Küster
Ein Küster (von lateinisch custos ‚Hüter, Wächter‘), auch Kirchendiener, Sakristan, Kirchner oder Kirchwart, im süddeutschen Raum und in Österreich[1]Mesner (auch Messner und lokal Mesmer, vom mittellateinischen mansionarius ‚Haushüter‘) und in der Schweiz Sigrist (evangelisch, vom mittellateinischen sacrista ‚Küster‘) oder Mesmer (auch Messmer, katholisch) genannt,[2] ist verantwortlich für die Vorbereitung des Kirchenraums und der Sakristei für den Gottesdienst. Mit dem Küsterdienst sind oftmals auch die weitergefasste Betreuung einer Kirche mit Aufgaben eines Hausmeisters (wie die Verwaltung, Instandhaltung und Reinigung des Bauwerks), Kirchenschweizers und Glöckners sowie andere liturgische Dienste, technische oder handwerkliche Tätigkeiten verbunden.
Der Dienst des Küsters wird sowohl haupt- als auch neben- und ehrenamtlich ausgeübt. Angestellte Küster üben einen kirchlichen Beruf aus. Die traditionelle Dienstwohnung ist die Küsterei bzw. Mesnerei.
In evangelischen Kirchengemeinden im Raum Berlin und Brandenburg wird die Berufsbezeichnung Küster für die Verwaltungskraft und die Assistenz der Geschäftsführung verwendet. Als Küsterei wird hier das Gemeindebüro bezeichnet, die Informations- und Anlaufstelle der Gemeinde.[3]
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
2 Berufsbild heute
3 Literatur
4 Weblinks
5 Einzelnachweise
Geschichte |
Das Alte Testament berichtet über die Gruppe der Leviten, die in Tempel und Synagoge als Helfer dienten. Im frühen Christentum übernahmen Diakone neben ihren karitativen Aufgaben auch das Amt, im Gottesdienst für die kirchliche Ordnung zu sorgen. Sie öffneten und schlossen die Pforten der Kirche (Ostiarier), bereiteten den Gottesdienst vor, unterwiesen die Katechumenen und stimmten die Psalmgesänge an.[4] Zur Aufgabe eines Ostiariers zählte später auch das Läuten der Glocken.[5] Die Weihe zum Ostiarier gehörte früher zu den niederen Weihen, den Vorstufen zur Priesterweihe.
Im Luthertum wirkten die Küster im 16. und 17. Jahrhundert, vor allem in dörflichen Kirchen ohne Orgeln, als Vorsänger der Gemeinde (Praecentor).[6] Zudem wählten Küster oder Kantor bis zum Beginn der Aufklärung auch die Gesänge der Gemeinde aus.[7]
Bis zum 19. Jahrhundert übten Küster in Norddeutschland in aller Regel auch die Tätigkeit des Dorflehrers aus. Als Opfermann oder im Niederdeutschen Offermann wurde er bezeichnet, wenn er zusätzlich als Organist tätig war. In Norddeutschland ist für das 16. bis 19. Jahrhundert ebenfalls die Kombination des Küster- und Organistenamtes belegt.[8][9] Früher mussten Küster auch zu den für den Gottesdienst und das Gebet festgelegten Zeiten (Angelus) die Kirchenglocken läuten. Im 17. bis 20. Jahrhundert betrieben die Küster in vielen ländlichen Gebieten auch die Küsterschule.[10]
Berufsbild heute |
Ein Küster bereitet Gottesdienste vor bzw. nach, leistet Dienste in der Liturgie und betreut die Sakristei. Zu den Aufgaben gehören das Öffnen und Schließen der Kirche, das Anzünden der Kerzen, Stecken der Liedtafeln, das Läuten der Glocken sowie die Vorbereitung der liturgischen Gefäße und Geräte sowie der liturgischen Bücher, die Sorge für den Kirchenschmuck, die Paramente und die liturgischen Gewänder, örtlich auch die Einteilung oder Betreuung der Ministranten.
Küster übernehmen zudem oft auch Hausmeisterdienste für Kirche, Gemeindezentrum, Pfarrhof und andere Einrichtungen, die zur Pfarrei gehören. Auch Kombinationen mit der Aufgabe des Organisten und des Chorleiters kommen vor, ebenfalls der Dienst an mehreren benachbarten Kirchen, um für hauptberuflich tätige Küster und Sakristane ein auskömmliches Einkommen zu erzielen. Der Beruf erfordert regelmäßig Präsenz zu außergewöhnlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen. Für eine hauptamtliche Anstellung ist in der Regel eine Ausbildung erforderlich, die liturgische, spirituelle und kirchenorganisatorische Themen genauso umfasst wie praktisch-handwerkliche Themen. Küster und Sakristane haben sich in der evangelischen wie in der katholischen Kirche zu Berufsverbänden zusammengeschlossen.
Literatur |
- Arbeitsgemeinschaft der Sakristanenverbände des deutschen Sprachgebiets (Hrsg.): Der Sakristanendienst. Handbuch für die Praxis. Herder, Freiburg i. Br/ Basel/ Wien 2005, ISBN 3-451-28313-1.
- Manfred Busch: Handbuch für Küster. 1986, ISBN 3-87502-171-1.
- Anneliese Hück: Nicht nur Glockenläuten! Handbuch für den Dienst in Sakristei und Kirchenraum. 5. Aufl. Matthias-Grünewald-Verlag, 2008, ISBN 978-3-7867-1937-3.
- Thomas Kluck: Art.: Küster, in: Religion in Geschichte und Gegenwart. Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft, 4. Aufl., Tübingen 2001, Bd. 4, Sp. 1908.
- Winfried Oppold OSB: Sakristan der Heiligen Kirche. Lese- und Rubrikenbüchlein für Mesner, Küster, Kantoren und für Oberministranten, hrsg. im Anschluß an die Schott-Meßbücher, Freiburg 1953.
- Karl Wiesli SAC (Hrsg.): Handbuch für Sakristane, Augsburg 1965.
Weblinks |
Commons: Küster – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Kirchendiener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Küster – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Schweizerischer Sakristanenverband
- Berufsverband im Bistum Aachen
- Deutscher Evangelischer Küsterbund
Einzelnachweise |
↑ Österreichische Mesner Gemeinschaft – ÖMG
↑ Schweizerischer Sigristen-Verband, abgerufen 29. April 2014
↑ Gemeindebüro und Küsterei – Amt für kirchliche Dienste (AKD). In: Amt für kirchliche Dienste (AKD). (akd-ekbo.de [abgerufen am 29. September 2018]).
↑ Deutscher Evangelischer Küsterbund: Biblischer Ursprung des Küsteramtes, abgerufen am 29. Januar 2011.
↑ Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Bd. 5, S. 278.
↑ www.kirchner-bayern.de: mesner, abgerufen am 17. April 2009.
↑ Die Musik in Geschichte und Gegenwart. Bd. 4, S. 1662.
↑ Arnfried Edler: Der nordelbische Organist. S. 115.
↑ Noch Wilhelm Busch ist 1877 die Kombination der beiden Ämter bekannt: „Da ist Klingebiel; was ist er? Sonntags Kanter, alltags Küster.“ Wilhelm Busch: Werke. Historisch-kritische Gesamtausgabe, Bde. I–IV, Bd. 2.
↑ Sabine Eibl: Küster im Fürstbistum Münster. Stabsdisziplinierung, Gemeindeansprüche und Eigeninteressen im konfessionellen Zeitalter. Aschendorff Verlag, Münster 2016, ISBN 978-3-402-15069-6, S. 222–233.