6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes


Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes war ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofes.


Er wurde 1954 errichtet. Den Vorsitz übernahm Friedrich-Wilhelm Geier, der Senatspräsident des 5. Strafsenats. Dem 6. Strafsenat war die Spezialzuständigkeit für Staatsschutzsachen zugewiesen. Nach der Auflösung des 3. Strafsenats wurde der 6. Strafsenat am 1. Oktober 1956 in den 3. Strafsenat umgewandelt. Geier blieb noch bis 1958 Vorsitzender und übernahm dann den Vorsitz im 1. Strafsenat.



Literatur |



  • Walter Wagner, Günther Willms: Der 6. Strafsenat – Legende und Wirklichkeit. In: Gerda Krüger-Nieland (Hrsg.): 25 Jahre Bundesgerichtshof. Verlag C. H. Beck, München 1975, ISBN 3-40-606175-3, S. 266–272.

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