Herstellkosten
Herstellkosten sind im betrieblichen Rechnungswesen die Kosten, die bei der Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen anfallen. Davon zu unterscheiden sind die Herstellungskosten.
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
2 Umfang
3 Herstellkosten der Produktion und des Umsatzes
4 Volkswirtschaftslehre
5 Siehe auch
6 Weblinks
7 Einzelnachweise
Allgemeines |
Herstellkosten bilden die zentrale Kostenart in der Industrie. Sie setzen sich grob aus den Materialkosten und den Fertigungskosten zusammen. Im Einzelnen bestehen sie aus Fertigungsmaterial, Materialgemeinkosten, Fertigungslohn, Fertigungsgemeinkosten und Forschungs- und Entwicklungskosten. Ob die Sondereinzelkosten der Fertigung zu den Herstellkosten gehören, ist in Theorie und Praxis umstritten.[1]
Materialeinzelkosten | Materialkosten | Herstellkosten 1 |
Materialgemeinkosten | ||
Fertigungseinzelkosten | Fertigungskosten | |
Fertigungsgemeinkosten | ||
Sondereinzelkosten der Fertigung |
Zusammen mit den Entwicklungs- und Konstruktionskosten (Einzel- und Gemeinkosten) ergeben sich die Herstellkosten 2.[2]
Umfang |
Fertigungsgemeinkosten beinhalten kalkulatorische Kosten wie kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen, so dass auch diese fiktiven Kosten zum Bestandteil der Herstellkosten werden. Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten hingegen zählen nicht zu den Herstellkosten, sondern werden lediglich zur Ermittlung der Selbstkosten herangezogen. Die Herstellkosten sind die rechnerische Bezugsbasis für die Verwaltungsgemeinkosten und die Herstellkosten des Umsatzes für die Vertriebsgemeinkosten in der mehrstufigen Zuschlagskalkulation.
Der Begriff Herstellkosten ist nicht deckungsgleich mit der gesetzlichen Wertkonvention der Herstellungskosten, die im Bilanz- und Steuerrecht verwandt wird. Letztere dürfen weder kalkulatorische Kosten, Forschungskosten noch Verwaltungsgemein- und Vertriebsgemeinkosten beinhalten. Die Herstellungskosten dürfen angemessene Verwaltungskosten enthalten, die wiederum nicht zu den Herstellkosten gehören.
Herstellkosten der Produktion und des Umsatzes |
Herstellkosten der Produktion (HKP) sind alle Material- und Fertigungskosten, die für die in einer Periode hergestellten Produkte angefallen sind, unabhängig davon, ob diese Produkte fertiggestellt sind oder nicht und ob die Produkte verkauft sind oder nicht.[3] Als Herstellkosten des Umsatzes (HKU) werden in der Kostenträgerzeitrechnung die Kosten bezeichnet, die bei der Herstellung eines Produkts anfallen; die HKU sind mithin nur für die fertigen und verkauften Produkte entstanden. Sie werden zur Berechnung des Vertriebsgemeinkostenzuschlagsatzes sowie des Verwaltungsgemeinkostenzuschlagsatzes benötigt.
+ Fertigungsmaterial |
+ Materialgemeinkosten |
+ Fertigungslohn |
+ Fertigungsgemeinkosten |
+ Sondereinzelkosten der Fertigung |
= Herstellkosten der produzierten Menge |
− Bestandsmehrung |
+ Bestandsminderung |
= Herstellkosten des Umsatzes |
Volkswirtschaftslehre |
In der Volkswirtschaftslehre wird der Begriff der Produktionskosten als Teil der Transformationskosten verwendet.
Siehe auch |
- Vertriebsgemeinkosten
- Verwaltungsgemeinkosten
Weblinks |
Wiktionary: Herstellkosten – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- rechnungswesen-portal.de - Herstellungskosten nach HGB, IAS und US-GAAP
Einzelnachweise |
↑ Bernhard Schroeter, Operatives Controlling, 2013, S. 164
↑ Albert Bronner: Angebots- und Projektkalkulationen: Leitfaden für technische Betriebe. Springer-Verlag, 2013, ISBN 9783662057421, S. 9–10.
↑ Thomas Joos-Sachse, Controlling, Kostenrechnung und Kostenmanagement, 2013, S. 114