Bündner Synode
Die Bündner Synode (ehedem evangelisch-rätische Synode) existiert seit 1537 und ist somit eine der ältesten Synoden im Raum des Protestantismus. Sie ist ein eigenständiges Organ der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden mit Petitions- und Antragsrecht gegenüber dem Evangelischen Kirchenrat (Exekutive) und Evangelischem Grossen Rat (Legislative).
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
1.1 Besondere Synoden
2 Leitung
3 Tagungsverlauf
4 Siehe auch
5 Weblinks
6 Einzelnachweise
Geschichte |
Zweck ihrer Gründung war die Schaffung eines Standesgremiums reformierter Pfarrer. Dieses sollte neue Geistliche im Kanton, damals noch Alt Fry Rhätien, auf ihren Glauben und ihren Lebenswandel hin prüfen.
Hintergrund war ein starker Zustrom ehemals katholischer Geistlicher aus Deutschland und Italien, die sich um Stellen in Graubünden bewarben, sich jedoch oft nur vordergründig der Reformation zugewandt hatten, zum Beispiel um den Zölibat zu umgehen.
Besondere Synoden |
Die Synode 1618 in Bergün/Bravuogn ging als diejenige in die Geschichte ein, in der politisierende Militanz der Prädikanten überhandnahm und den Auftakt zum berüchtigten Thusner Strafgericht bildete. Schweren Auseinandersetzungen und Parteikämpfen war die Bündner Synode während des Herrnhuterstreits in Graubünden ausgesetzt. Wegen prekärer Arbeitsverhältnisse kam es wenig später zum Bündner Prädikantenstreik von 1790.
Leitung |
Geleitet wird die Synode von einem dreiköpfigen Dekanat (Dekan und zwei Vizedekane). Im Idealfall sind im Dekanat alle drei Fraktionen der Bündner Synode vertreten: die Theologische Arbeitsgemeinschaft, die Arbeitsgemeinschaft für freie Theologie und die Religiös-Soziale Fraktion.
Dekan von 2006 bis 2014 war Thomas Gottschall. Bei der Synode Ende Juni 2014 in Castrisch wurde Cornelia Camichel Bromeis aus Davos zu seiner Nachfolgerin gewählt. Sie hat ihr Amt zum 1. Januar 2015 angetreten.[1]
Tagungsverlauf |
Die Synode tagt immer vom Donnerstag vor dem letzten Juni-Sonntag bis zum folgenden Montag. Im Sonntagsgottesdienst erfolgt die Ordination (falls nicht bereits in einer anderen Landeskirche geschehen) und Rezeption der neuen Pfarrpersonen. Ohne diese kann in Graubünden kein Geistlicher tätig sein. Die Pfarrpersonen, die ohne Aufnahme in die Synode im Kanton tätig sind, heissen Provisoren. Ihre vorläufige Tätigkeit gilt immer bis zur folgenden Synode.
Der Synode obliegt die Oberaufsicht über die Amtsführung der Pfarrer. Damit kommt ihr in corpore das Amt eines Bischofs zu.
Zu ihren disziplinarischen Mitteln gehören:
- der Verweis,
- die Suspension und
- der Ausschluss aus der Synode.
Siehe auch |
- Kolloquium (Graubünden)
Weblinks |
- Die Synode auf der Website der Bündner Landeskirche
Einzelnachweise |
↑ «Ein historischer Moment» auf www.gr-ref.ch (Memento des Originals vom 1. Juli 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gr-ref.ch