Port (Warenverkehr)
Als Port (von lateinisch portare ‚tragen‘) bezeichnete man im Freistaat der Drei Bünde eine Transportgenossenschaft. Die Porten besorgten den Warenverkehr über die Bündner Alpenpässe.
Urkundlich sind Porten erstmals im 14. Jahrhundert nachgewiesen. Die Einteilung beruhte auf den damaligen Gerichtsgemeinden.
Einteilung |
An den Hauptverkehrsrouten durch Graubünden bestanden folgende Porten:
- An der Oberen Strasse über den Septimerpass
Lenz, bestehend aus Lantsch/Lenz und Churwalden
Tinzen, ursprünglich nur Tinizong, ab 1706 das gesamte Gericht Oberhalbstein
Stalla, bestehend aus Bivio und Marmorera
Bergell, umfasste die Dörfer des Sopraporta: Casaccia, Vicosoprano und Stampa
- An der Unteren Strasse über die Pässe Splügen und San Bernardino
Imboden, bestehend aus Bonaduz, Rhäzüns und Cazis
Thusis mit Masein- Schams
- Rheinwald
Val San Giacomo, zuständig für die Südrampe des Splügen
Misox, bestehend aus Mesocco und Soazza, zuständig für die Südrampe des San Bernardino
- Im Engadin und Puschlav
Plaiv da Zuoz, bestehend aus Zuoz, La Punt-Chamues-ch und Madulain, besorgte gemeinsam mit Bergün den Verkehr über den Albulapass
Plaiv d'immez mit Samedan, Celerina und Pontresina, zuständig für die Nordseite des Berninapasses
Plaiv sura, bestehend aus Sils und Silvaplana, zuständig für Julier- und Malojapass
Puschlav, zuständig für die Südseite des Berninapasses
Auch die Fuhrleute der Stadt Chur schlossen sich in einer Vereinigung zusammen.
Dagegen gab es im restlichen Graubünden, beispielsweise in der Surselva oder
in Davos, keine derartigen Korporationen.
Aufgaben und Geschichte der Porten |
In ihrem jeweiligen Gebiet besassen die Genossenschaften ein Monopol auf sämtliche Warentransporte, ausgenommen Eilgüter und Lebensmittel. In den Hauptorten und an den Grenzen der Verantwortungsbereiche bestanden Susten, wo die Waren abgeladen und den Fuhrleuten der anschliessenden Port übergeben wurden. Die Frachttarife waren festgelegt. Eilgüter brachte man ohne Umladen direkt von Chur nach Chiavenna oder Bellinzona.
Entsprechend der Bedeutung der Oberen und Unteren Strasse als Fernverkehrsrouten besassen die dortigen Porten erheblichen politischen Einfluss und kümmerten sich auch um Strassenbau und -unterhalt. Um Streitigkeiten zu schlichten, bestand an der Unteren Strasse ein eigenes Portengericht, an der Oberen Strasse das Amt eines Portendirektors. Die Porten finanzierten sich aus der auf alle Transporte erhobenen Maut, dem Weggeld,
sowie aus Beiträgen der Mitglieder.
Nach der Gründung des Kantons Graubünden scheiterte 1808 der Versuch, eine neue Transitordnung einzuführen, am Widerstand der um ihre Vorrechte und Einkünfte fürchtenden Porten. Der Kanton liess ab 1818 die neuen Fahrstrassen über Splügen, San Bernardino und Julier erbauen und beanspruchte das Weggeld für deren Unterhalt. Mit der Transitordnung von 1834 wurden die Porten faktisch abgeschafft und ein freier Markt für das Speditionsgewerbe geschaffen.
Siehe auch |
- Säumer
- Saumpfad