Landtag von Baden-Württemberg






















Landtag von Baden-Württemberg
Logo
Parlamentsgebäude

Logo

Gebäude
Basisdaten
Sitz:
Haus des Landtags in Stuttgart

Legislaturperiode:
fünf Jahre
Abgeordnete:
143
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl:

13. März 2016[1]
Nächste Wahl:

März 2021
Vorsitz:

Landtagspräsidentin
Muhterem Aras (Grüne)










      










Sitzverteilung:


  • Grüne 47


  • CDU 43


  • AfD 20


  • SPD 19


  • FDP/DVP 12


  • Fraktionslos 2


  • Website

    www.landtag-bw.de


    Plenarsaal vor der Sanierung




    Plenarsaal nach der Sanierung


    Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Landtagspräsidentin ist seit 2016 Muhterem Aras (Grüne).




    Inhaltsverzeichnis





    • 1 Geschichte


    • 2 Gebäude


    • 3 Sitzverteilung in der 16. Wahlperiode


    • 4 Landtagspräsidenten


    • 5 Landtagsfraktionen

      • 5.1 Fraktionsvorsitzende der CDU


      • 5.2 Fraktionsvorsitzende der SPD


      • 5.3 Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP


      • 5.4 Fraktionsvorsitzende des GB/BHE


      • 5.5 Fraktionsvorsitzende der NPD


      • 5.6 Fraktionsvorsitzende der Grünen


      • 5.7 Fraktionsvorsitzender der Republikaner


      • 5.8 Fraktionsvorsitzende der AfD



    • 6 Wahlverfahren


    • 7 Ergebnisse der Landtagswahlen (in Prozent der Stimmenanteile)


    • 8 Historische Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg


    • 9 Parlamentsreform


    • 10 Siehe auch


    • 11 Literatur


    • 12 Weblinks


    • 13 Fußnoten




    Geschichte |


    Der Landtag von Baden-Württemberg steht in der Tradition demokratischer Vorläufer. Zu Zeiten der Weimarer Republik waren dies der Landtag der Republik Baden und der Landtag des freien Volksstaates Württemberg. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden auf dem Territorium des späteren Landes Baden-Württemberg drei Länder errichtet.


    Die Beratende Landesversammlung und der Landtag von Baden tagten von 1946 bis 1952 im Historischen Kaufhaus von Freiburg im Breisgau. Badischer Landtagspräsident von 1947 bis 1951 war Karl Person.


    Der Landtag des Landes Württemberg-Hohenzollern trat 1946 zunächst als Beratende Landesversammlung im Kloster Bebenhausen in Tübingen zusammen. Präsident des Landtags von Württemberg-Hohenzollern war 1947 bis 1952 Karl Gengler.


    Die Verfassunggebende Landesversammlung und der Landtag von Württemberg-Baden tagten von 1946 bis 1952 in Stuttgart. Präsidenten des Landtags von Württemberg-Baden waren 1946 Wilhelm Simpfendörfer und 1947 bis 1952 Wilhelm Keil. Als Tagungsort diente seit 1947 das 1889 errichtete Eduard-Pfeiffer-Haus der Stiftung Arbeiterheim in der Heusteigstraße 45 in Stuttgart. Im selben Gebäude tagte auch der Landtag von Baden-Württemberg noch bis 1961.



    Gebäude |




    Landtagsgebäude bei Nacht




    Neuer Eingangsbereich (2017)



    Die Gebäude des Landtags von Baden-Württemberg sind das im oberen Schlossgarten gelegene quadratische Haus des Landtags von 1961 (nach dem Entwurf von Horst Linde) und das jenseits der Konrad-Adenauer-Straße liegende 1987 eingeweihte Haus der Abgeordneten. Die beiden Gebäude sind durch einen Fußgänger-Tunnel miteinander verbunden. Der ursprüngliche Siegerentwurf der Architekten Peter von Seidlein und Ulrich Schmidt von Altenstadt wurde 1964 in Tübingen als Universitätsgebäude verwirklicht.[2] Das Innere beider Gebäude wird auch durch Kunstwerke namhafter Künstler geprägt.


    Das Gebäude wurde von Herbst 2013 bis zum Frühjahr 2016 von Staab Architekten aus Berlin für 52,1 Millionen Euro umgebaut und saniert.[3] Ziele waren energetische und technische Verbesserungen sowie eine Umgestaltung des Daches des Plenarsaales, den bisher kein Tageslicht erreichte.[4]Volker Staab erhielt für die Generalsanierung den Hugo-Häring-Preis 2018.[5] Während des Umbaus des Landtagsgebäudes tagte der Landtag vom 25. September 2013 bis zum Frühjahr 2016 im Kunstgebäude.[6][7] Am 11. Mai 2016 fand die konstituierende Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg im umgebauten „Haus des Landtags“ statt.



    Sitzverteilung in der 16. Wahlperiode |


    (Die Wahlperiode des am 13. März 2016 gewählten 16. Landtags dauert vom 1. Mai 2016 bis zum 30. April 2021.[8])


    Die konstituierende erste Plenarsitzung fand am 11. Mai 2016 statt. Alterspräsident war Heinrich Kuhn (AfD).


































    FraktionSitzeDirektmandateZweitmandate
    Grüne47461
    CDU432221
    AfD20218
    SPD19019
    FDP/DVP12012
    fraktionslos202
    Gesamt1437073

    Am 5. Juli 2016 erklärten 13 Abgeordnete der AfD, unter ihnen der Fraktionsvorsitzende Jörg Meuthen, ihren Austritt aus der Fraktion und bildeten eine neue Fraktion.[9] Kurz darauf verließ auch der umstrittene Abgeordnete Wolfgang Gedeon die Fraktion. Die von der AfD-Fraktion abgespaltene Fraktion Alternative für Baden-Württemberg (ABW) wurde nach Einholung von Rechtsgutachten am 26. Juli 2016 von der Landtagspräsidentin anerkannt.[10] Am 11. Oktober 2016 erfolgte die Wiedervereinigung von ABW-Fraktion und AfD-Fraktion zur AfD-Fraktion.[11] Am 16. Dezember 2016 gab Claudia Martin ihren Austritt aus der AfD-Fraktion bekannt.[12] Martin wurde am 11. November 2017 vom CDU-Kreisverband Rhein-Neckar in die CDU aufgenommen. Am 28. November 2017 wurde die Aufnahme Martins in die CDU-Fraktion bestätigt.[13] Am 24. November 2017 erklärte der Abgeordnete Heinrich Fiechtner seinen Austritt aus der AfD-Fraktion und der Partei.[14]



    Landtagspräsidenten |










































    AmtszeitPräsidentPartei
    1952–1960Carl Neinhaus
    CDU
    1960–1968Franz GurkCDU
    1968–1976Camill WurzCDU
    1976–1980Erich GanzenmüllerCDU
    1980–1982Lothar GaaCDU
    1982–1992Erich SchneiderCDU
    1992–1996Fritz HopmeierCDU
    1996–2011Peter StraubCDU
    2011Willi StächeleCDU
    2011–2015Guido WolfCDU
    2015–2016Wilfried KlenkCDU
    seit 2016Muhterem Aras
    Grüne

    In der derzeitigen Legislaturperiode gibt es nur einen stellvertretenden Präsidenten, nachdem das Parlament gegen die Stimmen der AfD das Amt des zweiten Stellvertreters abgeschafft hatte. Diese Stelle wäre der AfD zugefallen, die kritisiert, 15,1 Prozent der Wähler aus der Landtagsspitze auszuschließen.[15]



    Landtagsfraktionen |


    Die Reihenfolge der nachfolgenden Nennung der Fraktionen richtet sich nach deren erstmaligem Auftreten in der Abfolge der Legislaturperioden seit 1952. Bei gleichzeitigem erstmaligen Erscheinen von Fraktionen innerhalb einer Legislaturperiode richtet sich die Reihenfolge nach deren Fraktionsstärke.



    Fraktionsvorsitzende der CDU |


    Die CDU war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.
















    DauerVorsitzender
    1952–1953
    Franz Gurk
    1953–1953
    Gebhard Müller
    1953–1960
    Franz Hermann
    1960–1968
    Camill Wurz
    1968–1972
    Erich Ganzenmüller
    1972–1978
    Lothar Späth














    DauerVorsitzender
    1978–1991
    Erwin Teufel
    1991–2005
    Günther Oettinger
    2005–2010
    Stefan Mappus
    2010–2015
    Peter Hauk[16]
    2015–2016
    Guido Wolf
    seit 2016
    Wolfgang Reinhart


    Fraktionsvorsitzende der SPD |


    Die SPD war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.




















    DauerVorsitzender
    1952–1961
    Alex Möller
    1961–1964
    Walter Krause und Hermann Veit
    1964–1966Walter Krause
    1966–1968
    Walter Hirrlinger
    1968–1972
    Heinz Bühringer
    1972–1973Walter Krause
    1973–1976
    Rudolf Schieler
    1976–1980
    Erhard Eppler
















    DauerVorsitzender
    1980–1988
    Ulrich Lang
    1988–1992
    Dieter Spöri
    1992–2001
    Ulrich Maurer
    2001–2006
    Wolfgang Drexler
    2006–2008
    Ute Vogt
    2008–2016
    Claus Schmiedel
    seit 2016
    Andreas Stoch


    Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP |


    Die FDP/DVP war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.


















    DauerVorsitzender
    1952–1953
    Wolfgang Haußmann
    1953–1956
    Otto Gönnenwein
    1956–1960
    Eduard Leuze
    1960–1964
    Walter Nischwitz
    1964–1968
    Friedrich Stock
    1968–1969Eduard Leuze
    1969–1976
    Johann Peter Brandenburg














    DauerVorsitzender
    1976–1984
    Jürgen Morlok
    1985–1988
    Hinrich Enderlein
    1988–1996
    Walter Döring
    1996–2004
    Ernst Pfister
    2004–2009
    Ulrich Noll
    seit 2009
    Hans-Ulrich Rülke


    Fraktionsvorsitzende des GB/BHE |


    Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) war im ersten Landtag (1952–1956) als Fraktion vertreten. Der GB/BHE war im zweiten und dritten Landtag (1956–1964) vertreten.










    DauerVorsitzender
    1952–1954
    Karl Mocker
    1954–1956
    Karl Bartunek
    1956–1960Karl Mocker






    DauerVorsitzender
    1960–1960
    Josef Schwarz
    1960–1964Karl Bartunek


    Fraktionsvorsitzende der NPD |


    Die NPD war im fünften Landtag (1968–1972) als Fraktion vertreten.








    DauerVorsitzender
    1968–1969
    Wilhelm Gutmann
    1969–1972
    Werner Kuhnt


    Fraktionsvorsitzende der Grünen |


    Bündnis 90/Die Grünen (bzw. vor 1993 Die Grünen) sind seit 1980 ununterbrochen im Landtag vertreten.














    DauerVorsitzender
    1980–1983
    Wolf-Dieter Hasenclever
    1983–1984
    Winfried Kretschmann
    1984–1988
    Fritz Kuhn
    1988–1990
    Birgitt Bender
    1990–1992
    Rezzo Schlauch












    DauerVorsitzender
    1992–2000Fritz Kuhn
    2000–2002
    Dieter Salomon
    2002–2011Winfried Kretschmann
    2011–2016
    Edith Sitzmann
    seit 2016
    Andreas Schwarz

    Im achten Landtag (1980–1984) hatten die Grünen keinen Fraktionsstatus und firmierten als Landtagsgruppe.



    Fraktionsvorsitzender der Republikaner |


    Die Republikaner (REP) waren im elften und zwölften Landtag vertreten. Einziger Fraktionsvorsitzender von 1992 bis 2001 war Rolf Schlierer.



    Fraktionsvorsitzende der AfD |


    Die Alternative für Deutschland ist seit 2016 im Landtag vertreten, Fraktionsvorsitzender war zunächst Jörg Meuthen. Nach der Spaltung der Landtagsfraktion im Juli 2016 übernahm Heiner Merz den Fraktionsvorsitz. Fraktionsvorsitzender der abgespaltenen Fraktion Alternative für Baden-Württemberg (ABW) war Meuthen. Meuthen wurde bis zu seinem Rücktritt von diesem Amt erneut Fraktionsvorsitzender der am 11. Oktober 2016 wiedereinigten Fraktion.













    DauerVorsitzender
    5/2016–7/2016
    Jörg Meuthen
    7/2016–10/2016
    AfD: Heiner Merz

    ABW: Jörg Meuthen (ABW bis 10/2016)
    10/2016-11/2017Jörg Meuthen
    seit 12/2017
    Bernd Gögel


    Wahlverfahren |




    Landtagswahlkreise 2011


    Das Wahlverfahren zum baden-württembergischen Landtag unterscheidet sich vom Wahlverfahren vieler anderer Bundesländer dadurch, dass keine Landes- oder Bezirkslisten aufgestellt werden und dass jeder Wähler nur eine Stimme hat.


    Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise erreicht, erhält das Erstmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landtag ein. Die 120 Sitze werden landesweit im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf alle Parteien verteilt, die mindestens 5 % der gültigen Stimmen erreicht haben. Danach werden die Sitze jeder Partei – wieder nach Sainte-Laguë/Schepers – auf die vier Regierungsbezirke verteilt. Bis zur Landtagswahl 2006 wurde für beide zuvor genannten Berechnungsschritte das Sitzzuteilungsverfahren nach D’Hondt angewendet.


    Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie hier Erstmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze der Partei innerhalb des Regierungsbezirks an unterlegene Wahlkreisbewerber zugeteilt. Diese Mandate werden Zweitmandate genannt. Für den Fall, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Erstmandate erlangt, als ihr hier zustehen, wird wie folgt verfahren: Die Partei behält ihre Sitze als Überhangmandate, es wird aber die Zahl der Sitze in diesem Regierungsbezirk so erhöht, dass die Sitzverteilung dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen wieder entspricht (Ausgleichssitze für die anderen Parteien).[17]


    Durch den Ausgleich der Überhangmandate gab es in den 1990er Jahren Landtage mit 140–155 Abgeordneten. In der 13. Wahlperiode hatte der Landtag 128 Abgeordnete, in der 14. Wahlperiode 139, in der 15. Wahlperiode 138 und in der 16. Wahlperiode sind es 143.


    Das baden-württembergische Wahlverfahren wird immer wieder als besonders kompliziert kritisiert. Zudem gab es bis zur Landtagswahl 2006 systemische Verzerrungen, weil die Zweitmandate für unterlegene Wahlkreisbewerber in der Reihenfolge der absoluten Stimmenzahlen zugeteilt wurden. Damit gab es insbesondere in Regionen mit starkem Bevölkerungswachstum Wahlkreise, in denen jede der kleineren Parteien Abgeordnete stellte, weil der Wahlkreis insgesamt sehr groß ist und vom Mittel deutlich nach oben abweicht. In anderen Wahlkreisen war es hingegen jenseits des Direktmandats fast unmöglich, gewählt zu werden. Bei der Wahl 2006 hatte der kleinste Wahlkreis Heilbronn 81.073 Wahlberechtigte und stellte einen Abgeordneten, der größte Wahlkreis Tübingen mit 136.406 Wahlberechtigten konnte drei Abgeordnete in den Landtag entsenden.[18]


    Für die Landtagswahl 2011 wurde die Regelung zur Vergabe der Zweitmandate geändert. Seither ist nicht mehr die absolute Stimmenzahl, sondern der Stimmenanteil in den Wahlkreisen maßgeblich.[17]


    Auch sind Regierungsbezirke, in denen Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben werden, im Landtag überproportional vertreten. Damit entspricht die Verteilung der Wahlkreise auf die Regierungsbezirke nicht dem Verhältnis der Wahlberechtigten. Dadurch ist vor allem der kleinste Regierungsbezirk Tübingen regelmäßig unterproportional im Landtag vertreten, weil hier durch das in der Regel überdurchschnittliche Abschneiden der CDU weniger Überhangmandate und Ausgleichssitze anfallen als in den übrigen Regierungsbezirken. Schließlich ist die Steuerung der Aufstellung der Kandidaten im baden-württembergischen Wahlverfahren dezentral organisiert; in jedem der 70 Wahlkreise wird vor Ort entschieden, wer kandidiert. Dies führt dazu, dass die Landesvorstände bzw. Landesparteitage der Parteien wenig Einfluss auf die Aufstellung der Kandidaten nehmen können. Unter anderem können Quotenregelungen nicht durchgesetzt werden. Der 14. Landtag hatte mit 23,7 Prozent den niedrigsten Frauenanteil unter den deutschen Landesparlamenten.[19] Im 15. Landtag sank der Frauenanteil auf 18,1 %.[20] In allen Fraktionen waren weniger als ein Drittel der Mitglieder Frauen (Grüne 30,6 %, SPD 17,1 %, CDU 13,3 %, FDP 0,0 %).[21] Am 1. April 2018 lag der Frauenanteil bei 25,9 % (Grüne 46,8 %, CDU 23,3 %, SPD 10,5 %, AfD 10 %, FDP 8,3 %).[22]



    Ergebnisse der Landtagswahlen (in Prozent der Stimmenanteile) |




    Wahlbeteiligung und Landtagswahlergebnisse der vier größten Parteien bis 2016


































































































































































































































    1952

    1956

    1960

    1964

    1968

    1972

    1976

    1980

    1984

    1988

    1992

    1996

    2001

    2006

    2011

    2016

    Wahlbeteiligung in Prozent
    63,7
    70,3
    59,0
    67,7
    70,7
    80,0
    75,5
    72,0
    71,2
    71,8
    70,1
    67,6
    62,6
    53,4
    66,3
    70,4

    Grüne







    5,3
    8,0
    7,9
    9,5
    12,1
    7,7
    11,7
    24,2
    30,3

    CDU
    36,0
    42,6
    39,5
    46,2
    44,2
    52,9
    56,7
    53,4
    51,9
    49,0
    39,6
    41,3
    44,8
    44,2
    39,0
    27,0

    AfD















    15,1

    SPD
    28,0
    28,9
    35,3
    37,3
    29,0
    37,6
    33,3
    32,5
    32,4
    32,0
    29,4
    25,1
    33,3
    25,2
    23,1
    12,7

    FDP/DVP
    18,0
    16,6
    15,8
    13,1
    14,4
    8,9
    7,8
    8,3
    7,2
    5,9
    5,9
    9,6
    8,1
    10,7
    5,3
    8,3

    Linke1













    3,1
    2,8
    2,9

    NPD




    9,8

    0,9
    0,1

    2,1
    0,9

    0,2
    0,7
    1,0
    0,4

    Piraten














    2,1
    0,4

    REP









    1,0
    10,9
    9,1
    4,4
    2,5
    1,1
    0,3

    BHE bzw. GDP
    6,3
    6,3
    6,6
    1,8













    KPD2
    4,4
    3,2

















    1 2006: WASG


    2 Aufgrund des Ergebnisses von 1952 standen der KPD vier Sitze im Landtag zu, weil die Fünf-Prozent-Hürde nicht auf das ganze Land bezogen war, sondern bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 9. März 1952 noch jeweils getrennt für die Vorgängerländer Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden betrachtet wurde.[23] Die KPD wurde 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verboten.


    Auskunft über die Wahlergebnisse und die Sitzverteilung im baden-württembergischen Landtag gibt das Statistische Landesamt.[24]



    Historische Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg |





























































































































































































    1952195619601964196819721976198019841988199219962001200620112016
    Grüne6910131910173647
    CDU50565259606571686866646963696042
    AfD23
    SPD38364447374541404142463945383519
    FDP/DVP232118141810910878141015712
    REP1514
    NPD12
    BHE677
    KPD4
    Gesamtzahl121120121120127120121124126125146155128139138143


    Parlamentsreform |


    Im Jahre 2007 wurde ein parteienübergreifender Antrag zu einer grundsätzlichen Parlamentsreform gebilligt.[25] Die Kernpunkte lauten im Einzelnen:


    • Das bisherige Feierabendparlament wird mit Beginn der 15. Legislaturperiode ein Vollzeitparlament.

    • Die staatliche Altersentschädigung entfällt ab 2011, künftig müssen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung aufkommen. Dafür erhalten sie monatlich zusätzlich 1587 Euro, sofern sie diesen Betrag nachweislich in eine Altersvorsorge investieren.[26] Politische Staatssekretäre und hauptamtliche Mitglieder der Landesregierung erhalten diesen Betrag nicht,[27] so dass z. B. Minister bei der Altersvorsorge von einem zusätzlichen Abgeordnetenmandat nicht profitieren können – anders als in anderen Parlamenten.

    • Ab 2016, mit Beginn der 16. Legislaturperiode, gilt eine weitgehende Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Insbesondere ruhen bei Beamten auf Zeit wie etwa kommunalen Wahlbeamten die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis für die Dauer der Mitgliedschaft im Landtag.[28]


    Siehe auch |


    • Liste der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg


    Literatur |


    • Rolf Blumer, Carola Klötzer, Karsten Preßler: Auch die Moderne kann in Würde altern. Das Landtagsgebäude in Stuttgart und seine Metallfassade. In: Denkmalpflege in Baden-Württemberg, 40. Jg. 2011, Heft 1, S. 21–28 (PDF)


    Weblinks |



     Commons: Landtag von Baden-Württemberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


    • Literatur von und über Landtag von Baden-Württemberg im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

    • Internetpräsenz des Landtages von Baden-Württemberg

    • Wahlergebnisse und Regierungen Baden-Württembergs

    • Landtagswahlportal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg


    Fußnoten |



    1. Künftige Wahltermine in Deutschland. Bundeswahlleiter, abgerufen am 8. Februar 2017. 


    2. Ulrike Pfeil, Alle Labore auf den Berg, Schwäbisches Tagblatt, 3. Juli 2008, Seite 21.


    3. Amber Sayah: Umbau des Landtags in Stuttgart: Der Muff der Jahrzehnte ist raus, in: Stuttgarter Zeitung, 6. Mai 2016


    4. Technische und energetische Sanierung des Landtagsgebäudes (Memento vom 19. Februar 2014 im Internet Archive)


    5. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 157 vom 10. Juli 2018, S. 14


    6. Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 6. Juni 2013


    7. Badische-Zeitung.de, 13. Januar 2015, Andreas Böhme: Mit Landtagspräsident Guido Wolf auf der Baustelle des Stuttgarter Landtags


    8. [1] Landtag von Baden-Württemberg, [2] Statistisches Landesamt.


    9. Stuttgarter Landtag - 13 Abgeordnete verlassen die AfD-Fraktion Focus online, 5. Juli 2016


    10. Landtagspräsidentin Aras folgt Rechtsgutachten: Danach war Bildung einer weiteren Fraktion zulässig Landtag Baden-Württemberg, 26. Juli 2016


    11. Fraktionsspaltung im Stuttgarter Landtag aufgehoben - AfD und ABW sind wieder vereint


    12. http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/bw-abgeordnete-ist-enttaeuscht-und-tritt-aus-afd-frau-geht-wegen-rechtspopulismus/-/id=1622/did=18683742/nid=1622/wrsjve/


    13. https://www.swr.de/swraktuell/bw/ex-afd-abgeordnete-martin-kommt-in-cdu-fraktion/-/id=1622/did=20711126/nid=1622/d1r7mz/index.html


    14. Rüdiger Soldt: Weiterer Abgeordneter verlässt die AfD in Baden-Württemberg. In: FAZ.net. 24. November 2017, abgerufen am 13. Oktober 2018. 


    15. Nur noch ein Landtagsvizepräsident in Baden-Württemberg – AfD-Protest


    16. Gönner verliert Machtkampf um Fraktionsvorsitz, focus.de, aufgerufen am 29. März 2011.


    17. ab Informationen der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl 2011, Abschnitt 14 S. 12 (PDF; 41 kB).


    18. Landtagspräsident will (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)


    19. Landtagsspiegel 2006 (Seite 5 von 44) (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive)


    20. Frauen in den Länderparlamenten. lpb-bw.de, Oktober 2016, abgerufen am 8. Februar 2017. 


    21. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Volkshandbuch - Vorabauflage (Memento vom 17. Januar 2012 im Internet Archive)


    22. Landtag von Baden-Württemberg, 16. Wahlperiode: Altersstruktur und Geschlecht der Abgeordneten (Stand 1. April 2018)


    23. Über 5 Prozent lag die KPD in Württemberg-Baden, siehe dazu S. 112–113 des Aufsatzes Baden-Württemberg – «Stammland des Liberalismus» und Hochburg der CDU von Reinhold Weber, in Parteien in den deutschen Ländern, Andreas Kost, Werner Rellecke, Reinhold Weber, Verlag C.H.Beck, 2010, S. 103–126.


    24. Landtagswahlen 1952–2016 (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg).


    25. Landtag von Baden-Württemberg – Antrag Parlamentsreform (PDF; 42 kB) (Memento vom 2. April 2012 im Internet Archive)


    26. § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg (PDF) (Memento vom 13. Juli 2015 im Internet Archive)


    27. § 11 Absatz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg (PDF) (Memento vom 13. Juli 2015 im Internet Archive)


    28. § 32 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg (PDF) (Memento vom 13. Juli 2015 im Internet Archive)


    .mw-parser-output div.BoxenVerschmelzenborder:1px solid #AAAAAA;clear:both;font-size:95%;margin-top:1.5em;padding-top:2px.mw-parser-output div.BoxenVerschmelzen div.NavFrameborder:none;font-size:100%;margin:0;padding-top:0

    .mw-parser-output div.NavFrameborder:1px solid #A2A9B1;clear:both;font-size:95%;margin-top:1.5em;min-height:0;padding:2px;text-align:center.mw-parser-output div.NavPicfloat:left;padding:2px.mw-parser-output div.NavHeadbackground-color:#EAECF0;font-weight:bold.mw-parser-output div.NavFrame:afterclear:both;content:"";display:block.mw-parser-output div.NavFrame+div.NavFrame,.mw-parser-output div.NavFrame+link+div.NavFramemargin-top:-1px.mw-parser-output .NavTogglefloat:right;font-size:x-small




    48.77869.1835Koordinaten: 48° 46′ 43″ N, 9° 11′ 0,6″ O









    Popular posts from this blog

    Use pre created SQLite database for Android project in kotlin

    Darth Vader #20

    Ondo