Vorstandsvorsitzender


Als Vorstandsvorsitzenden bezeichnet man im Wirtschaftsleben den Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft. In Deutschland wurde er früher auch als Generaldirektor bezeichnet.


Das Amt des Vorstandsvorsitzenden – eine Leitungsfunktion – ist nicht zu verwechseln mit dem des Vorstandssprechers, der den Vorstand lediglich nach außen hin vertritt.


Im weiteren Sinne werden auch die Vorsitzenden anderer Vorstände, etwa von Vereinen, als Vorstandsvorsitzende bezeichnet.




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Regelungen


  • 2 Vorstandsvorsitzende in Deutschland

    • 2.1 Liste der Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen



  • 3 Vereinigte Staaten


  • 4 Siehe auch


  • 5 Weblinks




Regelungen |


Nach deutschem Aktienrecht muss eine Aktiengesellschaft zwar einen Vorstand, nicht aber einen Vorstandsvorsitzenden haben. Das Gesetz sieht vielmehr die gemeinsame Geschäftsführung (§ 77 AktG) und Vertretung (§ 78 AktG) der Gesellschaft durch alle Vorstandsmitglieder vor. Ausdrückliche Regelungen für eine herausgehobene Position des Vorstandsvorsitzenden kennt das deutsche Aktienrecht nicht; die Möglichkeit, einen Vorstandsvorsitzenden zu ernennen, ergibt sich einzig aus § 84 Abs. 2 AktG, die nicht auf einen Ausschuss im Aufsichtsrat delegiert werden kann (vgl. § 107 Abs. 3 S. 2 AktG). Das Gesetz verwendet den Begriff des „Vorsitzenden“, nicht aber den des „Sprechers“.


Gleichwohl ist es zulässig, dass eine Aktiengesellschaft einen Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher hat (nicht aber gleichzeitig), was allerdings an der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Geschäftsführung nichts ändert. Regelungen hierzu finden sich in der Satzung der Aktiengesellschaft. Fast alle deutschen Aktiengesellschaften sehen in ihrer Satzung einen Vorstandsvorsitzenden vor, manchmal – vor allem bei Banken – einen Vorstandssprecher.


Der Aufsichtsrat kann einen Vorstandsvorsitzenden ernennen. Bei Stimmgleichheit im Vorstand entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, wenn die Satzung der Aktiengesellschaft oder die Geschäftsordnung des Vorstands dies vorsieht. Er kann die Tagesordnung der Vorstandssitzungen ändern, insbesondere Tagesordnungspunkte zunächst absetzen, was für den Fall interessant ist, dass er eine nicht in seinem Sinne ausfallende Abstimmung befürchtet und hofft, vor einer erneuten Befassung weitere Kollegen von seiner Sicht überzeugen zu können.


In der französischen Wirtschaft entspricht dem die Position des Président-directeur général (PDG).



Vorstandsvorsitzende in Deutschland |


Zu den Spitzenverdienern in Deutschland zählen die Konzernchefs der 30 DAX-Unternehmen. Diese sind durch eine Novellierung des HGB und durch das VorstOG ab dem Geschäftsjahr 2006 zur Offenlegung der Vorstandsbezüge verpflichtet.


Spitzenverdiener 2009 unter den DAX-Vorständen war der Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, Josef Ackermann: Er bezog eine Jahresvergütung von 9,9 Mio. Euro. An zweiter Stelle lag RWE-Chef Jürgen Großmann mit 9,2 Mio. Euro. Siemens-Chef Peter Löscher verdiente 7,1 Mio. Euro.


Die angeführten Bezüge errechnen sich aus den oft relativ geringen Fixbezügen und ertragsabhängigen Erfolgsprämien. Hinzu kommen Aktienoptionen, deren Wert die regulären Bezüge um ein Mehrfaches übertreffen können.


Dennoch gilt die finanzielle Vergütung deutscher Konzernchefs im internationalen Vergleich als niedrig.



Liste der Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen |






























































Unternehmen
Vorstandsvorsitzender (wenn nicht anders angegeben)
Adidas
Kasper Rorsted
Allianz
Oliver Bäte
BASF
Martin Brudermüller
Bayer
Werner Baumann
Beiersdorf
Stefan F. Heidenreich
BMW
Harald Krüger
Continental AG
Elmar Degenhart
Daimler
Dieter Zetsche
Deutsche Bank
Christian Sewing
Deutsche Börse
Theodor Weimer
Deutsche Post
Frank Appel
Deutsche Telekom
Timotheus Höttges
E.ON
Johannes Teyssen
Fresenius
Stephan Sturm
Fresenius Medical Care
Rice Powell
HeidelbergCement
Bernd Scheifele
HenkelHans van Bylen
Infineon
Reinhard Ploss
Linde
Aldo Belloni
Lufthansa
Carsten Spohr
Merck
Stefan Oschmann (Vorsitzender der Geschäftsführung)
Munich Re
Joachim Wenning

ProSiebenSat.1

Thomas Ebeling
RWE
Rolf Martin Schmitz
SAP
Bill McDermott (Vorstandssprecher)
Siemens
Joe Kaeser
ThyssenKrupp
Heinrich Hiesinger
Volkswagen
Herbert Diess
Vonovia
Rolf Buch


Vereinigte Staaten |


Im angloamerikanischen Recht ist der Vorstandsvorsitzende dem Chief Executive Officer (CEO) vergleichbar, jedoch hat der CEO eine stärkere Stellung gegenüber den anderen Vorstandsmitgliedern inne als ein Vorstandsvorsitzender gegenüber den sonstigen Vorstandsmitgliedern.



Siehe auch |


  • Vorsitzender


Weblinks |



 Wiktionary: Vorstandsvorsitzender – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen




Rechtshinweis
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