Kraftfahrzeug


Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“,[1] also Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen.[2]




Inhaltsverzeichnis





  • 1 Definition

    • 1.1 Deutschland


    • 1.2 Schweiz


    • 1.3 Österreich


    • 1.4 International


    • 1.5 Sonstiges



  • 2 Geschichte


  • 3 Fahrzeug- und Aufbauarten (Deutschland)


  • 4 Internationale Klassifizierung (EG-Fahrzeugklassen)


  • 5 Technik

    • 5.1 Motor


    • 5.2 Kraftübertragung


    • 5.3 Fahrwerk


    • 5.4 Karosserie


    • 5.5 Fahrzeugelektrik/-elektronik



  • 6 Umweltschutz, Landschaftsschutz


  • 7 Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten

    • 7.1 Deutschland


    • 7.2 Österreich


    • 7.3 Schweiz



  • 8 Fahrerlaubnis


  • 9 Besteuerung


  • 10 Forschungseinrichtungen zum Thema Kraftfahrzeug


  • 11 Problemfälle


  • 12 Siehe auch


  • 13 Weblinks


  • 14 Einzelnachweise




Definition |



Deutschland |


Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition:





„Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“




§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz


.


In § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als „nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.“ Eine Ausnahme bilden dort allerdings die Fahrräder mit Hilfsantrieb sowie Fahrzeuge, die nicht schneller als 6 km/h fahren können.



Schweiz |


In der Schweiz ist definiert:





„Motorfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.“




Art. 7 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz.



Österreich |


In Österreich gilt nach Kraftfahrgesetz (§ 2 (1) Z 1 KFG):


(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als


1. Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;



International |


Das internationale Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen[3] definiert:


m) „Kraftfahrzeuge“*) ist jedes auf der Straße mit eigener Kraft verkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor mit Ausnahme der Motorfahrräder im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien, die sie nicht den Krafträdern gleichgestellt haben, und mit Ausnahme der Schienenfahrzeuge;


n) „Kraftfahrzeuge“*) im Sinne dieses Buchstabens sind nur die Kraftfahrzeuge, die üblicherweise auf der Straße zur Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Ziehen von Fahrzeugen, die für die Personen- oder Güterbeförderung benutzt werden, dienen. Dieser Begriff schließt die Oberleitungsomnibusse – das heißt die mit einer elektrischen Leitung verbundenen und nicht auf Schienen fahrenden Fahrzeuge – ein. Er umfaßt nicht Fahrzeuge, die auf der Straße nur gelegentlich zur Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Ziehen von Fahrzeugen, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, benutzt werden, wie landwirtschaftliche Zugmaschinen;


*) Der Begriff „Kraftfahrzeug“ wird in zwei verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Wird er ohne Zusatz gebraucht, so hat er die ihm unter Buchstabe m zugeordnete Bedeutung. Wird er mit dem Zusatz „(Artikel 1 Buchstabe n)“ gebraucht, so hat er die ihm unter Buchstabe n zugeordnete Bedeutung.



Sonstiges |


In anderen Ländern gilt meist eine analoge Definition.


Kraftfahrzeuge gelten als Straßenfahrzeuge, da die Spurführung in der Regel durch Reibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht wird. Schienenfahrzeuge gehören trotz des motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen. Entsprechende Definitionen finden sich in den verkehrsrechtlichen Gesetzen, so im deutschen Straßenverkehrsgesetz (§ 1 Abs. 2 StVG), im österreichischen Kraftfahrgesetz (§ 2 (1) Z 1 KFG) und im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 7[4][5]).



Geschichte |




Fahrzeug- und Aufbauarten (Deutschland) |




Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Zur einheitlichen Erfassung von Fahrzeugdaten trat am 1. Oktober 2005 das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern des Kraftfahrt-Bundesamtes in Kraft. Aufgeführt werden unter anderem EG-Fahrzeugklassen, Emissionsklassen, Fahrzeug- und Aufbauarten (national) sowie Kraftstoffarten bzw. Energiequellen.[6] Zu den Kraftfahrzeugen zählen demnach (in Klammern die entsprechenden Abkürzungen):


  • Zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kfz), EU-Fahrzeugklasse L

    • Kleinkrafträder

      • Motorfahrräder (Mofas) (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektromotorroller)

      • Leichtmofa

      • 3-rädrig bis 50 cm³, 45 km/h / Piaggio Ape 50



    • Leichtkraftfahrzeuge
      • 4-rädrig, unter 350 kg, bis 50 cm³ bzw. 4 kW

    • Krafträder (Kraftrad)

      • Motorräder (Krad) in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien


      • Leichtkrafträder / Motorroller


    • Drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

      • Autorikscha / Tuk-Tuk

      • Voiturette


      • Quad / All Terrain Vehicle


      • Rollermobil / Piaggio Ape / Mopedauto / Trike / Leichtfahrzeug




  • Personenkraftwagen (Pkw), EU-Fahrzeugklasse M
    • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


    • Automobile aller Antriebsarten


    • Amphibienfahrzeuge an Land

    • Motorschlitten



  • Kraftomnibusse (KOM) (Eng mit dem Kraftomnibus verwandt ist der Oberleitungsbus, der jedoch aufgrund seiner Abhängigkeit von einer Fahrleitung als Mischung aus Straßenbahn und Bus gilt,[7] und daher eine Sonderstellung einnimmt. Weil er ähnlich einer Straßenbahn an eine feste Infrastruktur gebunden ist, gelten für ihn besondere gesetzliche Regelungen.)


  • Lastkraftwagen (Lkw)
    • Nutzfahrzeug (Nfz) / Nutzkraftwagen (Nkw)

    • Oberleitungslastkraftwagen



  • Zugmaschinen
    • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen / Traktoren

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM)

    • Baumaschinen, sofern nicht schienengebunden

  • Sonstige Kraftfahrzeuge
    • Sonder-Nfz
      • Abschleppwagen

      • Einachsschlepper

      • Fahrzeuge der Feuerwehr (z. B. Drehleiter, Tanklöschfahrzeug)

      • Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (z. B. Gerätekraftwagen, Arzttruppkraftwagen)

      • landgebundene Rettungsmittel (z. B. Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen)


      • Kommunalfahrzeuge (z. B. Müllfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Kanalreinigungsmaschinen)


    • Elektrokarren

    • Fahrzeugkrane


    • Flurförderzeuge (Hubwagen, Gabelstapler usw.)


    • Golfplatzfahrzeug / Golfmobil / Golfcart / Golfcaddy


    • Halbkettenfahrzeuge aller Art (werden in vielen Fällen zu den Zugmaschinen gerechnet)


    • Kettenfahrzeuge aller Art (z. B. Panzer, Pistenraupen, Schneemobile)

    • motorbetriebene Rollstühle

    • Flugzeugschlepper

    • Pferdetransporter

    • Solarfahrzeug

    • Wohnmobile

    • Zweiwegefahrzeuge



Internationale Klassifizierung (EG-Fahrzeugklassen) |


Für eine genauere Spezifikation wurden Kraftfahrzeuge nach der EG-Richtlinie 70/156/EWG in Fahrzeugklassen eingeteilt:



  • L

    • L1 Einspurige Kleinkrafträder


    • L2 Mehrspurige Kleinkrafträder


    • L3 Motorräder


    • L4 Motorräder mit Beiwagen


    • L5 Motordreiräder


    • L6 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug


    • L7 4-rädriges Kraftfahrzeug (max. Nutzleistung 15 kW, Leermasse bis 400 kg, bis 550 kg für Güterbeförderung (jeweils ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen))


  • M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern

    • M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)


    • M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen


    • M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen


  • N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern

    • N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.


    • N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t.


    • N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.


  • O Anhänger einschließlich Sattelanhänger

    • O1 Anhänger bis 750 kg (leichte Anhänger)


    • O2 Anhänger bis 3,5 t


    • O3 Anhänger bis 10 t


    • O4 Anhänger über 10 t


Technik |



Das Kraftfahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Teilen, die in Aggregaten und selbstständigen Baugruppen zusammengefasst sind. Das mittelbare und unmittelbare Zusammenspiel aller Teile gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion des Automobils. Zu den Hauptbaugruppen zählen:


  • Motor

  • Kraftübertragung

  • Fahrwerk

  • Karosserie oder auch Aufbau genannt

  • Fahrzeugelektrik/-elektronik


Motor |


Motoren sind Maschinen, die durch Energieumwandlung mechanische Antriebskraft erzeugen. Im Automobilbau werden momentan vorrangig Verbrennungsmotoren eingesetzt.


Die Unterteilung der Verbrennungsmotoren erfolgt nach mehreren Gesichtspunkten:


  • nach der Bauform

    • Hubkolbenmotor (heute vorherrschende Bauweise)


    • Kreiskolbenmotor, auch Wankel- oder Drehkolbenmotor genannt (nur vereinzelt verbaut)


    • Gasturbine (ausschließlich für Panzer, sonst nur in Experimentalfahrzeugen)


    • Dampfmaschine (veraltet)

  • nach dem verwendeten Energieträger (Kraftstoff)


    Auto mit Holzvergaser



    • Ottomotor (Benzinmotor)

    • Dieselmotor

    • Vielstoffmotor

    • Holzgas

  • nach dem Wirkprinzip

    • Zweitakt (ältere Pkw und Motorräder)


    • Viertakt (aktuelle Pkw, Lkw und viele Motorräder)

Nachdem benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge lange Zeit die Automobiltechnik beherrschten, lassen gestiegenes Umweltbewusstsein und die Verteuerung sowie absehbare Verringerung der Verfügbarkeit von mineralölbasierten Kraftstoffen auch alternative Kraftstoffe sowie alternative Antriebskonzepte wieder in das Blickfeld von Automobilentwicklern und -produzenten rücken.


Alternative Kraftstoffe können sein:


  • Für Hubkolbenmotoren:
    • Kraftstoffe biogenen Ursprungs (Bioethanol, Biodiesel 1. und 2. Generation)


    • Autogas (schon lange im Gebrauch, rückt wieder vermehrt in den Fokus)

    • Erdgas


  • Für Hubkolbenmotoren und Brennstoffzellen
    • Wasserstoff


    • Methan oder Methanol


Alternative Antriebstechniken werden teils durch eine Elektrifizierung des Antriebsstrangs realisiert oder ergänzt:


  • Elektroantrieb

  • Hybridantrieb


Kraftübertragung |


Die Kraftübertragung beinhaltet alle Baugruppen, die im Antriebsstrang zwischen dem Motor und den Antriebsrädern angeordnet sind. Hauptaufgaben der Kraftübertragung sind die Weiterleitung, Verteilung und Regelung/Wandlung des Drehmoments und der Drehzahl.


Zur Kraftübertragung gehört:


  • Ausgleichgetriebe, auch als Differentialgetriebe oder Differential bezeichnet

  • Fahrzeuggetriebe


  • Gelenkwelle oder Kette

  • Kupplung

  • Verteilergetriebe


Fahrwerk |


Als Fahrwerk versteht man die Teile des Fahrzeuges, die der Kraftübertragung vom Fahrzeugaufbau zur Straße dienen und die das Fahrverhalten eines Fahrzeuges bestimmen bzw. beeinflussen.


Die allermeisten Fahrzeuge werden mittels Rädern fortbewegt. Für Fahrzeuge, die auch im schweren Gelände bewegt werden sollen, wie bestimmte Bagger oder Kampfpanzer werden Kettenantriebe eingesetzt. Daneben gibt es exotische Fahrwerke wie den Schneckenantrieb des russischen ZIL-2906[8] oder Fahrzeuge mit mechanischen Beinen wie den Mondospider[9] oder die plumpe Walking Machine.[10]


Zum Fahrwerk zählen:


  • Bremsanlage


  • Federung und Dämpfung

  • Lenkung

  • Radaufhängung


  • Räder und Bereifung

Das Fahrwerk dient in seiner Gesamtheit dazu, das Kraftfahrzeug fahrbar zu machen. Neben der Möglichkeit die Fahrtrichtung zu ändern, muss das Fahrwerk auch auf unebenen Strecken den stetigen Kontakt zur Fahrbahn halten, um so Kräfte zu übertragen.


Zurzeit wird in Pkw meist und bei Bussen häufig eine Einzelradaufhängung verwendet. Bei Geländewagen und Lkw kommen nach wie vor auch Starrachsen zur Anwendung. Dort kommt vereinzelt auch noch die Blattfeder als Federelement zum Einsatz, während sonst Drehstab- und Schraubenfedern dominieren. Insbesondere bei Bussen und bei den Lkw wird jedoch vermehrt auch die Luftfederung angewendet, die eine einfache Anpassung an die Beladung ermöglicht. Beim Pkw ist die Luftfederung aus Kostengründen bislang der Oberklasse vorbehalten. Das Konzept der modernen Luftfederung wurde bereits Anfang der 1950er Jahre von Citroën als Hydropneumatik erfunden.



Karosserie |



Als Karosserie bezeichnet man den Aufbau und die Verkleidung des Kraftfahrzeugs.


Man unterscheidet drei verschiedene Bauformen:


  • mittragende Bauweise

  • Rahmenbauweise

  • selbsttragende Bauweise

Bei der Rahmenbauweise bilden Karosserie und Rahmen eine eigene Einheit und werden elastisch miteinander verbunden. Diese Bauweise wird vorrangig im Lkw-Bau eingesetzt. Bei der „selbsttragenden“ Bauweise übernimmt eine versteifte Bodengruppe die Funktion des Rahmens. Der gesamte Aufbau bildet eine Einheit. Diese Bauweise wird vorrangig im Pkw-Bau eingesetzt. Bei der „mittragenden“ Bauweise ist der Rahmen mit der Karosserie über Schweiß- oder Schraubverbindungen fest verbunden.



Fahrzeugelektrik/-elektronik |


Zur elektrischen Anlage des Kraftfahrzeugs gehören alle spannungsführenden Bauteile. Das sind:


  • Beleuchtungseinrichtung

  • Bordnetz

  • Fahrzeugbatterie

  • Radio

  • Generator

  • Motorsteuerung

  • Starter

  • Zündanlage

  • sonstige elektrische Einrichtungen
    • Airbagsysteme

    • Anzeigeinstrumente und Kontrollleuchten

    • Radio

    • Diebstahl-Warnanlagen

    • Fahrerassistenzsystem

    • Fahrtrichtungsanzeiger

    • Klimaanlage

    • Komfortsysteme z. B. Sitzheizung

    • Nachtsicht-Assistent

    • Signalhörner

    • Vorglühanlage

    • Wegfahrsperren

    • Zentralverriegelung



Umweltschutz, Landschaftsschutz |


Die Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sind der Hauptgrund für Straßenbau mit allen ihren Folgen (Flächenversiegelung, Abholzung usw.). Da es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Fahrzeuge handelt, die mit Verbrennungsmotoren (genauer: mit der durch Verbrennungsmotoren erzeugten Kraft) angetrieben werden, ist das Kfz einer der Verursacher von Luftverschmutzung. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes lassen sich Energiesparautos von den üblichen Kraftfahrzeugen unterscheiden, siehe 3-Liter-Auto. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf den Ausstoß von Kohlendioxid, das den Treibhauseffekt erzeugt.



Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten |



Deutschland |









































































































































Kraftstoffart (zum 1. Jan.)
Benzin
Diesel
Flüssiggas (LPG) (einschl. bivalent)
Erdgas (CNG) (einschl. bivalent)
Elektro
Hybrid
sonstige Kraftstoff- arten
Gesamt Pkw
2005[11]36.264.661
9.071.611
13.051
21.571
2.038
2.150
444
45.375.526
2006[12]35.918.697
10.091.290
40.585
30.554
1.931
5.971
1.275
46.090.303
2007[12]35.594.333
10.819.760
98.370
42.759
1.790
11.275
1.370
46.569.657
2008[13]30.905.204
10.045.903
162.041
50.614
1.436
17.307
1.089
41.183.594
2009[13]30.639.015
10.290.288
306.402
60.744
1.452
22.330
940
41.321.171
2010[13]30.449.617
10.817.769
369.430
68.515
1.588
28.862
1.846
41.737.627
2011[13]30.487.578
11.266.644
418.659
71.519
2.307
37.256
17.600
42.301.563
2012[13]30.452.019
11.891.375
456.252
74.853
4.541
47.642
965
42.927.647
2013[13]30.206.472
12.578.950
494.777
76.284
7.114
64.995
2.532
43.431.124
2014[13]29.956.296
13.215.190
500.867
79.065
12.156
85.575
2.081
43.851.230
2015[13]29.837.614
13.861.404
494.148
81.423
18.948
107.754
1.833
44.403.124
2016[13]29.825.223
14.532.426
475.711
80.300
25.502
130.365
1.682
45.071.209
2017[13]29.978.635
15.089.392
448.025
77.187
34.022
165.405
10.894
45.803.560
2018[14]30.451.268
15.225.296
421.283
75.459
53.861
236.710
10.717
46.474.594

Ab 1. Januar 2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.



Österreich |








































































Kraftstoffart
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Benzin (inkl. Benzin/Ethanol E85)
2.168.945
2.087.180
2.127.533
1.983.337
1.960.380
1.957.751
1.972.352
1.988.079
1.997.066
Diesel
1.885.228
2.021.743
2.127.533
2.220.804
2.283.302
2.323.016
2.381.906
2.445.506
2.506.511
Elektro
135
128
127
127
131
146
223
353
989
Flüssiggas (inkl. bivalent)

78
131
707
1.770
33
57
88
125
Erdgas (inkl. bivalent)
1.381
1.847
2.209
2.670
Hybrid
2.592
3.559
4.792
6.060
Gesamt Pkw [15]4.054.308
4.109.129
4.156.743
4.204.969
4.245.583
4.284.919
4.359.944
4.441.027
4.513.421


Schweiz |












































































































































Kraftstoffart
Benzin
Diesel
Elektro
Übrige Treibstoffe
Gesamt Pkw
1990[16]2.905.762
79.129
409
97
2.985.397
1991[16]2.975.154
81.883
671
90
3.057.798
1992[16]3.006.666
83.640
771
151
3.091.228
1993[16]3.022.762
85.703
774
284
3.109.523
1994[16]3.073.062
90.747
775
458
3.165.042
1995[16]3.132.238
95.585
770
583
3.229.176
1996[16]3.166.299
100.412
759
623
3.268.093
1997[16]3.216.484
105.718
753
500
3.323.455
1998[16]3.269.402
112.736
746
423
3.383.307
1999[16]3.342.265
123.969
724
353
3.467.311
2000[16]3.402.309
141.863
754
321
3.545.247
2001[16]3.456.468
172.097
690
458
3.629.713
2002[16]3.486.757
213.184
676
334
3.700.951
2003[16]3.490.699
261.987
651
553
3.753.890
2004[16]3.489.925
319.905
625
896
3.811.351
2005[16]3.475.004
381.189
592
4.657
3.861.442
2006[16]3.442.302
450.992
562
6.158
3.900.014
2007[16]3.418.081
524.614
528
12.564
3.955.787
2008[16]3.370.326
596.480
517
22.488
3.989.811
2009[16]3.320.810
666.089
512
22.191
4.009.602
2016[17]3.149.902
1.291.500
10.724
57.439[A 1]4.524.029
2017[17]3.127.023
1.346.938
14.539
67.661[A 1]4.570.823

  1. ab Hybrid-Fahrzeuge (benzin-elektrisch, diesel-elektrisch)


Fahrerlaubnis |


Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Grund setzt in fast allen Ländern der Welt den Besitz einer Fahrerlaubnis voraus, die mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden kann. Ein Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis.



Besteuerung |


Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen werden einige Steuern erhoben. Neben dem Zweck der Geldbeschaffung setzen Staaten dieses Instrument auch zur Verminderung der durch Kraftfahrzeuge verursachten Umweltschäden ein. Neben der verbrauchsabhängigen Mineralölsteuer gibt es die zeitbezogene Kraftfahrzeugsteuer und (seltener, z. B. in Dänemark) eine Zulassungssteuer. In Österreich gibt es auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs im Land zu entrichten ist.



Forschungseinrichtungen zum Thema Kraftfahrzeug |



  • AVL List GmbH, Graz

  • Fachgebiet Fahrzeugtechnik der Technischen Universität Darmstadt


  • FEV Motorentechnik GmbH, Aachen

  • Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren Stuttgart

  • Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr (IAV GmbH), Berlin


  • Institut für Kraftfahrzeuge Aachen (ika) der RWTH Aachen

  • Institut für Land- und Seeverkehr, Fachgebiet Kraftfahrzeuge der TU Berlin (ILS Kraftfahrzeuge)


Problemfälle |





Rechtshinweis
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Die meisten elektrisch angetriebenen Freizeit-Spaßgeräte, wie z. B. E-Boards, werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingeordnet. Im öffentlichen Raum dürfen sie daher nicht auf dem Gehweg oder dem Fahrradweg benützt werden, sondern müssen auf die Straße. Dort benötigen sie dann eine amtliche Zulassung, ansonsten ist ihr Gebrauch „Fahren ohne Zulassung“, was mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Bei minderjährigem „Fahrer“ kommt i. A. noch „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ hinzu.


Ausnahmen sind Pedelec (Elektrofahrrad) und Segway.



Siehe auch |



  •  Portal: Auto und Motorrad – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Auto und Motorrad


  •  Portal: Technik/Themenliste Fahrzeugtechnik – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Technik/Themenliste Fahrzeugtechnik

  • Kraftfahrzeuganpassung für körperbehinderte Menschen

  • Kraftverkehr

  • Verkehrsmittel

  • Wirtschaftszahlen zum Automobil


Weblinks |



 Commons: Kraftfahrzeuge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


 Wiktionary: Kraftfahrzeug – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (PDF; 970 KB)


  • Technische Daten zu verschiedenen Kraftfahrzeugen (Memento vom 18. Mai 2013 im Internet Archive)


  • Entwicklungsgeschichte des ersten Automobils (Memento vom 18. Februar 2008 im Internet Archive)


Einzelnachweise |



  1. Kraftfahrzeug. Duden, abgerufen 19. Dezember 2013.


  2. Der Brockhaus in einem Band. Leipzig 1994, ISBN 3-7653-1676-8.


  3. RIS – Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 13.08.2018. Abgerufen am 13. August 2018. 


  4. Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft: SR 741.01 Strassenverkehrsgesetz, Art. 7 Motorfahrzeuge, aufgerufen 19. September 2012


  5. Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Strassenverkehrsgesetz (SVG), PDF-Fassung, aufgerufen 19. September 2012


  6. Kraftfahrt-Bundesamt: Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern. 7. Ausgabe. Juni 2012, Teil A 1B.


  7. Winfried Reinhardt: Öffentlicher Personennahverkehr: Technik – rechts- und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Seite 578.


  8. Film auf YouTube


  9. Mondospider auf dem Burning Man Festival: Film auf YouTube


  10. Die Walking Machine auf dem Burning Man Festival: Film auf YouTube


  11. Bestand an Personenkraftwagen nach Hubraumklassen und Kraftstoffarten. In: Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes Reihe 2, 1. Januar 2006. Kraftfahrt-Bundesamt, September 2006, S. 19, archiviert vom Original am 7. Januar 2007; abgerufen am 25. Juni 2014 (PDF). 


  12. ab Bestand an Personenkraftwagen 1955 bis 2014 nach Kraftstoffarten. In: Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 13, 1. Januar 2014. Kraftfahrt-Bundesamt, März 2014, S. 12, abgerufen am 25. Juni 2014 (PDF). 


  13. abcdefghij Bestand an Pkw in den Jahren 2008 bis 2017 nach ausgewählten Kraftstoffarten. Kraftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 17. März 2018. 


  14. Personenkraftwagen am 1. Januar 2018 nach ausgewählten Merkmalen. Kraftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 17. März 2018. 


  15. Statistik Austria; Kraftfahrzeuge – Bestand Österreich 2005-2011


  16. abcdefghijklmnopqrst Bundesamt für Statistik: Strassenfahrzeuge in der Schweiz


  17. ab Bundesamt für Statistik: Strassenfahrzeuge – Bestand, Motorisierungsgrad




Rechtshinweis
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