Bundesfeiertag
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Bundesfeiertag (französisch Fête nationale, italienisch Festa nazionale, Rumantsch Grischun Festa naziunala) ist die offizielle Bezeichnung des Nationalfeiertages der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Üblicher im Schweizer Standarddeutschen sind die Bezeichnungen 1. August beziehungsweise Bundesfeier. Er gedenkt des Bundesbriefs, abgeschlossen Anfang August 1291.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte des Feiertags
2 Festivitäten und Bräuche am 1. August
3 Weblinks
4 Einzelnachweise
Geschichte des Feiertags |
Der Tag wurde erstmals am 1. August 1891 gefeiert und ab 1899 in der gesamten Schweiz jährlich wiederholt.[1] Er ist in der Schweiz ein gesetzlicher Feiertag, aber bis 1993 war er je nach Kantonen entweder ein normaler Arbeitstag, ein halber oder ein ganzer öffentlicher Ruhetag. Der 1. August als Datum des Rütlischwurs ist jedoch historisch nicht belegt (der Geschichtsschreiber Aegidius Tschudi setzte in seiner Mitte des 16. Jahrhunderts entstandenen Schweizer Chronik das Datum des Rütlischwures auf den «Mittwoch vor Martini» 1307 fest, also auf den 8. November 1307).[2] Erst Ende des 19. Jahrhunderts wurde der 1. August zum «Geburtstag» der Schweiz.
Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den 1. August als Bundesfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700-jährige Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das Departement des Innern am 21. November 1889 zuhanden des Bundesrates verfasste, war denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern und nicht etwa in der Innerschweiz vorgesehen. Mit dem Bundesbrief von 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen den drei Urkantonen festhielt, hatte man jedoch ein Dokument gewählt, das nicht unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den Zeitraum von 1251 bis 1386 82 Dokumente, mit denen ähnliche Bünde besiegelt wurden. Namentlich der Bund zu Brunnen von 1315 galt vielen als Gründungsakt der Eidgenossenschaft, wenn man denn nicht überhaupt von einer schrittweisen Entstehung der Eidgenossenschaft ausging.
Noch bis ins 20. Jahrhundert hielt sich auch Aegidius Tschudis Datum des Rütlischwurs (8. November 1307) als Geburtsstunde der Eidgenossenschaft. 1907 wurde in Altdorf UR im Beisein einer Bundesratsdelegation das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert. Seither hat sich die Erinnerung an das Jahr 1307 als Datum des Rütlischwurs und damit als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft verloren. Im neuen Nationalmythos, der in der Zeit des Zweiten Weltkrieges – unter anderem mit dem Rütlirapport von General Guisan oder mit der 650-Jahr-Feier von 1941 – geprägt wurde, verband sich der Rütlischwur-Mythos mehr und mehr mit dem 1. August, dem vom Bundesrat 1889 festgelegten Schweizer Bundesfeiertag.
Das 1909 gegründete Bundesfeierkomitee (heute Pro Patria) begann 1910 mit der Herausgabe von Bundesfeier-Postkarten zur Beschaffung finanzieller Mittel für gemeinnützige Zwecke, etwa für das Schweizerische Rote Kreuz oder die Mütterhilfe. 1923 kam das offizielle 1.-August-Abzeichen hinzu, 1938 ergänzt durch die Bundesfeier-Briefmarke mit Taxzuschlag als drittem Sammlungsmittel. Die Bundesfeierkarten wurden 1960 eingestellt, während der Verkauf von Abzeichen und Briefmarken durch Schulkinder bis heute weitergeführt wird. Seit 1992 unterstützt die Stiftung Pro Patria damit die Erhaltung und Pflege von Kulturlandschaften und Baudenkmälern.[1]
Seit dem 1. Juli 1994[3] ist der Schweizer Nationalfeiertag gesamtschweizerisch ein arbeitsfreier Tag, nachdem das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative)» am 26. September 1993 angenommen hatte (vgl. Art. 110 Abs. 3 der Bundesverfassung). Zuvor hatte der Tag lediglich in einigen Kantonen diesen Status.
1993 fand erstmals der seither zur Tradition gewordene 1.-August-Brunch auf einzelnen Bauernhöfen statt. 2007 empfingen 420 Bauernbetriebe insgesamt 200'000 Gäste. An diesem Bauernhof-Frühstück werden vor allem Milch, Müesli, Früchte, frischer Zopf, 1.-August-Weggen, Käse, Wurst und hausgemachte Rösti angeboten. Der Brunch wird vom Schweizerischen Bauernverband koordiniert.
Festivitäten und Bräuche am 1. August |
Viele Menschen schmücken ihr Zuhause mit Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahnen. Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude, Strassen und Plätze ist an den meisten Orten gesetzlich vorgeschrieben.
In den Gemeinden finden am Nachmittag oder abends Feiern statt, wobei jede Ortschaft ihre eigenen Traditionen pflegt. Gebete für Volk und Vaterland, das Singen der Nationalhymne (Schweizerpsalm) und Glockenläuten gehören meistens dazu. An manchen Orten werden traditionelle Trachten getragen. Oft hält eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens eine Rede und der örtliche Musikverein spielt auf.
Bei Einbruch der Dunkelheit beleuchten Kinder ihre Lampions und überall werden private oder öffentliche Feuerwerke abgebrannt. Auf vielen Berggipfeln und Anhöhen sind meterhohe, brennende Holzkegel zu erkennen, die Höhenfeuer.
In einigen Städten und Gemeinden (zum Beispiel Biel/Bienne) findet die offizielle Bundesfeier schon am Vorabend, dem 31. Juli, statt. In Basel wird seit 1993 die inoffizielle «Bundesfeier am Rhein» am 31. Juli gefeiert; sie beruht auf der Tradition des früheren «Rheinnachtfests». Die lokalen Musikvereine sind fester Bestandteil des Festprogramms. Es gibt zahlreiche Konzerte auf dem Festgelände am Rhein. Dieses erstreckt sich am Kleinbasler Rheinufer von der Johanniter- bis zur Wettsteinbrücke sowie in Grossbasel von der Johanniterbrücke bis zur Mittleren Brücke und von der Schifflände zum Marktplatz. Durchschnittlich nehmen 100'000 Besucher aus der Stadt und der Umgebung an der Bundesfeier teil. Auf dem Rhein selbst wird sowohl ein Schlauchbootrennen als auch das Sternenleuchten, eine Benefiz-Lichtaktion für Entwicklungsländer, abgehalten. Das anschliessende grosse Feuerwerk wird jeweils auf zwei Rheinschiffen ober- und unterhalb der Mittleren Brücke gezündet. Die offizielle Basler Bundesfeier findet am 1. August auf dem Bruderholz statt.
Eine nationale Feier hat sich nicht eingebürgert. Lediglich auf dem Rütli, der Überlieferung nach die «Wiege der Eidgenossenschaft», veranstaltet die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) seit 1942 regelmässig eine Bundesfeier, die sich an alle Einwohner der Schweiz richtet. Überdies wird eine feierliche Radio- und Fernsehansprache des Bundespräsidenten ausgestrahlt. Abends wird in den öffentlich-rechtlichen SRG-Fernsehprogrammen eine für die vier Sprachregionen gemeinsame Bundesfeier-Sendung aus einer Gemeinde übertragen.
In der gesamten Schweiz läuten um 20 Uhr alle Kirchenglocken während einer Viertelstunde. Der Schweizer Nationalfeiertag wird auch weltweit an den Botschaften der Schweiz gefeiert.
Grenzüberschreitende Bundesfeier
Der Schweizer Nationalfeiertag wird in der geteilten Stadt Laufenburg seit vielen Jahren an der Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland gefeiert. An der Alten Rheinbrücke, welche die beiden Stadtteile verbindet, treten die Musik- und Tanzgruppen aus beiden Ländern um die Grenzlinie auf. Laufenburg wurde 1801 durch Napoleon Bonaparte entlang des Rheins in zwei Hälften geteilt, der südliche Teil gehört zur Schweiz (Kanton Aargau) und der nördliche Teil zu Deutschland (Land Baden-Württemberg).
«Alphorngruppe Magden», Schweiz
Zuschauer am Grenzstein mit Aargauer Wappen
«Volkstanzgruppe Laufenburg», Deutschland
Deutsche Tanzdarbietung entlang der Grenzlinie
Weblinks |
Commons: 1. August – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Georg Kreis: Bundesfeier. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 16. März 2011.
Volksabstimmung vom 26.09.1993: Eidgenössische Volksinitiative für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative). In: admin.ch. 3. Juli 2018; abgerufen am 5. Juli 2018.
Einzelnachweise |
↑ ab 1891: Der 1. August wird zum Bundesfeiertag erklärt. Pro Patria, abgerufen am 5. Juli 2018.
↑ Erich Aschwanden: 600. Geburtstag der Schweiz: Der 1. August ist am 8. November. In: Neue Zürcher Zeitung. 7. November 2016, abgerufen am 5. Juli 2018.
↑ Verordnung über den Bundesfeiertag. In: Portal der Schweizer Regierung. 30. Mai 1994, abgerufen am 7. Mai 2018.