E-Government




Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.





E-Government



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E-Administration

für Exekutive, Legislative, Judikative, Verwaltung und Bürger, Einwohner, Organi­sationen, Unternehmen
(e-service public) ein­schliesslich:


E-Voting (und Balloting), E-Collecting



ICT-Systeme


Unter E-Government (von (en) Electronic Government, (de) E-Regierung, selten eGovernment) versteht man die Vereinfachung, Durchführung und Unterstützung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT).



Dimensionen von E-Government

E-Government Dimensionen.svg

Quellen (u. a.): Dowe/Märker, Hart/Pflügler[1]

Rechtliche Grundlage ist in Deutschland für Bundesbehörden das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG). Auf Ebene der Bundesländer gibt es z. T. eigene E-Government Gesetze.




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Rahmenbedingungen

    • 1.1 Soziokulturell


    • 1.2 Organisatorisch


    • 1.3 Rechtlich


    • 1.4 Technisch


    • 1.5 Wirtschaftlich



  • 2 Vorteile von E-Government


  • 3 Nachteile von E-Government

    • 3.1 Nachteile für Bürger


    • 3.2 Nachteile für Behörden



  • 4 Interaktionsebenen


  • 5 Absender und Adressaten


  • 6 Anwendung und Forschung


  • 7 E-Government in anderen Staaten

    • 7.1 Frankreich


    • 7.2 Tschechische Republik



  • 8 Literatur


  • 9 Siehe auch


  • 10 Weblinks


  • 11 Einzelnachweise




Rahmenbedingungen |



Soziokulturell |


Die Einführung von E-Government in Deutschland wird zurzeit erschwert durch fehlende Nutzerakzeptanz und heterogene Informations- und Kommunikationstechnik (Software, Hardware, Netzzugang) sowie durch Nutzer-Gruppenbildung, bestimmt durch Alter, Einkommen, Bildung und Wohnort.



Organisatorisch |


Eine erfolgreiche Einführung von E-Government setzt eine angepasste Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb der Verwaltungen voraus. Aufgrund der heute engen Verflechtung von Organisationsfragen mit der IT-Dimension kann E-Government auch als Querschnittsdisziplin definiert werden, die an der Schnittstelle von Informationstechnologie und Organisationsgestaltung arbeitet.[2]


Es hat sich gezeigt, dass insbesondere eine funktionale Gliederung E-Government behindert, während Prozessorientierung förderlich ist.



Rechtlich |


Zur Einführung von E-Government müssen aber auch rechtliche Grundlagen geschaffen werden.[3] Strenge Formvorschriften (beispielsweise Zwang zur Unterschrift statt PIN/TAN-Verfahren), strenger Datenschutz und ein starres Dienstrecht schränken die Möglichkeiten des E-Governments ein. Zur Vermeidung dieser Einschränkungen sollen im Rahmen des Normenscreenings alle Rechtsvorschriften des Bundes darauf hin geprüft werden, ob auf Schrift und persönliches Erscheinen verzichtbar oder durch andere Formen ersetzbar ist. Die Prüfung soll bis zum 31. Juli 2016 abgeschlossen sein.


Auch die Staatsform spielt eine Rolle. In Bundesstaaten entstehen häufig inkompatible Insellösungen, oder unnötige Mehrfachentwicklung in einzelnen Verwaltungen findet parallel statt. Zudem ist die Vermarktung der E-Government-Dienstleistungen wirksamer, wenn es zentral organisiert werden kann.



Technisch |


Medienbrüche durch heterogene Informations- und Kommunikationstechniken behindern E-Government ebenso wie die teilweise hohen Kosten dieser Techniken.


Das Nichtvorhandensein notwendiger Techniken birgt die Gefahr, Potenziale möglicher Dienstleistungen nicht ausreichend zu erkennen. Techniken werden wegen der Unterschätzung der Potenziale nicht angeschafft.



Wirtschaftlich |


Ein für Politik, öffentliche Verwaltung und den Bürger als Steuerzahler erhebliches Thema ist die Wirtschaftlichkeit von E-Government. Diese Zielsetzung nennt auf Bundesebene „E-Government 2.0 - Das Programm des Bundes“ in seinem Motto: „effizient – sicher – vernetzt“. Studien auf kommunaler Ebene belegen, dass nur 13 Prozent der deutschen Kommunen die Wirtschaftlichkeit ihrer IT-/E-Government-Vorhaben systematisch ermitteln.


Einige Methoden zur Wirtschaftlichkeitsanalyse sind zum Beispiel eGOV-Rechner, Standardkostenmodell (SKM) und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (WiBe).



Vorteile von E-Government |


Für den Bürger ist der Hauptvorteil, dass er in einem besseren Kontakt mit den Behörden stehen kann. Dies ist besonders für die EU mit ihren 502 Millionen Bürgern in 28 Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung. Der technische Fortschritt insbesondere durch das Internet ermöglicht neue Kommunikations- und Interaktionswege. Der Bürger hat den Vorteil, dass Informationen der Behörden „rund um die Uhr“ erreichbar sind und auch die Kommunikationsmöglichkeiten erheblich ausgeweitet sind. Für ihn entfallen somit oft zeitaufwändige Wege. Gleichzeitig werden in den Behörden durch diese neuen technischen Möglichkeiten viele Abläufe vereinfacht und oft automatisiert, so dass mehr Kapazitäten für Sonderfälle zur Verfügung stehen, was wiederum dem Bürger zugutekommt. Gleichzeitig wird die Transparenz der Behörde erhöht, da einzelne Bearbeitungsschritte oder Informationswege für den Bürger besser erkennbar werden (Eindämmung der Korruption). Dadurch, dass dem Bürger Informationen leichter zugänglich sind, wird der politische Willensbildungsprozess unterstützt und eine intensivere Beteiligung erreicht, beispielsweise bei Online-Wahlen. Dies führt zu einer allgemeinen Stärkung der Demokratie. Dies ist insbesondere für Länder der EU von großer Bedeutung, in denen Informationen bisher nicht ohne weiteres zugänglich waren, beispielsweise Länder des ehemaligen Ostblocks. Ziel ist es, durch die europaweite Verfügbarkeit von Informationen und Dienstleistungen der Europäischen Union die soziale Inklusion und Integration zu fördern und somit das Zusammenwachsen von Europa zu ermöglichen.


Auch für die Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union ergeben sich durch E-Government entscheidende Vorteile. Es wird geschätzt, dass Unternehmen mit 2.000 Mitarbeitern rund 365 Personaltage investieren, um sowohl Anträge als auch Daten bei Behörden einzureichen.[4] Der hohe Bürokratieaufwand zeigt sich denn auch infolge der hohen Zahl der Verwaltungskontakte die mit 130 deutlich über denen der Bürger liegen.[5] Durch die Effektivierung und Beschleunigung von Behördengängen wird von großen Einsparungen ausgegangen. Dies stärkt sowohl die einzelnen Unternehmen, als auch den gesamten europäischen Wirtschaftsraum im internationalen Konkurrenzkampf. Außerdem werden durch die ständig verfügbaren Behördendienste Warenverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit gefördert und unterstützt.


Abgesehen von diesen erheblichen Vorteilen für Bürger und Wirtschaft entsteht auch für die Behörden ein nicht zu vernachlässigender Vorteil: die Kostenersparnis. Durch neue elektronische und oft automatisierte Abläufe werden Zeit, somit Geld und Angestellte gespart. Allein der Bund rechnet bei Umsetzung seiner Initiative BundOnline 2005 mit jährlichen Kosteneinsparungen von rund 400 Millionen Euro bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,65 Milliarden Euro. Dies würde bedeuten, dass sich die Einführung von E-Government-Leistungen bereits innerhalb von etwa vier Jahren amortisiert hätte.



Nachteile von E-Government |


Neben den oben genannten Vorteilen hat E-Government auch Nachteile. Dabei muss zwischen Nachteilen für die Bürger und Nachteilen für die Behörden unterschieden werden.[6]



Nachteile für Bürger |


Wesentliche Befürchtungen der Bürger betreffen den Datenschutz: Es wird befürchtet, die Privatsphäre der Menschen würde nicht genug geschützt werden und der Bürger würde somit zum gläsernen Menschen werden. Des Weiteren würde die Kommunikation zwischen Behörde und Bürger unpersönlicher werden, dem Bürger würde ein persönlicher Ansprechpartner fehlen.


Im Rahmen der Online-Durchsuchung besteht, insbesondere wenn beim E-Government proprietäre Software an die Bürger verteilt wird, wie dies beim ELSTER-Verfahren der Fall ist, die Gefahr, dass durch den Staat auf den PCs der Bürger Trojaner-Software installiert wird. Laut einer Presseerklärung von August 2007 des Bayerischen Beauftragten für den Datenschutz[7] sind derartige Bedenken in der Bevölkerung zu befürchten.


Auch stellen sich Probleme für Personen ohne PC oder PC-Kenntnisse dar.



Nachteile für Behörden |


Ein Nachteil für die Behörden wäre der zusätzliche Sicherheitsaufwand. Zum Schutz der Daten und somit der Privatsphäre der Menschen müssten Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
Ein weiterer Nachteil wäre die Abhängigkeit von dem verwendeten System.



Interaktionsebenen |


Man unterscheidet folgende Interaktionsebenen im E-Government:



  1. Information: Bereitstellung von Informationen, etwa auf der Webpräsenz einer Behörde.


  2. Kommunikation: Möglichkeiten zum Austausch und interaktiven Abruf von Informationen.


  3. Transaktion: Eigentliche Durchführung von Dienstleistungen, etwa per PIN/TAN-Verfahren.


  4. Integration: Zusammenführung der Leistungen, unabhängig von welchen Behörden diese erbracht werden.


Absender und Adressaten |



Absender und Adressaten des E-Government

E-Government-Absender-und-Adressaten.svg

Die enorme Bandbreite von E-Government-Diensten kann auf Basis der Absender und Empfänger sinnvoll unterschieden und eingeteilt werden. Als staatliche Absender werden unterteilt:


  • Europäische Union

  • Bund

  • Länder

  • Kommunen

Die Adressaten von E-Government-Diensten lassen sich unterteilen in:


  • Bürger – Government to Citizen (G2C)

  • Unternehmen – Government to Business (G2B)

  • Staatliche Einrichtungen selbst – Government to Government (G2G)

Weiterhin ließe sich unterscheiden, inwieweit ein E-Government-Dienst eine Außenwirkung besitzt, sprich sich an Bürger, Unternehmen oder andere Verwaltungen richtet, oder aber eine Innenwirkung, und damit der elektronischen Information, Kommunikation, Transaktion oder Integration innerhalb einer Behörde dient.



Anwendung und Forschung |


E-Government ist ein wichtiger Bereich der Wissenschaft Verwaltungsinformatik. Dabei geht es zum einen um den technischen Aspekt, zumeist die Bereitstellung entsprechender Softwarelösungen. Besonders ist in diesem Zusammenhang auf die erhöhte
Datensicherheit und die Möglichkeit der Archivierung und Nachverfolgung von Vorgängen zu achten. Gerade die oben angesprochene Umsetzung der elektronischen Unterschrift ist ein umstrittenes, aber diskussionswürdiges Gebiet. Ein weiterer Aspekt ist die Schaffung von Interoperabilität zwischen Institutionen, Einrichtungen, Ländern und Staaten innerhalb von Europa (E-Government-Aktionsplan, dabei auch der Europäische Interoperabilitätsrahmen). Bei aktuellen Projekten (beispielsweise R4eGov, eGovRTD2020, DEMO net, BRITE, RafEG, SAGA, eLoGo) geht es u. a. um die Harmonisierung von Begrifflichkeiten, die Anpassung von Systemen und die einhergehende Schaffung von Interoperabilität. Um die Ergebnisse dieser Arbeit auf europäischer Ebene weiter auszubauen, hat die EU das Zentrum für semantische Interoperabilität ins Leben gerufen (Semantic Interoperability Centre Europe, kurz: SEMIC.EU). Die Förderung der Projekte durch die EU macht den Umfang dieser Bestrebungen deutlich. Ein weiterer Bereich, der erforscht wird, ist die Bereitschaft zur Nutzung von E-Government. Von besonderem Interesse ist die Erhöhung der Beteiligung von sozial schwachen Gruppen. Zu diesem Zweck wird die multinationale ELOST-Studie (eGovernment for low socio-economic status groups) zu den politischen Plänen und Strategien bezüglich der Einführung von E-Government-Angeboten für sozial Schwache durchgeführt, die durch die EU gefördert wird.


Im Rahmen der Forschung wird zudem diskutiert, inwieweit spezifische Technologien einen Nutzen im Sinne des E-Government stiften können. Dies kann die Blockchain-Technologie sein, Augmentet Reality, Künstliche Intelligenz oder das Themengebiet Internet der Dinge. Ein weiteres breit diskutiertes Themenfeld ist das sogenannte Mobile Government, welches im Allgemeinen die Abwicklung von E-Government-Diensten mittels mobiler internetfähiger Endgeräte, wie Smartphones oder Tablets, meint. Entsprechende Technologien oder Anwendungen stiften dabei jedoch nicht per se einen Nutzen infolge ihrer Einführung, vielmehr ist stets im Einzelfall zu prüfen, inwieweit ein Verwaltungsprozess beispielsweise die Eignung zur Unterstützung durch entsprechende Technologien besitzt, ein Mehrwert zu erwarten ist und inwieweit dieser Realisierungsaufwand im Verhältnis zum Mehrwert steht.[8] Teilweise stellt die Forschung bereits entsprechende Methoden zur Anwendung bereit. Im Umfeld des Mobile Government ist beispielsweise der Leitfaden des ISPRAT e.V. zur Identifizierung von Mobilisierungspotenzialen von Verwaltungsprozessen zu nennen.[8]


Die Europäische Union führt jährlich eine Untersuchung des E-Government-Angebots in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten durch. Die Republik Österreich konnte sich in den Jahren um 2010 „Europameister“ in puncto E-Government nennen.[9] Der ELAK (elektronische Akt) bildet in Österreich ein zentrales Element in der nationalen E-Government-Strategie und ermöglicht den Bürgern ein One-Stop-Government.


Einmal im Jahr werden in Deutschland Forschungsergebnisse im Bereich des E-Governments auf der MEMO Tagung[10] an der Universität Münster vorgestellt. Die von der Universität Münster, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag veranstaltete Tagung forciert den Wissensaustausch zwischen Behörden, Forschung und Wirtschaft und befriedigt so die steigende Nachfrage nach fundierten Methoden der Verwaltungsmodernisierung.


Einen Überblick über die aktuelle E-Government-Situation aus Bürgersicht in der D-A-CH Region liefert die seit 2010 jährlich durchgeführte Studie eGovernment MONITOR der Initiative D21 und des Institute for Public Information Management. Dabei werden insbesondere die Akzeptanz, Nutzung und Zufriedenheit sowie Treiber und Barrieren für die Nutzung von digitalen Verwaltungsangeboten evaluiert. Die aktuelle Studie wurde am 27. September 2016 veröffentlicht.[11]



E-Government in anderen Staaten |



Frankreich |




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In Frankreich ist die Behörden-Korrespondenz per E-Mail bereits der Normalzustand. Die Mehrzahl der Behördenangelegenheiten kann per E-Mail oder über Webschnittstellen einzelner Servicebereiche erledigt werden. Ein Gesetz sieht die stufenweise zwangsweise Akzeptanz von E-Mails für Unternehmen (kleinere erst ab 2020) vor.



Tschechische Republik |


In der Tschechischen Republik ist die Entwicklung weit fortgeschritten. Ein sog. "Elektronischer Briefkasten" (tschechisch: Datová schránka) zur Kommunikation zwischen und mit Behörden wurde im Land per Gesetz Nr.: 300/2008 Sb. ab dem Jahr 2009 für alle (natürliche und juristische Personen) eingeführt. Ab 2015 ist die Verwendung für juristische Personen verpflichtend und deren Nichtverwendung wird sanktioniert. Zwar wurde auch allen Bürgern (natürliche Personen) des Landes ein Elektronischer Briefkasten eingerichtet, die Verwendung durch Privatpersonen ist aber noch freiwillig.[12][13][14]



Literatur |


  • Robert Piehler: E-Government: Post-Akzeptanz und Servicequalität - Eine empirische Analyse am Beispiel kommunaler E-Government-Portale. Josef Eul Verlag, Lohmar 2014, ISBN 978-3-8441-0298-7.

  • Bernd W. Wirtz, Robert Piehler: E-Government. In: Bernd W. Wirtz (Hrsg.): E-Government: Grundlagen, Instrumente, Strategien. Springer, Berlin 2010, ISBN 978-3-8349-1876-5, S. 3–18.

  • Jörg Becker, Philipp Bergener, Katrin Fielenbach, Philippe Fuchs, Sebastian Herwig, Milan Karow, Björn Niehaves, Michael Räckers, Burkhard Weiß: E-Inclusion - Digitale Integration durch E-Government. Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren. Münster 2008. Studie E-Inclusion zum Download (PDF)

  • Jörg Becker, Lars Algermissen, Thorsten Falk: Prozessorientierte Verwaltungsmodernisierung – Prozessmanagement im Zeitalter von E-Government und New Public Management. Springer, Berlin 2007, ISBN 978-3-540-71249-7.

  • Frank Bieler, Gunnar Schwarting (Hrsg.): e-Government. Perspektiven – Probleme – Lösungsansätze. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-503-09729-6.

  • Martin Brüggemeier et al.: Organisatorische Gestaltungspotenziale durch Electronic Government. Auf dem Weg zur vernetzten Verwaltung. edition sigma, Berlin 2006, ISBN 3-89404-838-7.

  • Martin Brüggemeier, Angela Dovifat: E-Government: Der Beitrag der IT zur öffentlichen Aufgabenwahrnehmung. In: Christoph Reichard, Eckhard Schröter (Hrsg.): Zur Organisation öffentlicher Aufgaben. Effizienz, Effektivität und Legitimität. Festschrift für Manfred Röber. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2013, ISBN 978-3-8474-0090-5, S. 303–327.

  • Bundesministerium des Innern (Hrsg.): E-Government 2.0 – Das Programm des Bundes, 2006.

  • Sebastian van Deel: E-Government in Deutschland und dem Vereinigten Königreich – Ein Vergleich von Geschichte, Infrastrukturen, Institutionen und Initiativen, Vdm Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2007, ISBN 3-8364-1314-0.

  • Christoph Engemann: Electronic Government – Vom User zum Bürger. Zur kritischen Theorie des Internet. Transcript, Bielefeld 2004, ISBN 3-89942-147-7

  • Fachausschuss Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik e.V. und Fachbereich 1 der Informationstechnischen Gesellschaft im VDE: Electronic Government als Schlüssel zur Modernisierung von Staat und Verwaltung - Ein Memorandum des Fachausschusses Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik e.V. und des Fachbereichs 1 der Informationstechnischen Gesellschaft im VDE, Gesellschaft für Informatik und Informationstechnische Gesellschaft im VDE, Bonn/Frankfurt 2000. Memorandum zum Download (PDF; 313 kB)

  • Isa Jahnke & Thomas Herrmann (2007): E-Government-Forschung in NRW: Identifizierung von Akteuren, Themen, Trends. Eine Studie im Auftrag des Informationsbüro d-NRW (Hrsg.). Hattingen: enßenprint.

  • Stephan A. Jansen / Birger P. Priddat: Electronic Government: ein neues Potential des modernen Staates. Stuttgart: Klett-Cotta 2001

  • Josephine Hofmann und Siegfried Reich (Hrsg.): "eGovernment", HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik (Heft 265), ISBN 978-3898645904.

  • KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement/Fraunhofer IAO (Hrsg.): Verwaltung im Umbruch – Strategien zur Verwaltungsmodernisierung, Studie 2005.

  • Bernhard Karning: Rechtliche Aspekte des E-Government in Österreich. Verlag für Wissenschaft und Kultur, Berlin 2004, ISBN 3-86553-123-7.

  • Stefanie Köhl et al.: Stein-Hardenberg 2.0 - Architektur einer vernetzten Verwaltung mit E-Government, (= E-Government und die Erneuerung des öffentlichen Sektors, Bd. 15), Berlin: edition sigma 2014, ISBN 978-3-89404-845-7.

  • Detlef Kroeger & Dirk Hoffmann: Rechts-Handbuch zum E-Government, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2005, ISBN 978-3-504-56089-8.

  • Klaus Lenk: Perspektiven der ununterbrochenen Informatisierung der Verwaltung. In: dms - der moderne staat - Zeitschrift für Policy, Recht und Management (= Schwerpunkt Electronic Government), 4. Jg., Heft 2 (2011), S. 315–334.

  • Jörn von Lucke: Regieren und Verwalten im Informationszeitalter, Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Band 156, Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-428-11011-0.

  • Jörn von Lucke: Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung, Schriftenreihe Wirtschaftsinformatik, Band 55, Forschungsbericht, zugleich Habilitationsschrift an der DHV Speyer, Josef Eul Verlag, Lohmar und Köln 2008, ISBN 978-3-89936-645-7.

  • Jörn von Lucke: E-Government und Wirtschaftsinformatik, in: Josephine Hofmann und Siegfried Reich (Hrsg.): eGovernment, HMD-Praxis der Wirtschaftsinformatik, 46. Jahrgang, Heft 265, dpunkt.verlag GmbH, Heidelberg 2009, S. 7–18, ISBN 978-3-89864-590-4.

  • Jörn von Lucke und Heinrich Reinermann: Speyerer Definition von Electronic Government, Online-Publikation des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Speyer 2000. Speyerer Definition von Electronic Government (Memento vom 23. Mai 2012 im Internet Archive) (PDF; 300 kB).


  • Mario Martini: Transformation der Verwaltung durch Digitalisierung, DÖV 2017, 443–455.

  • Maria Matziridou: Effektives E-Government. Fachhochschule der Wirtschaft, Shaker Verlag GmbH, Paderborn 2004, ISBN 978-3-8322-3515-4.

  • Andreas Meier (Hrsg.): "eDemocracy & eGovernment: Entwicklungsstufen einer demokratischen Wissensgesellschaft", Springer Verlag, Berlin März 2009, ISBN 978-3-642-00129-1.

  • Christoph Reichard, Michael Scheske, Tino Schuppan (Hrsg.): Das Reformkonzept E-Government. Potenziale – Ansätze – Erfahrungen, LIT, Münster 2004, ISBN 3-8258-7686-1.

  • Heinrich Reinermann und Jörn von Lucke (Hrsg.): Electronic Government in Deutschland - Ziele - Stand - Barrieren - Beispiele - Umsetzung, Forschungsbericht 226, Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer 2002, ISBN 3-932112-64-4, ISSN 0179-2326.


  • E-Government und Netzpolitik im europäischen Vergleich, Wolf J. Schünemann, Stefan Weiler (eds.), 1. Aufl. Auflage, Nomos, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-6529-7.

  • Peter Sonntagbauer, Kawa Nazemi, Susanne Sonntagbauer, Giorgio Priester & Dirk Burkhardt (Hrsg.): Handbook of Research on Advanced ICT Integration for Governance and Policy Modeling. IGI Global 2014, ISBN 978-1-46666-236-0.


Siehe auch |


  • Anliegenmanagement

  • E-Partizipation

  • Elektronische Stimmabgabe

  • Internetwahl


Weblinks |


  • E-Government in Deutschland

  • „Digitales Österreich“, Webseite des österreichischen Bundeskanzleramts

  • E-Government Schweiz


  • Nadine Oberhuber: „E-Mail ans Amt“, Die Zeit, 27. Mai 2004

  • SEMIC.EU

  • Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011–2015


Einzelnachweise |



  1. Christoph Dowe, Oliver Märker: Elektronische Bürgerbeteiligung in deutschen Großstädten 2004 – Website-Ranking, Initiative eParticipation
    Thomas Hart, Frank Pflüger (Hg.): Neue Medien und Bürgerorientierung – Strategien für die Zukunft vor Ort, Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2004



  2. Vgl. Johann Herzberg (2014): Ganzheitliches Management von öffentlichen IT-Landschaften durch Enterprise Architecture Management, in: Verwaltung & Management 20 (6), S. 323.


  3. Siehe dazu Hannes Berger: Aktuelle Entwicklungen der elektronischen Verwaltungstätigkeit und Archivierung. In: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR) 2017, S. 139–144.


  4. Nadine Oberhuber: e-government: E-Mail ans Amt. In: Die Zeit. 27. Mai 2004, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 23. Juni 2017]). 


  5. Position: E-Government. Hightech-Verwaltung für den Hightech-Standort Deutschland. DIHK, 2014, abgerufen am 23. Juni 2017. 


  6. Berthold Rauchenschwandtner: Vor- und Nachteile zentraler Register. e-Government Konferenz, Innsbruck 2005 (PDF-Datei; 14 kB)


  7. Presseerklärung vom August 2007 des Bayerischen Beauftragten für den Datenschutz


  8. ab Robert Zepic, Ekkart Kleinod, Petra Wolf, Helmut Krcmar, Lutz Nentwig, Susanna Kuper, Michél Mahler: Mobilisierungspotenziale von Verwaltungsprozessen. Ein Leitfaden zur Identifikation von Verwaltungsprozessen mit dem höchsten Mobilisierungspotenzial. Abgerufen am 23. Juni 2017. 


  9. Benchmarking EU, ec.europa.eu (Link nicht mehr verfügbar).


  10. www.memo-tagung.de


  11. Helmut Krcmar, Marcus Dapp, Robert Zepic, Lena-Sophie Müller, Sabrina Dietrich, Michael Boberach, Theresa Moy: eGovernment MONITOR 2016. Nutzung und Akzeptanz digitaler Verwaltungsangebote - Deutschland, Österreich und Schweiz im Vergleich (PDF-Datei; 244 kB), 2016.


  12. Ausführliche Informationen zum "Elektronischen Briefkasten" in der Tschechischen Republik finden sich hier: Datová schránka (Artikel in der tschechischen Wikipedia – in Landessprache).


  13. Nachweis der Existenz des Elektronischen Briefkastens in der Tschechischen Republik


  14. Nachweis der Sanktionierung (Seite 5)








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