Burgstädtel (Elterlein)







Burgstädtel

Stadt Elterlein

50.61055555555612.84Koordinaten: 50° 36′ 38″ N, 12° 50′ 24″ O

Postleitzahl:
09481

Vorwahl:
037349


Burgstädtel (Sachsen)


Burgstädtel


Lage von Burgstädtel in Sachsen


Burgstädtel ist ein zur Kleinstadt Elterlein im sächsischen Erzgebirgskreis gehöriger Weiler.




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Geografie

    • 1.1 Nachbarorte



  • 2 Geschichte


  • 3 Literatur


  • 4 Weblinks


  • 5 Einzelnachweise




Geografie |




Zwönitzquelle bei Burgstädtel




Burgstädtel, Ortsteingang


Der Werkweiler Burgstädtel befindet sich am Zusammenfluss von drei Quellflüssen (Rote Pfütze, Kuttenwasser, Langeleitenbach) der Zwönitz eingebettet zwischen dem Geyerschen Wald und dem Schatzenstein. Durch die Ortslage führt die Staatsstraße 258 Stollberg/Erzgeb.–Scheibenberg. Die wenigen Häuser bilden eine kleine Streusiedlung, etwas erhöht befindet sich ein stattliches Gehöft.



Nachbarorte |












Zwönitz


Geyer

Kühnhaide

Nachbargemeinden

Hermannsdorf

Grünhain


Elterlein


Geschichte |


Die erste urkundliche Erwähnung als Burgkstedell stammt aus dem Jahr 1587. Dass der Name des Weilers auf eine alte befestigte Wehranlage zurückzuführen ist, ist unter Heimatforschern umstritten. Der Legende nach soll sich hier eine nicht näher lokalisierbare Quedlinburg, die dem Schutz der Salzstraße über den Preßnitzer Pass gedient haben könnte, befunden haben.[1]Albert Schiffner schreibt hierzu 1828: „Das Dorf, welches hier gestanden, sollen die Hussiten 1429 ruiniret haben. Daß eine Burg hier gestanden haben könne, ist uns keineswegs undenkbar, da der Ort in der That wie an einem Passe liegt, und die Strasse uralt ist.[2] Nach anderer Meinung soll Elterlein im Mittelalter Quedlinburg geheißen haben, wie z. B. Petrus Albinus 1590 in seiner Bergchronik schreibt.[3]


Nachweisbar sind Ausgang des 16. Jahrhunderts eine Papiermühle und ein Vorwerk. Der Besitz an der Papiermühle wechselte in meist kurzen Abständen. Im 19. Jahrhundert gehörte die Papiermühle ab 1836 Christian Gottlob Geipel, der Büttenpapier mit Wasserzeichen fertigte. Er verkaufte sie 1870 an Christian Ehregott Lorenz, Besitzer des Gutes Burgstädtel. Die Stilllegung erfolgte 1918, 1937 brannten die Gebäude ab.[4] An der Stelle der ehemaligen Papiermühle befindet sich heute das Rüstzeitheim Bethlehemstift. 1875 werden zusätzlich eine Mühle und ein Gasthof genannt.


Burgstädtel ist nach Elterlein gepfarrt. Es leben etwa 20 Einwohner in der kleinen Siedlung, die auch von der Stadt Elterlein als Bestandteil der Stadt und nicht als eigener Ortsteil angesehen wird.[5]



Literatur |



  • Zwischen Zwickauer Mulde und Geyerschem Wald (= Werte unserer Heimat. Band 31). 1. Auflage. Akademie Verlag, Berlin 1978, S. 183.


  • Burgstädtel oder Burgstädel bei Elterlein. In: August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. 15. Band. Schumann, Zwickau 1828, S. 32 f.


Weblinks |



 Commons: Burgstädtel (Elterlein) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


  • Burgstädtel im Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen


Einzelnachweise |



  1. vgl. z. B. Karl-Heinz Linkert: Das Wirken der erzgebirgischen Hammerherrenfamilie „von Elterlein“ zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert in den Tälern des Westerzgebirges. Rittersgrün 2006, S. 13ff ISBN 3-937190-11-2


  2. vgl. Burgstädtel oder Burgstädel bei Elterlein. In: August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. 15. Band. Schumann, Zwickau 1828, S. 32 f.


  3. vgl. z. B. Petrus Albinus: Meißnerische Bergk Chronik. 1590, S. 23 (Digitalisat) oder Johann Paul Oettel: Alte und neue Historie der Königl. Pohln. und Churfürstl. Sächß. freyen Berg-Stadt Eybenstock. 1748, S. 5 oder Elterlein. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 5. Altenburg 1858, S. 661 (zeno.org). 


  4. zur Papiermühle vgl. Dora Doss: Besitzer und Papiermacher auf Papiermühlen in Sachsen und angrenzenden Gebieten. 1993, S. 14f


  5. Freie Presse Online vom 10. Januar 2011: Neue Gewissheit: Örtchen ist kein Ortsteil


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