'. In: WEMF Σ REMP Website. WEMF AG für Werbemedienforschung (französisch: REMP), April 2000, archiviert vom Original am 5. April 2001; abgerufen am 29. April 2014 (Reichweite – Definition der WEMF – zwischen September 2000 und September 2013 in Studien der WEMF zum Medienkonsum in Liechtenstein und der Schweiz genutzt. Abkürzung: 'MACH 2'). 


Einzelnachweise |



  1. Eine Auflagenchronik findet sich beispielsweise beim Pschyrembel in den Auflagen 255 bis 261 sowie in der 16. Auflage vom Wörterbuch der Medizin von Maxim Zetkin und Herbert Schaldach.


  2. IVW-Richtlinien für Zeitschriftenstatistiken (PDF; 30 kB)


  3. Definition der Pressetypen. In: Richtlinien zur Inseratestatistik der Schweizer Presse/VSW. Website der AG für Werbemedienforschung (WEMF).


  4. Andreas Bull: Die Auflagenlüge. In: taz-Hausblog. 21. Januar 2010. Abgerufen am 22. Januar 2010: „Die überregionalen „Qualitätszeitungen“ reagieren mit verstärkter Auflagenmanipulation auf die bedrohlichen Verluste“.








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