Bezirksverordnetenversammlung
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlungen der zwölf Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung. Aufgaben der BVV sind die Kontrolle des Bezirksamts sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Hierzu kann die BVV Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten.
Inhaltsverzeichnis
1 Mitgliedschaft, Struktur der BVV
1.1 Entschädigung
1.2 Ende des Mandats
2 Aufgaben der BVV
3 Wahl
4 Geschichte
5 Sitzverteilung
6 Siehe auch
7 Weblinks
8 Einzelnachweise
Mitgliedschaft, Struktur der BVV |
Die BVV besteht aus maximal 55 Bezirksverordneten. An der Spitze der BVV steht der aus den eigenen Reihen gewählte Vorstand, bestehend aus dem Bezirksverordnetenvorsteher, einem Stellvertreter und weiteren Beisitzern. Zu Beginn einer Wahlperiode gibt sich die BVV eine Geschäftsordnung und wählt das Bezirksamt. Bezirksverordnete werden fälschlicherweise oft als Abgeordnete bezeichnet.
Die BVV-Wahl ist eine reine Listenwahl. Im Unterschied zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zum Bundestag haben die Wahlberechtigten nur eine Stimme, mit der sie eine Wählervereinigung oder Partei wählen können. Einzelkandidaturen von Personen sind nicht möglich. Um zum Bezirksverordneten gewählt werden zu können, muss man das passive Wahlrecht besitzen, in Berlin seinen Wohnsitz haben, über eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen und auf eine Wahlliste gestellt worden sein.
Zu den Wahlen der BVV treten die in Berlin etablierten Parteien (SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Piratenpartei, FDP) oder auch lokale Wählergemeinschaften an und machen dabei sog. Wahlvorschläge in Form von Kandidaten-Wahllisten. Direktmandate gibt es nicht, damit auch keine Überhang- oder Ausgleichsmandate. In einigen BVVen sind auch kleinere Parteien vertreten, seit den Wahlen 2006 sind oder waren dies Die Grauen in acht der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen, die WASG in sieben, die NPD in vier und die Republikaner in einer.
Bei den Wahlen am 18. September 2011 zog die erstmals zur BVV-Wahl angetretene Piratenpartei in alle zwölf Bezirksverordnetenversammlungen ein, teils mit zweistelligen Ergebnissen. Aufgrund einer zu geringen Anzahl nominierter Kandidaten und der gleichzeitigen Wahl einiger Kandidaten ins Abgeordnetenhaus konnte die Piratenpartei nicht alle ihr zustehenden Sitze besetzen. So hatten die BVV in den Bezirken Mitte, Spandau, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick nach der Wahl nur je 54 und im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nur 51 statt 55 Bezirksverordnete. Ab dem 13. August 2012 bestand die BVV Mitte nur noch aus 53 Verordneten, da eine der bis dahin fünf Bezirksverordneten der Piraten ihren Posten aufgab.[1]
Die AfD ist seit ihrem ersten Antritt bei den Wahlen am 18. September 2016 in allen Bezirken Berlins vertreten. In sieben Bezirken konnte die Partei dabei Stadträte stellen und im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurde sie sogar zweitstärkste Kraft. Die AfD war auf ihren Wahlerfolg besser vorbereitet, als die Piratenpartei im Jahr 2011, da sie genügend Kandidaten aufgestellt hatte, um alle erlangten Sitze in den Bezirksparlamenten belegen zu können.[2]
Die gewählten Kandidaten einer zur BVV-Wahl aufgestellten Liste bilden eine Fraktion in der BVV. Mindestens drei (ansonsten fraktionslose) Bezirksverordnete, die derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden, zwei Fraktionslose eine so genannte Gruppe (diese Möglichkeit besteht allerdings nicht in allen Bezirken). Mitglieder verschiedener Parteien können nur gemeinsam einer Fraktion angehören, wenn sie auf derselben Liste gewählt worden sind.
Entschädigung |
Bezirksverordnete sind ehrenamtlich tätig[3] und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % der Diät eines Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus.[4] Der Betrag wird abgerundet bis er voll durch fünf teilbar ist. Bei einer Diät von 3742 Euro[5] beträgt die Grundentschädigung 560 Euro. Hinzu kommen Sitzungsgelder (20 Euro pro Fraktions- oder Ausschusssitzung sowie Sitzungen der Ältestenräte, 31 Euro für eine Plenarsitzung) und eine Fahrgeldentschädigung in Höhe von 41 Euro pro Monat. Für ihre herausgehobene Funktion und den damit verbundenen zeitlichen Mehraufwand erhalten die Fraktionsvorsitzenden die doppelte, der Vorsteher der BVV die 3,5-fache und die Stellvertreter der Bezirksverordnetenvorsteher die 1,5-fache Grundentschädigung.[6]
Ende des Mandats |
Das Mandat von Bezirksverordneten endet mit Ablauf der Wahlperiode, ansonsten durch Niederlegung, Aberkennung oder mit dem Tode. Zudem erlischt das Mandat automatisch, wenn ein Bezirksverordneter zum Bezirksbürgermeister oder zum Bezirksstadtrat gewählt wird, ins Abgeordnetenhaus von Berlin einzieht oder aus Berlin wegzieht.
Aufgaben der BVV |
Die BVV ist nach der Berliner Verfassung (Artikel 69–73) „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“. Sie wählt das Bezirksamt. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der bezirklichen Verwaltung. Zudem beschließt sie den bezirklichen Haushalt, der jedoch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf. Die BVV kann darüber hinaus kaum Beschlüsse fassen, die die Verwaltung dann umsetzen müsste (ob und wie sie das tut, ist Sache der Verwaltung). Sie kann das Bezirksamt befragen (beispielsweise Kleine Anfrage, Große Anfrage, Mündliche Anfrage) und über Ersuchen sowie Empfehlungen an das Bezirksamt Verwaltungshandeln anregen; ein Weisungsrecht hat sie nicht.
Die BVV setzt für ihre Arbeit Ausschüsse ein, denen neben Bezirksverordneten auch Bürgerdeputierte angehören können, die auf fraktionellen Vorschlag von der BVV gewählt werden.
Wahl |
Die Wahlperiode der BVV ist gekoppelt an die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses. Sie beträgt also fünf Jahre, endet aber bei einer vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses (wie im Jahr 2001) automatisch vorzeitig. Eine Ausnahme davon war die Wahl 1990, bei der im Zuge der Wiedervereinigung der Stadt nur das Abgeordnetenhaus neu gewählt wurde. 1992 fanden dann nur Wahlen zu den BVVen statt.
Bei den Wahlen zur BVV sind außer deutschen Staatsbürgern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin wahlberechtigt. Das Mindestwahlalter beträgt seit Oktober 2005 16 Jahre. Während bei der Abgeordnetenhauswahl eine Sperrklausel von 5 Prozent besteht, wurde diese für die Wahlen zur BVV durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine 3-Prozent-Hürde eingeführt.
Geschichte |
Die Preußische Städteordnung im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen brachte zu Beginn des 19. Jahrhunderts einschneidende Neuerungen für die kommunale Verwaltungsstruktur von Berlin. Erstmals wurden Elemente einer bürgerlichen Selbstverwaltung eingeführt. Diese Städteordnung sah vor, größere Städte in Bezirke von mehreren Tausend Einwohnern zu gliedern. Jeder dieser Bezirke besaß einen ehrenamtlichen, unbesoldeten Bezirksvorsteher, einen Schiedsmann, eine Armenkommission und eine Waisenkommission. Die Vorsteher wurden nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht gewählt und waren in der Regel lokale Honoratioren. Berlin wurde zunächst in hundert Bezirke eingeteilt, deren Zahl sich im Laufe der Zeit durch das Wachstum der Stadt erhöhte. Die Bezirke waren zu Stadtteilen zusammengefasst, wobei es auf der Ebene der Stadtteile allerdings keine bedeutenden kommunalen Institutionen gab. 1920 gab es mehr als 450 Bezirke. Ihre Zahl wurde durch Groß-Berlin-Gesetz auf 20 verringert.
In Ost-Berlin trat 1952 an die Stelle der Bezeichnung „Bezirk“ der „Stadtbezirk“, um den Unterschied zu den gleichzeitig in der DDR geschaffenen „Bezirken“ deutlich zu machen. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins im Jahr 1990 wurden alle Bezirke zunächst unverändert weitergeführt und wieder durchgängig Bezirk genannt. Seit der Verwaltungsreform 2001 gibt es nur noch zwölf Bezirke.
Sitzverteilung |
Die Grafiken visualisieren jeweils die Anzahl der Sitze nach der Wahl, aber nicht zwingend, wie die Bezirksverordneten tatsächlich sitzen. Die Veränderungen der Zusammensetzungen seit der Wahl 2016 sind in den Grafiken berücksichtigt.
Siehe auch |
- Bezirksvertretung
Bezirksversammlung (Hamburg)- Beirat (Stadtteilparlament in Bremen)
Bezirksausschuss (Bayern und Nordrhein-Westfalen)
Weblinks |
Bezirksverwaltungsgesetz (BzVwG) gesetze.berlin.de, komplett auf Einzelseite.
Wissenswertes über die Bezirksverordnetenversammlung berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf, abgerufen am 15. Oktober 2011
Einzelnachweise |
↑ piratenfraktion-berlin-mitte.de (Memento vom 30. Juni 2015 im Internet Archive) Blog der BVV Piratenfraktion Mitte
↑ Uwe Aulich: BVV-Wahl: AfD schafft es in alle Berliner Bezirksparlamente. In: Berliner Zeitung. (berliner-zeitung.de [abgerufen am 17. Oktober 2018]).
↑ gesetze.berlin.de § 3 (1) BzVwG, 1. November 2011
↑ Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.berlin.de (PDF) Stand 18. Dezember 2013
↑ Diäten (Abgeordnetenentschädigung). parlament-berlin.de, abgerufen am 27. Juni 2015.
↑ Aufwandsentschädigung. (Memento vom 30. Juni 2015 im Internet Archive) Piratenfraktion Berlin Mitte; abgerufen am 27. Juni 2015.