Ost-Berlin , auch Ostberlin oder Berlin (Ost) , ist eine Bezeichnung für den Teil Groß-Berlins, der nach der Besetzung der Stadt im Jahr 1945 durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs bis 1990 den sowjetischen Sektor bildete.
Nachdem die Rote Armee der Sowjetunion nach der Schlacht um Berlin das gesamte Gebiet Berlins erobert hatte, zog sie sich aufgrund der Beschlüsse der Konferenz von Jalta im Sommer 1945 aus den westlichen der daraus konstituierten Sektoren zurück.
Der Begriff „Ost-Berlin“ diente in westlichen Medien auch zur Abgrenzung des größten einheitlichen Berliner Stadtgebiets gegenüber den US-amerikanischen, französischen und britischen Sektoren, die gemeinsam als West-Berlin bezeichnet wurden. Ost-Berlin war das Verwaltungszentrum der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später nach Auffassung der DDR und de facto Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik . Der Begriff „Ost-Berlin“ wurde weder im amtlichen Sprachgebrauch der alten Bundesrepublik noch in dem der DDR verwendet.
Die offizielle Eigenbezeichnung wurde im Laufe der Jahre von Groß-Berlin über Demokratisches Berlin zu Berlin, Hauptstadt der DDR bzw. Berlin geändert. Im amtlichen Sprachgebrauch in der DDR setzte es sich bis in die 1970er Jahre verstärkt durch, nur dem Westteil der Stadt eine separate Bezeichnung (Westberlin) zu geben, den Ostteil jedoch kurz als Berlin zu bezeichnen (siehe Kapitel Begriffsproblematik ). Im amtlichen Sprachgebrauch des wiedervereinten Deutschlands wird Ost-Berlin nunmehr zusammen mit West-Staaken als der „beigetretene Teil“ des Landes Berlin bezeichnet.[2]
Völkerrechtlich war der sowjetische Sektor Berlins Teil der Viersektorenstadt unter Hoheit der vier Mächte Vereinigte Staaten, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und Frankreich; damit gehörte der östliche Teil Berlins nach westlicher Auffassung nie zur SBZ oder zur DDR.[3] [4] Die unterschiedlichen Auffassungen zum Status von Ost-Berlin waren Gegenstand der Berlin-Frage, sie hatten aber spätestens ab den 1970er Jahren in der Praxis nur noch geringe Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Oberbürgermeister 1.2 Erste Sekretäre der SED-Bezirksleitung 1.3 Stadtkommandanten 2 Begriffsproblematik 3 Struktur Ost-Berlins 4 Bevölkerung 5 Stadtbezirke 6 Weblinks 7 Einzelnachweise Geschichte | → Hauptartikel : Geschichte Berlins: Ost-Berlin während der Teilung
Die vier Sektoren Berlins
Karte der geteilten Stadt
Der zerstörte Potsdamer Platz, 1945
Blick aus West-Berlin auf die Berliner Mauer, 1986
Lohmühlenstraße in Berlin-Alt-Treptow mit Hinterlandmauer
Die Karl-Liebknecht-Straße mit dem Berliner Fernsehturm im Hintergrund und rechts dem Palast der Republik, Sommer 1989
Soldaten der NVA in Ost-Berlin, Sommer 1990
Mit dem Londoner Protokoll vom November 1944 beschlossen die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich, Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation in zunächst drei Besatzungszonen aufzuteilen und in ein „besonderes Berliner Gebiet, das gemeinsam von den drei Mächten besetzt wird.“ Später kam als vierte Macht noch Frankreich hinzu (gemeinsam die Alliierten oder Vier Mächte ). Für Gesamt-Berlin wurde im Mai durch die Sowjetunion eine Regierung mit der Bezeichnung Magistrat von Groß-Berlin eingesetzt (Magistrat Werner). Am 5. Juni 1945 stellten die Alliierten die gemeinsame Besetzung Berlins nochmals fest.[5] Die damaligen östlichen Bezirke Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Pankow, Weißensee, Lichtenberg, Treptow und Köpenick bildeten fortan den Sowjetischen Sektor von Groß-Berlin. Im Juni 1948 verließ der sowjetische Vertreter die Alliierte Kommandantur und in den Folgemonaten zerbrach die gemeinsame Verwaltung Berlins. Im sowjetischen Sektor wurde eine separate Stadtregierung eingesetzt, die sich jedoch weiterhin als Magistrat von Groß-Berlin bezeichnete, später auch mit dem Zusatz Demokratischer Sektor.
Am 23. Mai 1949 wurde mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach dessen Artikel 23 alter Fassung sollte es auch für ein Land Groß-Berlin gelten. Die Sowjetunion lehnte jedoch eine Anwendung des Grundgesetzes auf ihren Sektor Berlins ab, und in den anderen Sektoren konnte es durch den Vorbehalt der Westalliierten nur eine eingeschränkte Gültigkeit entfalten.
Der sowjetischen Besatzungszone blieb nach der Konstituierung der Bundesrepublik nur noch eine Teilstaatsgründung. Die gesamtdeutsch konzipierte Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wurde daher am 7. Oktober 1949 (dem Tag der Republik) durch die provisorische Volkskammer für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg in Kraft gesetzt und somit die Deutsche Demokratische Republik gegründet. In Art. 2 dieser Verfassung wurde bestimmt: „Die Hauptstadt der Republik ist Berlin“, ein Hinweis auf die ursprünglich erhoffte gesamtdeutsche Staatsgründung.
Der sowjetische Sektor von Berlin gehörte aufgrund des Vier-Mächte-Status der Stadt nicht zur SBZ und wurde auch kein konstitutiver Bestandteil der DDR. Deren Verfassungsorgane hatten dort keine direkte Gewalt. Gesetze der DDR erlangten nur mittelbar nach Übernahme durch den Magistrat dort ihre Gültigkeit. Ost-Berlin konnte in die Gesetzgebungsorgane der DDR nur Abgeordnete mit beratender Stimme und ohne direkte Wahl entsenden.[6] [7]
Die Bindung an die DDR war jedoch von Beginn an sehr eng, allein schon durch die Tatsache, dass sie ihren Regierungssitz in Ost-Berlin nahm und ganz Berlin als ihre Hauptstadt proklamiert hatte. Dennoch achteten sowohl die Regierung der DDR als auch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) auf die formale Aufrechterhaltung des Sonderstatus Berlins, um einen Anspruch auf die Regierungsgewalt über ganz Berlin erheben zu können. Denn schon seit 1948 vertrat die Sowjetunion entgegen dem Londoner Protokoll die Auffassung, dass ganz Berlin Teil der SBZ wäre, allerdings unter gemeinsamer Verwaltung der Vier Mächte. Dazu kam die Erkenntnis, dass die Berlin-Frage einen wichtigen Punkt für eine angestrebte Wiedervereinigung bilden könnte. Die DDR ergriff daher aus Rücksicht auf die schwierige völkerrechtliche Lage zunächst nur vorsichtige Maßnahmen, um Ost-Berlin enger einzubinden. Seit Oktober 1953 wurden zum Beispiel auch in Ost-Berlin Personalausweise der DDR ausgegeben.[8]
Im Januar 1957 kam es zu einem wichtigen Schritt bei der Integration Ost-Berlins in die DDR. Die Volksvertretung und der Magistrat übernahmen die DDR-Gesetze über die örtlichen Organe der Staatsmacht und über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen. Dadurch wurde der Magistrat dem Ministerrat der DDR unterstellt und die Volkskammer erhielt die Aufsicht über die Ost-Berliner Volksvertretung, die in Stadtverordnetenversammlung umbenannt wurde. Zugleich spitzte sich der Streit um den Status Berlins zu. Die Sowjetunion bestritt die weitere Gültigkeit des Londoner Protokolls und forderte im Herbst des folgenden Jahres mit dem Chruschtschow-Ultimatum (→ Berlin-Krise) die Umwandlung West-Berlins in eine freie Stadt als sogenannte besondere politische Einheit. [9] Die Westalliierten lehnten das Ansinnen der Sowjetunion aber ab.
Mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde die Spaltung Berlins zementiert und weitere Maßnahmen zur Integration Ost-Berlins in die DDR folgten bald. Der Staatsrat stellte Ost-Berlin im September desselben Jahres mit den Bezirken in der DDR gleich.[10] Die im Januar 1962 neu eingeführte Wehrpflicht in der DDR erstreckte sich auch auf die Einwohner Ost-Berlins. Im August 1962 wurde die sowjetische Stadtkommandantur in Ost-Berlin aufgelöst und durch einen Stadtkommandanten der Nationalen Volksarmee (NVA) ersetzt. Die Wahlberechtigten in Ost-Berlin nahmen 1968 auch an der Volksabstimmung über die neue Verfassung der DDR teil, die dadurch auch im Ostsektor direkte Geltungskraft entfaltete.
Nach längeren Verhandlungen wurde im September 1971 das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin unterzeichnet, das unter anderem die Art der Verbindungen West-Berlins zur Bundesrepublik regelte. Durch das Abkommen entspannte sich der Konflikt um Berlin in der Folgezeit zusehends. Der allgemeine Teil dieses Vertrages war bewusst sehr offen gefasst und konnte verschieden interpretiert werden. Nach Meinung der Westalliierten schrieb er weiterhin den besonderen Status ganz Berlins fest. In der Auslegung durch die DDR und die Sowjetunion bezogen sich die Bestimmungen jedoch nur auf West-Berlin. Sie vertraten nun nicht weiter den Anspruch auf Berlin als Ganzes und fassten Ost-Berlin als eigenständige Stadt auf.
Nach der Volkskammerwahl von 1976 erhielten die aus Ost-Berlin entsandten Abgeordneten keine gesonderten Ausweise mehr. Der Magistrat von Ost-Berlin stellte im Herbst 1976 die Herausgabe des Verordnungsblattes für Groß-Berlin ein. Somit erlangten Gesetze der DDR nun direkt und ohne Übernahme ihre Gültigkeit in der Stadt. Anfang 1977 legte die Ost-Berliner Verwaltung den Namen Magistrat von Groß-Berlin ab und nannte sich fortan Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR. Zugleich wurde die Visumpflicht für Ausländer bei Tagesfahrten nach Ost-Berlin eingeführt und die Kontrollposten an den Ausfallstraßen zum Gebiet der DDR abgeschafft. Nach der 1979 erfolgten Änderung des Wahlgesetzes[11] wurden bei den Volkskammerwahlen seit 1981 auch die Ost-Berliner Abgeordneten direkt gewählt. Der Ostteil Berlins war nun de facto vollständig in die DDR integriert, abgesehen von einigen alliierten Sonderrechten; zum Beispiel hatten uniformierte alliierte Militärangehörige nach wie vor das Recht, sich frei im sowjetischen Sektor zu bewegen. Gelegentlich kam es noch zu diplomatischen Protestnoten der Westalliierten, wenn etwa durch Militärparaden der NVA der hinsichtlich deutschen Militärs entmilitarisierte Status Berlins verletzt wurde − der Sitz des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR wurde von Anfang an außerhalb Berlins (in Strausberg) errichtet.
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung trat am 3. Oktober 1990 in Ost-Berlin das Grundgesetz in Kraft und es wurde Teil des Landes Berlin. Durch eine Erklärung zum Zwei-plus-Vier-Vertrag suspendierten die Alliierten zum selben Tag ihre Vorrechte bezüglich Berlins.[12] Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 bestimmte:
„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“
– Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
Berlin war ein verfassungsmäßiger Bestandteil des wiedervereinigten Deutschland geworden.
Oberbürgermeister | Oberbürgermeister Partei Zeitraum Bemerkungen Friedrich Ebert jun. SED 30. November 1948 – 5. Juli 1967 Herbert Fechner SED 5. Juli 1967 – 11. Februar 1974 Erhard Krack SED 11. Februar 1974 – 15. Februar 1990 Ingrid Pankraz PDS 15. Februar 1990 – 23. Februar 1990 kommissarisch Christian Hartenhauer PDS 23. Februar 1990 – 30. Mai 1990 Tino Schwierzina SPD 30. Mai 1990 – 11. Januar 1991 Thomas Krüger SPD 11. Januar 1991 – 24. Januar 1991 kommissarisch
Erste Sekretäre der SED-Bezirksleitung | Erste Sekretäre Zeitraum Hans Jendretzky 1948–1953 Alfred Neumann 1953–1957 Hans Kiefert 1957–1959 Paul Verner 1959–1971 Konrad Naumann 1971–1985 Günter Schabowski 1985–1989 Heinz Albrecht 1989
Stadtkommandanten | Stadtkommandant Armee Zeitraum Nikolai Bersarin GSSD 2. Mai 1945 – 16. Juni 1945 Alexander Gorbatow GSSD 17. Juni 1945 – 19. November 1945 Dmitri Smirnow GSSD 19. November 1945 – 1. April 1946 Alexander Kotikow GSSD 1. April 1946 – 7. Juni 1950 Sergei Dengin GSSD 7. Juni 1950 – April 1953 Pjotr Dibrowa GSSD April 1953 – 23. Juni 1956 Andrei Tschamow GSSD 28. Juni 1956 – 26. Februar 1958 Matwei Sacharow GSSD 26. Februar 1958 – 9. Mai 1961 Andrei J. Solowjow GSSD 9. Mai 1961 – 22. August 1962 Helmut Poppe NVA 22. August 1962 – 31. Mai 1971 Artur Kunath NVA 1. Juni 1971 – 31. August 1978 Karl-Heinz Drews NVA 1. September 1978 – 31. Dezember 1988 Wolfgang Dombrowski NVA 1. Januar 1989 – 30. September 1990 Detlef Wendorf NVA 1. Oktober 1990 – 2. Oktober 1990
Begriffsproblematik |
„Demokratischer Sektor Ende Anfang“ – Markierung der Sektorengrenze am Stettiner Fußgängertunnel, Gartenstraße
Schild am Grenzübergang Bornholmer Straße bis 1990
Die beiden Teile Berlins wurden während des Kalten Krieges zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich bezeichnet. Diese Thematik war ideologisch aufgeladen und von wechselnden außen- und innenpolitischen Zielsetzungen bestimmt. Als geographische Ortsbezeichnung bezog man sich jedoch immer auf die Stadt als Ganzes, und in allen amtlichen Dokumenten wurde in diesem Zusammenhang nur Berlin verwendet (zum Beispiel in Urkunden oder als Geburtsort).
Wollte man sich im sonstigen Sprachgebrauch explizit auf Ost-Berlin beziehen, so ergab sich dies entweder aus dem Kontext oder durch besondere Zusätze. In West-Berlin und der Bundesrepublik lautete die offizielle Bezeichnung Berlin (Ost) . 1960 empfahl eine Kommission des Senats von Berlin die Bezeichnung Ost-Berlin für den nichtamtlichen Gebrauch, die auch später vom westdeutschen Duden übernommen wurde. Diese Bezeichnung hat sich heute in wissenschaftlichen Veröffentlichungen durchgesetzt. In Literaturlisten ist als Verlagsort auch Berlin (DDR) gebräuchlich. Umgangssprachlich wurde auch Sowjetsektor , Ostsektor und Ostberlin genutzt.
Bei amtlichen Veröffentlichungen der DDR wechselte die Sprachregelung häufiger. Das Statistische Jahrbuch der DDR bezeichnete Ost-Berlin bis 1955 als Groß-Berlin, Demokratischer Sektor , bis 1957 als Berlin, demokratischer Sektor , bis 1961 als Demokratisches Berlin und anschließend als Hauptstadt Berlin . In amtlichen Verlautbarungen und im Kartenmaterial der DDR war häufig nur von Berlin die Rede, während man die Westsektoren als Westberlin (ohne Bindestrich) bezeichnete.
Struktur Ost-Berlins |
Der Palast der Republik in den 1970er Jahren
Netz der S- und U-Bahn in Ost-Berlin, 1984
Ost-Berlin umfasste eine Fläche von 403 Quadratkilometern. Das Zentrum bildete das bauliche Ensemble um den Alexanderplatz im damaligen Stadtbezirk Mitte. Eines der markantesten Wahrzeichen war der dort gelegene – seinerzeit 365 Meter hohe – Berliner Fernsehturm (heute: 368 Meter). Auf dem Platz selbst lag mit der Urania-Weltzeituhr ein wichtiger Treffpunkt. Als Verwaltungszentrum der DDR befanden sich in Berlin der Sitz des Präsidenten der Republik (Schloss Schönhausen) und später des Staatsrates (Staatsratsgebäude). Der Ministerrat der DDR und alle Ministerien mit Ausnahme des Ministeriums für Nationale Verteidigung (mit Sitz in Strausberg) bezogen in Ost-Berlin ihre Dienstsitze. Auf dem heutigen Schlossplatz wurde 1976 der Palast der Republik errichtet: ein repräsentatives Kulturhaus, das auch den Sitzungssaal der Volkskammer beherbergte, die zwischen 1950 und 1976 ihren Sitz im Haus der Volkskammer in der Luisenstraße gehabt hatte. Von 1945 bis 1949 befand sich in Ost-Berlin der Sitz der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland, bis 1953 gefolgt von der Sowjetischen Kontrollkommission. Das zwischen 1961 und 1989 nicht mehr passierbare Brandenburger Tor an der Grenze zum britischen Sektor war ein weiteres Wahrzeichen und Symbol für die Teilung Deutschlands und den Eisernen Vorhang zwischen den beiden Blöcken Warschauer Pakt und Nordatlantikpakt (NATO). Der spätere Bundespräsident Richard von Weizsäcker bemerkte hierzu: „Solange das Brandenburger Tor geschlossen ist, ist die Deutsche Frage offen.“
Bevölkerung | Die höchste Einwohnerzahl erreichte Ost-Berlin im Jahr 1988 mit 1,28 Millionen. Die niedrigste wurde 1961, im Jahr des Baus der Berliner Mauer, mit 1,06 Millionen registriert. Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle sind Volkszählungsergebnisse oder amtliche Fortschreibungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik der DDR.[13]
Datum Einwohner 29. Oktober 1946 ¹) 1.174.582 31. August 1950 ¹) 1.189.074 31. Dezember 1955 1.139.864 31. Dezember 1960 1.071.775 31. Dezember 1961 1.055.283 31. Dezember 1964 ¹) 1.070.731
Datum Einwohner 1. Januar 1971 ¹) 1.086.374 31. Dezember 1975 1.098.174 31. Dezember 1981 ¹) 1.162.305 31. Dezember 1985 1.215.586 31. Dezember 1988 1.284.535 31. Dezember 1989 1.279.212
¹) Volkszählungsergebnis
Stadtbezirke |
Die Stadtbezirke Ost-Berlins ab 1986
Lenindenkmal aus Kapustino-Granit auf dem Leninplatz in Friedrichshain, 1970, (heute: Platz der Vereinten Nationen), 1991 abgerissen und eingelagert
Ost-Berlin gliederte sich anfangs in acht Bezirke. Seit 1952 hießen sie Stadtbezirke, um den verwaltungsmäßigen Unterschied zu den gleichzeitig geschaffenen Bezirken der DDR deutlich zu machen. Aufgrund der Errichtung großer Neubaugebiete im Osten der Stadt in den 1970er und 1980er Jahren wurden in Ost-Berlin über die durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegte Zahl von 20 Bezirken hinaus drei neue geschaffen: Marzahn (1979 aus den Lichtenberger Ortsteilen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Teilen Friedrichsfeldes sowie Teilen des Weißenseer Ortsteils Falkenberg), Hohenschönhausen (1985 aus den Weißenseer Ortsteilen Hohenschönhausen, Wartenberg, Falkenberg und Teilen Malchows) und Hellersdorf (1986 aus den Marzahner Ortsteilen Kaulsdorf und Mahlsdorf). So umfasste Ost-Berlin im Jahr 1990 (vor der Vereinigung mit West-Berlin) elf Stadtbezirke. Um die Eigenständigkeit und angemessene Größe von Weißensee als Bezirk zu erhalten, wurden nach der Abtrennung von Hohenschönhausen die Pankower Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow Weißensee angegliedert.
Stadtbezirk TGSBemerkungen Mitte1501 Prenzlauer Berg1504 Friedrichshain1505 Pankow1519 Weißensee1518 1986 um Teile Pankows erweitert Hohenschönhausen15?? 1985 aus Teilen Weißensees neu gebildet Lichtenberg1501 Marzahn1509 1979 aus Teilen Lichtenbergs neu gebildet Hellersdorf15?? 1986 aus Teilen Marzahns neu gebildet Treptow1515 Köpenick1516
Weblinks | Commons: Ost-Berlin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Ost-Berlin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Szenen aus einer Hauptstadt – Ost-Berlin ‘78 , ZDF-Dokumentation von Dirk Sager (1978), Video auf YouTube (43 Min.)Einzelnachweise | ↑ a b „40 Jahre DDR“ – Staatliche Zentralverwaltung für Statistik , Mai 1989.↑ So etwa im Anhang zum Einigungsvertrag oder im „offiziellen Hauptstadtportal“ des Landes Berlin. ↑ Die DDR leitete aus dem angenommenen Umstand, die drei Westmächte hätten in ihren Sektoren lediglich vertraglich eingeräumte „Verwaltungsbefugnisse“ erhalten, nicht aber originäre Rechte erworben, ihren Anspruch ab, dass ganz Berlin zur Sowjetischen Besatzungszone gehört habe und demzufolge Ost-Berlin als Hauptstadt zu ihrem Staatsgebiet gehörte. Vgl. hierzu Ilse Dorothee Pautsch, Matthias Peter, Michael Ploetz, Tim Geiger: Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland , Band 1, Nr. 183: 10. Juni 1976: „Staatssekretär Gaus, Ost-Berlin, an das Auswärtige Amt“, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 3-486-58040-X, S. 840 ff Auszug auf Google Books. ↑ Reinhold Zippelius: Kleine deutsche Verfassungsgeschichte: Vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart , 7., neu bearb. Aufl., Beck’sche Reihe, C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47638-4, S. 164. ↑ documentArchiv.de: Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland. 5. Juni 1945. ↑ Art. 4 des Gesetzes über die Bildung einer Provisorischen Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 7. Oktober 1949. ↑ Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 17. Oktober 1954. Vom 4. August 1954. § 2 Abs. 2.↑ Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik in Groß-Berlin. Vom 30. Oktober 1953.↑ Berlin-Note der sowjetischen Regierung vom 27. November 1958 (Chruschtschow-Ultimatum) ↑ Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin und ihrer Organe. Erlass des Staatsrates der DDR vom 7. September 1961 (GBl. SDr. 341, S. 3).↑ § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) vom 24. Juni 1976, geändert durch Gesetz vom 28. Juni 1979 ↑ Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten ), 1. Oktober 1990 ↑ Statistisches Jahrbuch der DDR. .mw-parser-output div.NavFrameborder:1px solid #A2A9B1;clear:both;font-size:95%;margin-top:1.5em;min-height:0;padding:2px;text-align:center.mw-parser-output div.NavPicfloat:left;padding:2px.mw-parser-output div.NavHeadbackground-color:#EAECF0;font-weight:bold.mw-parser-output div.NavFrame:afterclear:both;content:"";display:block.mw-parser-output div.NavFrame+div.NavFrame,.mw-parser-output div.NavFrame+link+div.NavFramemargin-top:-1px.mw-parser-output .NavTogglefloat:right;font-size:x-small Bezirke der Deutschen Demokratischen Republik
Cottbus | Dresden | Erfurt | Frankfurt (Oder) | Gera | Halle | Karl-Marx-Stadt | Leipzig | Magdeburg | Neubrandenburg | Ost-Berlin (gleichgestellt) | Potsdam | Rostock | Schwerin | Suhl
Normdaten (Geografikum): GND: 4087295-6 (AKS) | LCCN: n79113106 | VIAF: 146571603
52.52204425 13.406775 Koordinaten: 52° 31′ 19,4″ N , 13° 24′ 24,4″ O